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mitmischen Chat


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    Mitmischen
    16:56

    Herzlich willkommen beim mitmischen-Chat zur Verschärfung des Jugendstrafrechts! Mitchatten ist ganz einfach: Gebt euch oben rechts einen Benutzernamen, unter dem eure Diskussionsbeiträge erscheinen sollen. Das muss natürlich nicht euer echter Name sein. Falls ihr bei mitmischen.de registriert seid, könnt ihr euch auch ganz normal auf der Homepage anmelden und seid dann mit eurem Community-Namen im Chat zu sehen.

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    Mitmischen
    16:56

    Über die verschiedenen Reiter oben im Chatfenster könnt ihr auswählen, ob ihr die Beiträge aller Teilnehmer oder nur die eines bestimmten Abgeordneten verfolgen möchtet. Diese Ansicht könnt ihr natürlich nach Lust und Laune wechseln. Und: Ihr könnt eure Fragen direkt an einen Abgeordneten richten. Wählt einfach aus, wer der Adressat eurer Frage ist, indem ihr über dem Eingabefeld ein Häkchen setzt: bei "alle“ oder bei einem einzelnen Parlamentarier.

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    Mitmischen
    16:57

    Wundert euch nicht: Es dauert ein wenig, bis eure Frage zu sehen ist, denn der Moderator muss diese erst freigeben. Also habt bitte ein wenig Geduld, euer Beitrag wird nicht vergessen. Nur wenn er gegen die Netiquette verstößt, erscheint euer Kommentar nicht im Chatfenster. Und nun: Viel Vergnügen beim Chat!

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    dieda
    16:58

    Hallo!

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    Frank Tempel
    17:01

    hallo dieda

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    Burkhard Lischka
    17:02

    Hallo dieda!

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    Stephan Thomae
    17:02

    Hallo dieda

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    Morituri
    17:02

    Warnschussarrest nur für Jugendliche? Wie ist das denn mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz?

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    Ansgar Heveling
    17:03

    Hallo! Freue mich auf Fragen!

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    Frank Tempel
    17:03

    wir haben jetzt schon eine unterteilung in erwachsenen und jugendstrafrecht, insofern ist es keine gleichbehandlung...

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    Welella
    17:04

    Hallo

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    Stephan Thomae
    17:04

    @MORITURI Den Arrest gibt es auch für Erwachsene. Der Warnschußarrest ist eine abgemilderte Form für Jugendliche und Heranwachsende..

  •  
    Stephan Thomae
    17:04

    Den Arrest gibt es auch für Erwachsene. Der Warnschußarrest ist eine abgemilderte Form für Jugendliche und Heranwachsende..

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    Burkhard Lischka
    17:04

    Warnschussarrest ist generell unsinnig. Man produziert keine rechtschaffenen Bürger, wenn man Jugendliche für ein paar Wochen mit Kriminellen zusammensperrt.

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    Frank Tempel
    17:04

    da hat herr lischka recht

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    Ansgar Heveling
    17:05

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz verlangt nicht, dass alles gleich behandelt wird, sondern wesentlich gleiches ist gleich und ungleiches darf nicht gleich behandelt werden. Daher ist es zulässig zwischen Erwachsenen und Jugendlichen beim Strafrecht zu unterscheiden.

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    pinguin345
    17:05

    wo würde der Warnschussarrest denn abgesessen?

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    Ulrich Schneider
    17:05

    @MORITURI: Gute Frage! Allerdings muss man sagen, dass Jugendliche im Strafrecht generell anders behandelt werden. Und das ist ja auch gut so!

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    huibu
    17:05

    @SPD Warum denken Sie, dass der Warnschussarrest keine Wirkung hat? Ich als junger Mensch würde es als abschreckend empfinden!

  •  
    Burkhard Lischka
    17:06

    @PINGUIN345 in Jugenarrestanstalten. Da wird im Regelfall allerdings nur verwahrt und im Übrigen wenig gemacht!

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    Ulrich Schneider
    17:06

    @PINGUIN345 In Bremen überhaupt nicht - die haben nämlich keine Arrestanstalt! Da zeigt sich, dass die Koalition nichtmal bis zum Ende gedacht hat!

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    baldistjuli
    17:06

    @GRUENE Herr Schneider, warum werden Jugendliche im Strafrecht überhaupt anders behandelt?

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    Ansgar Heveling
    17:06

    Da die Länder für den Vollzug zuständig sind, müssen die Bundesländer die entsprechenden Einrichtungen für den Warnschussarrest schaffen.

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    Stephan Thomae
    17:06

    Die Probleme im Warnschußarrest liegen darin, daß fraglich ist, was stärker wirkt: die Abschreckung oder die Ansteckung. Die Chancen liegen darin, daß während des Arrestes die Jugendlichen an die Hand genommen werden können. Aber bitte nicht von den Mithäftlingen, sondern von qualifizierten Pädagogen und Sozialarbeitern.

  •  
    Lörchen
    17:06

    Wenn Strafen schon im Vorhinein abschrecken, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass sie unverhältnismäßig sind? Man sollte doch eher aus logischen und sozialen Gründen illegale Dinge nicht tun als aus Angst vorm Gesetz oder?

  •  
    Frank Tempel
    17:07

    als ehem. kriminalbeamter hatte ich oft mit jugerndkriminalität zu tun. der warnschussarrest als vorbeugende maßnahme setzt zu spät an. jugendliche bei denen der warnschussarrest zutreffen würde sind schon wesentlich früher polizeilich in erscheinung getreten

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    Morituri
    17:08

    Warnschuss kommt ja wohl nur bei leichten Straftaten in Frage, oder sehe ich das falsch? Das heißt dann: Ein Erwachsener kommt mit einer Geldstrafe davon, ein Jugendlicher kommt in den Knast (ist aber nicht so schlimm, ist ja nur Warnschussknast). Das ist doch wohl kaum Grundgesetz-konform. Oder sehe ich da etwas ganz falsch?

  •  
    Ulrich Schneider
    17:08

    @BALDISTJULI: Weil es eine Jugendstrafrecht (JGG) gibt. Das ist auch gut so, denn Jugendliche werden auch in anderen Bereichen anders behandelt! Und es wird hier ein größerer Schwerpunkt auf die Erziehung gelegt!

  •  
    Burkhard Lischka
    17:08

    @HUIBU Der Warnschussarrest kommt nach den Plänen der Bundesregierung für solche Jugendliche in Betracht, die zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurden. Die haben schon einiges an Kriminalitätserfahrung hinter sich. Meistens auch schon einige Tage Jugendarrest. Die hatten also schon ihren Warnschuss. Den haben sie nur überhört. Was soll da ein zweiter Warnschuss?

  •  
    Frank Tempel
    17:08

    es gibt keine beleg, dass straferhöhung vorbeugend wird - insbesondere bei schwereren straftaten...

  •  
    jemand
    17:08

    Wenn ich die Idee hinter der "Bewährungsstrafe" verstanden habe, die ja im Gesetz "Strafaussetzung" heißt, dann ist der "Warnschussarrest doch ein Widerspruch. dabei wird die Haftstrafe ausgesetzt, aber in Haft kommt man trotzdem?

  •  
    pinguin345
    17:09

    ich für meinen Teil denke, dass der Warnschussarrest für manche jugendliche Straftäter das geeignete Mittel ist, aber nicht für alle!

  •  
    Stephan Thomae
    17:10

    @PINGUIN345 Deshalb MUSS das Gericht nicht zwingend einen Warnschußarrest verhängen. Das Gesetz gibt nur ein weiteres Instrument in den Werkzeugkasten. Im Einzelfall entscheidet der Richter, welches Instrument des ausdifferenzierten Jugendstrafrechts ihm geeignet erscheint.

  •  
    Ansgar Heveling
    17:11

    @pinguin: Das ist richtig. Deswegen ist es ja auch als ergänzende Maßnahme gedacht. Das Gericht hat die Wahl, welche Maßnahmen es verhängt. Es gibt ja auch die Möglichkeit der Verwarnung oder andere Maßnahmen.

  •  
    Burkhard Lischka
    17:11

    @LÖRCHEN Wichtig sind klare und konsequente Interventionsmaßnahmen und die Arbeit mit Jugendlichen. Großbritannien hat damit gute Erfahrungen gemacht. Seit 1998 wurde die Zahl der Arrestplätze um ein Drittel reduziert. Gleichzeitig wurden engmaschige Therapie- und Betreuungsangebote ausgebaut. Die Rückfallquote ist um ein Drittel zurückgegangen!

  •  
    Frank Tempel
    17:11

    problematisch ist ebenfalls, dass der warnschussarrest mit starker zeitlicher verzögerung zur straftat erfolgt

  •  
    huibu
    17:12

    @SPD Was schlagen Sie dann vor? Haben Sie eine bessere Idee? Wenn Ihnen der Warnschussarrest zu spät ansetzt, wann sollte dann gehandelt werden?

  •  
    pinguin345
    17:12

    achso! na dann...

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    smoothie
    17:12

    kann es sein, dass sich jugendliche straftäter in gefängnis wohler fühlen als bei ihnen zu hause? Ich meine, weil sie dort einen geregelten arbeitsablauf haben und auch z.B. immer ein warmes mittagessen haben

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    Lörchen
    17:12

    @GRUENE @SPD Wie genau könnten denn solche "Interventions-" oder vielleicht auch Präventionsmaßnahmen aussehen?

  •  
    Ulrich Schneider
    17:12

    @Stephan Thomae: Die genannten Chancen sind ja wohl eher ein Nachteil, wenn Jugendliches im Arrest an das kirminelle Millieu herangeführt werden! Zumindest sind die Rückfallraten im Jugendarrest deutlich höher als nach Sozialstunden

  •  
    Burkhard Lischka
    17:12

    @HUIBU Wichtig sind klare und konsequente Interventionsmaßnahmen und die Arbeit mit Jugendlichen. Großbritannien hat damit gute Erfahrungen gemacht. Seit 1998 wurde die Zahl der Arrestplätze um ein Drittel reduziert. Gleichzeitig wurden engmaschige Therapie- und Betreuungsangebote ausgebaut. Die Rückfallquote ist um ein Drittel zurückgegangen!

  •  
    Lörchen
    17:13

    @SPD Sie wiederholen sich.

  •  
    Stephan Thomae
    17:14

    @SMOOTHIE Diesen Gedanken habe ich in meinem Podcast zu dem Thema auch schon aufgespießt :) Nicht auf alle Jugendliche wirkt die Haft oder der Arrest abschreckend.

  •  
    einmischen
    17:14

    geht es hier nur um den Warnschußarrest ?

  •  
    jemand
    17:14

    Eine Bewährungsstrafe wird angewendet, wenn wenn zu erwarten ist, daß der Jugendliche sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs unter der erzieherischen Einwirkung in der Bewährungszeit künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird. . Wenn das zutrifft, dann ist ein Arrest doch nicht angebracht. Eine Bewährungsstrafe gibt es ja eben nur dann, wenn sie zur Abschreckung o. ä. ausreicht.

  •  
    Stephan Thomae
    17:14

    @EINMISCHEN Naja, das ist das Thema dieses Chats.

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    Frank Tempel
    17:15

    @ Lörchen im rahmen der bewährung sollte nicht nur mit arbeitsstunden sondern mit einbeziehung von sport-, freihzeit-, und kulturprojekten gearbeitet werden um perspektiven zu schaffen und alternative lebensweisen kennenzulernen

  •  
    Ulrich Schneider
    17:15

    @LÖRCHEN Wir haben ja ein umfangreiches Instrumentarium für Jugendliche im Starfrecht von Sozialstunden über Bewährungsstrafen bis zum Arrest. Aber wir müssen viel früher anfangen und Jugendlichen Räume bieten, in denen sie sich ausprobieren und einbringen können. Jugendlichen brauchen Persprktiven, Freiräume und bessere Bildung!

  •  
    Ansgar Heveling
    17:15

    @Lörchen: Strafen haben eine mehrere Funktionen. Abschreckung ist nur eine. Richtig ist natürlich, dass man aus logischen und sozialen Gründen keine illegalen Dinge tun sollte. Aber das ist das Ideal. Das Strafrecht beruht ja gerade darauf, dass es die Regeln unseres sozialen Zusammenlebens ausformuliert und klarstellt, was man darf und was nicht.

  •  
    Pete1995
    17:15

    Ich stimme Herrn Tempel da voll und ganz zu. Warnschussarrest als Präventivmaßnahme bringt nicht viel. Man sollte sich eher fragen, wehalb Jugendliche "auf die schiefe Bahn" geraten. Der Grund hierfür könnte z.B. im Mangel an berufl. Perspektive liegen. Hier muss angesetzt werden.

  •  
    baldistjuli
    17:15

    @SPD @Lischka: Herr Lischka, was ist denn unter "klaren und konsequenten Interventionsmaßnahmen" genau zu verstehen?

  •  
    Lörchen
    17:15

    @einmischen jap!

  •  
    pinguin345
    17:15

    ich finde trotzdem, dass man mehr Arbeit in die Prävention von Straftaten stecken sollte! Ich wäre z.B. für mehr Angebote für Jugendliche, damit sie nicht auf die Idee kommen, aus Langeweile oder so Straftaten zu begehen!

  •  
    smoothie
    17:16

    @SPD soweit ich weiß hat großbritannien ASBO (anti social behavior order) was so ähnlich ist wie die bewährungsstrafe, blos mit härteren verhaltensregeln

  •  
    einmischen
    17:16

    Gibt es nicht noch andere Diskussionen zur Verschärfung des Jugendstrafrechts ?

  •  
    Burkhard Lischka
    17:16

    @LÖRCHEN Das hängt von der kriminellen Karriere ab, die ein Jugendlicher hinter sich hat; und von den zu Grunde liegenden Defiziten. Ein gewalttätige Jugendlicher braucht bspw. ein Anti-Gewalt-Training. Die Gründe für sein gewalttätiges Verhalten müssen hier aufgearbeitet werden. Wichtig ist dabei, dass alle beteiligten Akteure, z.B. Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendhilfe Hand in Hand arbeiten. Und besonders wichtig: Die Strafe muss der Tat auf dem Fuß folgen!

  •  
    Stephan Thomae
    17:17

    @JEMAND Die Bewährungsstrafe verfehlt oft ihre Wirkung, weil ja zunächst keine Freiheitsstrafe verbüßt wird. Der Delinquent kommt sozusagen noch mit dem "blauen Auge" davon. Der Warnschußarrest muß tatsächlich auch angetreten werden.

  •  
    Burkhard Lischka
    17:17

    @BALDISTJULI Dazu verweise ich auf meine Antwirt an den User @Lörchen.

  •  
    Frank Tempel
    17:17

    mir wurde ein amerik. projekt vorgestellt (für jugendl. gewalttäter) bei den die bewährungsauflage, die teilnahme an einem tägl. boxtraining pflicht war. die rückfallquote soll unter 20 % betragen haben

  •  
    Lörchen
    17:18

    @CDU/CSU Das heißt, Sie wollen den Warnschussarrest nur, damit klargestellt wird: "Liebe Jugendliche, das dürft ihr nicht!" Meinen Sie ernsthaft, das wüssten sie nicht auch mit dem bisherigen Strafrecht?

  •  
    Stephan Thomae
    17:18

    @PETE1995 Das eine schließt das andere nicht aus. Manchmal ist es aber für die Prävention schon zu spät. Dann muß man auch eine weitere Stufe haben. Da ist der Warnschußarrest als Zwischenstufe noch vor der Jugendstrafe vielleicht eine gute Möglichkeit.

  •  
    Stephan Thomae
    17:18

    @PINGUIN345 Ja, aber das eine schießt das andere ja nicht aus.

  •  
    Ulrich Schneider
    17:18

    @FDP Allerdings dauert der Antritt ja 3 bis 4 Monate - was beweist, wie unsinnig die Idee ist!

  •  
    jemand
    17:18

    @FDP Das ist ja aber keine Antwort auf die Frage. Da ja eine Bewährungsstrafe nur verhängt werden darf, wenn sie ausreicht, dann kann in dem Fall, den Sie beschreiben, in dem sie eben nicht ausreicht auch keine bewährungsstrafe verhängt werden.

  •  
    Ansgar Heveling
    17:19

    @MORITURI Die Strafgesetze sehen meistens einen Rahmen vor, in dem sich das Gericht bewegen kann. Das reicht bei Erwachsenen von Geldstrafe bis Freiheitsstrafe. Bei Jugendlichen gibt es auch eine ganze Bandbreite von Maßnahmen, die hier auch schon genannt sind, etwa die Verwarnung.

  •  
    Stephan Thomae
    17:19

    @JEMAND Ein Arrest ist ja auch keine Bewährungsstrafe.

  •  
    Burkhard Lischka
    17:20

    @EINMISCHEN Ja, in der Tat. Die Bundesregierung möchte auch die Höchststrafe für Heranwachsende von 10 auf 15 Jahre heraufsetzen. Der Haken: Das betrifft pro Jahr nur etwa 4 bis 5 Personen. Mit einer effektiven Bekämpfung der Jugendkriminalität hat das nichts zu tun.

  •  
    Frank Tempel
    17:20

    entscheident ist es die frühintervention zu stärken, bevor über bewährungsstrafen nachzudenken ist

  •  
    Stephan Thomae
    17:21

    @GRUENE Da muß die Justiz natürlich auch zügig arbeiten. Aber das ist Länderkompetenz.

  •  
    jemand
    17:22

    @FDP Was genau habe ich denn da falsch verstanden? Warnschussarrest soll erteilt werden, wenn eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Richtig? Wenn sie das nicht ist, dann muss ohnehin eine Haftstrafe abgeleistet werden. Also ist der Arrest zwar keine Bewährungsstrafe - was isch nicht behauptet habe - aber sie ist ein Teil davon.

  •  
    Stephan Thomae
    17:23

    @LINKE Das eine schließt das andere nicht aus. Aber wenn die Prävention versagt hat, muß ich ja irgendwann in die Repressionsstufe gelangen.

  •  
    Ansgar Heveling
    17:23

    @LÖRCHEN Ist das nicht der Sinn jeder Strafvollzugsvorschrift? Der Warnschussarrest ist nur eine Maßnahme unter anderen. Und damit ein neues ergänzendes Mittel.

  •  
    Ulrich Schneider
    17:23

    @FDP Hm, so einfach kann man sich in Berlin machen. Wir können nicht immer beschließen und dann sagen, der Rest ist Ländersache! Außerdem dauert es ohne Rechtsmittel schon mindestens 4 Wochen, bis ein Urteil rechtskräftig wird. Erst dann kann der Arrest losgehen - mit Wartezeiten...

  •  
    einmischen
    17:23

    Gut, ich dachte ich wäre falsch informiert. Allerdings sehe ich auch das Problem im Warnschußarrest, dass die Jugendlichen, die davon betroffen sind, dort erst richtig kriminell werden und vielleicht dort noch Vorbilderfinden. Ich sehe es so, dass den Betroffenen anders geholfen werden müsse und sie nicht bestraft, sondern ihnen geholfen werde müsse, durch therapien oder ähnliches.

  •  
    jemand
    17:23

    Und die Strafe wird immer nochnur dann ausgesetzt, wenn das zur Vermeidung weiterer Straftaten ausreicht.

  •  
    Welella
    17:25

    @ Könnt ihr mir nochmal genau erklären, was ein Warnschutzarrest ist?

  •  
    pinguin345
    17:25

    allerdings dauert es ja immer ziemlich lange, bis so eine neue Regelung wirklich in Kraft tritt. Erstmal würde ich an der Prävenation der Straftaten arbeiten und im Anschluss an den Srafen usw. arbeiten.

  •  
    Stephan Thomae
    17:25

    @JEMAND Ne: entweder verhängt das Gericht einen Warnschußarrest, der (übrigens auch keine Vorstrafe darstellt, nicht im Führungszeugnis auftaucht und etwa bei Bewerbungen nicht ersichtlich ist). Oder aber es verhängt eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn sie geringer als 2 Jahre ist. Strafen tauchen allerdings auch im sog. "Vorstrafenregister" auf.

  •  
    Burkhard Lischka
    17:25

    @EINMISCHEN Stimmt! Die Erfahrungen zeigen: Viele Jugendliche werden vom Knast nicht abgeschreckt, sondern erst richtig angesteckt.

  •  
    Frank Tempel
    17:26

    @ FDP ziel ist es doch kriminalität zu senken und da muss man schauen wo man ansetzt beim strafen oder bei der vorsorge. während bei der vorsorge fehlen häufig die finanz recourcen fehlen, macht man es sich mit den repressiven vorschlägen zu einfach

  •  
    Burkhard Lischka
    17:26

    @WELELLA Der Warnschussarrest kann bis zu vier Wochen dauern. Er wird in einer Jugendarrestanstalt verbracht.

  •  
    Stephan Thomae
    17:26

    @PINGUIN345 Dagegen spricht ja nichts. Natürlich muß auch die Prävention gestärkt werden. Eine gute Bildung und eine gute Ausbildung sind die besten Präventionsmaßnahmen

  •  
    smoothie
    17:26

    ich denke nicht, dass das hauptproblem die vermeindung weiterer strafttaten ist, sonder man sollter lieber mehr prävention machen

  •  
    Frank Tempel
    17:26

    man vergißt, dass auch der warnschussarrest erhebliche finanzen verschlingt, die in der vorsorge effektiver sind

  •  
    Lörchen
    17:26

    @CDU/CSU Das bedeutet, um es mal nicht in Politikerdeutsch zu sagen: Ja, Sie sind der Meinung, die Jugendlichen wissen nicht, dass das, was sie tun, nicht in Ordnung geht. Richtig?

  •  
    Welella
    17:26

    @natuerlich meine ich Warnschussarrest

  •  
    smoothie
    17:26

    @SPD deswegen fände ich sozialstunden bessser

  •  
    Ulrich Schneider
    17:27

    @FDP Dann wäre doch dafür mal eine Initiative mit den Ländern und die Abschaffung des Kooperationsverbotes sinnvoll!?

  •  
    jemand
    17:28

    @FDP Vielen Dank, jetzt weiß ich auch, worüber wir hier reden.

  •  
    pinguin345
    17:28

    wenn man mal versucht, sich in einen Straftäter hineinzuversetzten: ich kann mir schon vorstellen, das manche den knast als ansporn enpfinden, oder zumindest danach aus trotz weitere straftaten begehen.

  •  
    Burkhard Lischka
    17:29

    @SMOOTHIE Unser derzeit geltendes Jugendstrafrecht hält viele unterschiedliche Reaktions- und Sanktionsmöglichkeiten bereit, die übrigens sehr viel wirksamer sind als der Jugendarrest mit einer Rückfallquote von ca. 70%. Sozialstunden gehören auch zu diesem Instrumentenkasten.

  •  
    Stephan Thomae
    17:29

    @GRUENE Das dürfte auch daran liegen, daß solche Maßnahmen erst bei Wiederholungstätern ausgeurteilt werden, die ohnehin bereits schwerer zu resozialisieren sind.

  •  
    Frank Tempel
    17:29

    @ pinguin345 zumindest wird kaum jemand im knast ein besserer mensch

  •  
    huibu
    17:29

    Wie viele Jugendliche wären von dem Warnschussarrest betroffen? Und wie ist das Verhältnis von Mädchen/Frauen und Jungen/Männern?

  •  
    Ansgar Heveling
    17:30

    @WELELLA Bis zur Einführung des Warnschussarrestes war es nicht möglich, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe Jugendarrest zu verhängen. Das ist jetzt durch den Warnschussarrest möglich, so dass die eigentliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt bleibt, aber gleichzeitig ein kurzer Arrest bis zu vier Wochen möglich ist, wenn das Gericht das entscheidet.

  •  
    Stephan Thomae
    17:30

    @GRUENE Naja, das ist das Ergebnis der Föderalismusreform.

  •  
    smoothie
    17:30

    @SPD wenn denn andere möglichkeiten viel effizienter sind, warum soll es dann einen warnschussarrest geben?

  •  
    Stephan Thomae
    17:31

    @LINKE Zuerst kommt die Prävention. Aber wenn die versagt, muß ich auch einmal zur Repression gelangen.

  •  
    Frank Tempel
    17:32

    @ huibu schwer abzuschätzen, weil es immer noch im ermessung der richter liegt. das problem ist, dass es an jugendarresteinrichtungen mangelt. insofern müßte man erst investieren...

  •  
    baldistjuli
    17:32

    @CDU/CSU @Herr Heveling: Wie lange kann ein Richter sich überlegen, ob ein Jugendlicher nun doch in den Arrest muss?

  •  
    einmischen
    17:32

    sehe ich wie pinguin, deshalb sollte mehr wert auf förderung gelegt werden. Den Leuten sollte zu helfen probiert werden und ihnen nicht noch negative beispiele oder vorbilder geliefert werden. Ich denke, wenn jemand Straftaten begeht, hat das seine Gründe, wie Probleme oder mangelhafte Erziehung. Dort sollte angesetzt werden!

  •  
    Stephan Thomae
    17:32

    @SMOOTHIE Prävention ist sicher immer richtig. Aber wenn die Prävention versagt, muß man irgendwann auch zur nächsten Stufe kommen. Sonst müsste man ja konsequenterweise alle Strafen abschaffen.

  •  
    Welella
    17:32

    @SPD @CDU/CSU @ vielen Dank für die Antworten und die Erkärung!

  •  
    pinguin345
    17:32

    @FDP was ist das, föderalismusreform???

  •  
    Burkhard Lischka
    17:32

    @SMOOTHIE Da müssen sie mal die Kollegen von Union und FDP fragen. In der Fachwelt wird dieser Vorschlag jedenfalls einhellig abgelehnt; durch Polizeigewerkschaft, Jugendrichter, Richterbund, Strafverteidiger und Bewährungshelfer. Und das nicht erst seit gestern, sondern schon seit über 10 Jahren. Insofern ist der Warnschussarrest ein alter Hut.

  •  
    Stephan Thomae
    17:33

    @GRUENE Wäre eine Idee für den Bundesrat.

  •  
    jemand
    17:33

    @CDU/CSU @FDP Sind Sie sicher, dass Sie dasselbe meinen, wenn Sie über Ihren Warnschussarrest reden? Zitat Union: Bis zur Einführung des Warnschussarrestes war es nicht möglich, neben einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe Jugendarrest zu verhängen. Das ist jetzt durch den Warnschussarrest möglich, so dass die eigentliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt bleibt, aber gleichzeitig ein kurzer Arrest bis zu vier Wochen möglich ist

  •  
    jemand
    17:33

    @CDU/CSU @FDP zitat FDP:entweder verhängt das Gericht einen Warnschußarrest, der (übrigens auch keine Vorstrafe darstellt, nicht im Führungszeugnis auftaucht und etwa bei Bewerbungen nicht ersichtlich ist). Oder aber es verhängt eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn sie geringer als 2 Jahre ist

  •  
    Stephan Thomae
    17:34

    @PINGUIN345 Ich kann mir vorstellen, daß sich viele auch davon abschrecken lassen und sehen, daß es nicht erstrebenswert ist, längere Zeit dort zu verbringen.

  •  
    Stephan Thomae
    17:35

    @EINMISCHEN Sicher, aber das Leben lehrt, daß manchmal dieser Ansatz zu spät kommt oder versagt.

  •  
    Ansgar Heveling
    17:35

    @HUIBU Das lässt sich nicht generell sagen, da das Gericht ja im Einzelfall entscheidet, welche Maßnahme es verhängt. In Betracht kommen ja Täter, die eine Bewährungsstrafe erhalten. Um eine zahlenmäßige Vorstellung zu bekommen: Das waren im Jahr 2010 deutschlandweit immerhin 10 858 Verurteilte. Für einen Teil von ihnen käme der Warnschussarrest in Frage.

  •  
    Stephan Thomae
    17:36

    @PINGUIN345 Dabei wurden die Aufgaben zwischen Bund und Ländern neu verteilt.

  •  
    pinguin345
    17:36

    naja, es ist klar, das es auch strafen geben muss. allerdings: 4 wochen sind eine relativ kurze zeit, in der sich meiner meinung nach kein wirklicher resozialisierungserfolg einstellen kann.

  •  
    smoothie
    17:37

    @CDU/CSU @FDP dann frage ich union und fdp warum es einen warnschussarrest geben soll, wenn doch andere möglichkeiten effizienter sind

  •  
    Stephan Thomae
    17:38

    @PINGUIN345 Darin besteht eben der "Warn"-Charakter.

  •  
    Lörchen
    17:38

    @CDU/CSU Bekomme ich noch eine Antwort?

  •  
    Frank Tempel
    17:38

    @ Ansgar Heveling die 10 858 Verurteilten sind szum übergroßen teil schon vorher in erscheinung getreten. eine intensive prävention im vorfeld hätte die notwendigkeit dieser urteile verhindern können

  •  
    Stephan Thomae
    17:39

    @SMOOTHIE Das Jugendstrafrecht ist von einem recht differenzierten Instrumentenkasten geprägt. Der Warnschußarrest gibt dem Jugendrichter ein weiteres Instrument an die Hand.

  •  
    jemand
    17:40

    @CDU/CSU Das waren im Jahr 2010 deutschlandweit immerhin 10 858 Verurteilte. Für einen Teil von ihnen käme der Warnschussarrest in Frage. Welcher Teil ist das, wenn ich fragen darf? Laut Gesetz sollte nämlich auf jeden einzelnen von denen zutreffen, dass auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs unter der erzieherischen Einwirkung in der Bewährungszeit künftig einen rechtschaffenen Lebenswandel führen wird

  •  
    Ansgar Heveling
    17:40

    @BALDISTJULI Die Entscheidung trifft das Gericht grds. in seinem Urteil also zum Abschluss des Prozesses. Wird ein Warnschussarrest verhängt, muss er innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft begonnen werden, sonst darf er nicht mehr vollstreckt werden.

  •  
    Ulrich Schneider
    17:40

    @FDP Ein Instrument, das nichts bringt und das nicht funktionieren wird! Siehe oben!

  •  
    Stephan Thomae
    17:41

    @JEMAND Kann auch kumulativ, also parallel nebeneinander verhängt werden. Der Warnschußarrest soll eben zur Warnung und Abschreckung dienen, damit der Delinquent motiviert wird, sich während der Bewährungszeit zu bewähren, so daß die Freiheitsstrafe nicht verbüßt werden muß.

  •  
    Burkhard Lischka
    17:42

    Is there anybody out there? Die Kollegen unterhalten sonst alle nur noch untereinander :D

  •  
    Lörchen
    17:43

    @SPD Ich bin da, aber man(n) - explizit Herr Heveling - antwortet mir nicht.

  •  
    einmischen
    17:43

    ich find das ziemlich interessant mal die Meinungen von Ihnen untereinander zu verfolgen

  •  
    jemand
    17:44

    @SPD Vielleicht können Sie mir ja mal erklären, was denn dieser Warnschussarrest jetzt genau ist. Ihre Kollegen von den Regierungsfraktionen tun das nur sehr unbefriedigend.

  •  
    baldistjuli
    17:44

    Dann mal alle Hand aufs Herz: In Jugend mal was "verbrochen"?

  •  
    Burkhard Lischka
    17:44

    Ich habe Herrn Heveling mal mündlich Bescheid gesagt! :D

  •  
    Stephan Thomae
    17:44

    Es ist auch nicht so ganz einfach, den Überblick über die verschiedenen Threads zu behalten.

  •  
    pinguin345
    17:44

    ich denke, dass wir als junge menschen uns recht gut in die lage der jugendlichen straftäter hineinversetzten können. und es gibt sicher mache die es furchtbar "cool" fänden, ihren freunden zu erzählen, dass sie vier wochen arrest hinter sich haben!

  •  
    smoothie
    17:44

    @FDP warum braucht ein richter noch weitere auswahlmöglichkeiten?die haben doch eigentlich schon genügend?

  •  
    Stephan Thomae
    17:44

    Bitte keine mündliche Kommunikation hier.

  •  
    Frank Tempel
    17:45

    @ baldistjuli nichts was über eine ordnungswiedrigkeit hinausging ;)

  •  
    Lörchen
    17:45

    Gibt es denn eigentlich Statistiken, wie uneffektiv Bewährungsauflagen sind?

  •  
    Ansgar Heveling
    17:46

    @LÖRCHEN Nein. Die Frage ist schon, wer "die" Jugendlichen sind. Ich glaube allerdings, dass die allermeisten schon sehr genau wissen, was erlaubt ist und was nicht.

  •  
    pinguin345
    17:46

    baldistjuli: im kindergarten mal eine schnur geklaut...:p

  •  
    Lörchen
    17:46

    @SPD :D Vielen Dank, die SPD ist netter, als ich immer dachte ;)

  •  
    smoothie
    17:46

    @Lörchen das würde mich auch mal interessieren

  •  
    Burkhard Lischka
    17:46

    @JEMAND Das ist die Unterbringung in einer Jugenarrestanstalt für bis zu 4 Wochen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass dort so gut wie keine Angebote unterbreitet werden, die bei den Defiziten der Jugendlichen Straftäter ansetzen. Deshalb ist die Rückfallquote mit 70% sehr hoch.

  •  
    Stephan Thomae
    17:47

    @SMOOTHIE Er muß davon ja keinen Gebrauch machen. Im Einzelfall kann sich ein Richter aber eben doch entscheiden, zu dieser Maßnahme zu greifen, weil andere ihm entweder zu milde oder aber zu streng erscheinen. Insofern kann der Warnschußarrest in Einzelfällen eine Lücke schließen.

  •  
    Burkhard Lischka
    17:47

    @BALDISTJULI Als Jugendlicher habe ich wirklich nichts verbrochen, was strafbar wäre. Ich habe mal bei einer Klassenarbeit abgeschrieben, aber dafür gibt es ja keinen Jugendarrest. :D

  •  
    Ansgar Heveling
    17:48

    @SMOOTHIE Welches Instrument effizient ist, muss das Gericht im Einzelfall entscheiden. So wie es entscheidet, ob eine Verwarnung oder eine Strafe richtig ist. Oder ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird,

  •  
    smoothie
    17:48

    @FDP die teuer ist?

  •  
    Lörchen
    17:48

    @CDU/CSU Dann widersprechen Sie sich selbst! Ich zitiere: Ansgar Heveling 17:15 @Lörchen: Strafen haben eine mehrere Funktionen. Abschreckung ist nur eine. [...] Das Strafrecht beruht ja gerade darauf, dass es die Regeln unseres sozialen Zusammenlebens ausformuliert und klarstellt, was man darf und was nicht.

  •  
    Burkhard Lischka
    17:48

    @LÖRCHEN Schön zu hören. Das haben mir schon viele gesagt. :)

  •  
    Frank Tempel
    17:48

    @ Ansgar Heveling das problem ist, das ihnen das zur tatzeit egal ist und das sie zu der zeit nicht darüber nachdenken wie hoch die strafe wird (soweit zur wirksamkeit von strafverschärfungen) deswegen muss man frühzeitiger an der normenakzeptanz präventiv arbeiten

  •  
    Stephan Thomae
    17:48

    @SMOOTHIE Wenn es wirkt ...

  •  
    pinguin345
    17:49

    so, ich muss ich jetzt verabschieden. gute diskussion noch. und herr heveling: viele grüße auch k-broich!:)

  •  
    Stephan Thomae
    17:49

    @BALDISTJULI Bei mir hat beichten eigentlich immer ausgereicht ... :-)

  •  
    baldistjuli
    17:50

    @FDP @Thomae: Danke :D

  •  
    smoothie
    17:50

    @FDP und wenn nicht? gibt es denn eigentlich eine testphase?

  •  
    Stephan Thomae
    17:50

    @PINGUIN345 Ansgar, gibt es in k-broich Pinguine???

  •  
    Ansgar Heveling
    17:51

    @BALDISTJULI Nichts, was strafrechtliche Konsequenzen zur Folge gehabt hätte.

  •  
    Stephan Thomae
    17:51

    @SMOOTHIE Testphase für das Gesetz?

  •  
    Ulrich Schneider
    17:51

    Hier wird gesagr, der Warnschussarrest könne eine Lücke schließen! Aber es gibt den Arrest ja schon! Außerdem werden die Gesetztesänderungen von Jugenstrafrechtlern, von Bewährungshelfern, von der Polizeigewerkschaft und auch vom Deutschen Richterbund abgelehnt! Das könnte der Koalition ja mal zu denken geben! Keiner will den Warnschussarrest - aber die Koalition will ihn einführen!

  •  
    Ansgar Heveling
    17:51

    @PINGUIN345 Danke! Grüße zurück.

  •  
    Burkhard Lischka
    17:52

    @LÖRCHEN Die Rückfallquote bei Bewährungsauflagen ist mit ca. 60 % günstiger als beim Jugenarrest (70%). Gut ist beides nicht. Wichtig ist eine engmaschige Betreuung und Arbeit mit den Jugendlichen. Das setzt allerdings personelle Ressourcen. Aber es lohnt sich! Wo dies gemacht wird, wie z.B. in Großbritannien, sind die Rückfallquoten deutlich niedriger.

  •  
    Lörchen
    17:52

    @CDU/CSU Oder meinten Sie damit gar nicht die "anderen Funktionen" von Strafrecht? Dann wüsste ich gern, welche Funktionen die Erhöhung einer Strafe für die gleiche Straftat noch hat außer Abschreckung?

  •  
    pinguin345
    17:52

    @FDP lebe in der gefriertruhe:p

  •  
    smoothie
    17:53

    ich meine damit, ob man weiß wie es sich auf jugendliche auswirkt. bis jetzt sind das doch alles nur vermutungen, oder?

  •  
    Stephan Thomae
    17:53

    @PINGUIN345 Wie kommt ein Pinguin in die Gefriertruhe? - Gefriertruhentür auf, Pinguin rein, Gefriertruhentür zu :-)

  •  
    Frank Tempel
    17:55

    @smoothie das beschreibt das problem - auch der arrest ist ein eingriff in die grundrechte (freiheitsentzug) das heißt, die geeignetheit der maßnahme darf nicht nur auf vermutungen beruhen.

  •  
    Ulrich Schneider
    17:56

    @FDP okay, ich finde es auch besser, wenn die Koalition sich gedanken macht, wie der Pinguin in die Truhe kommt. Solange könnte ihr ja die Verschärfung des Jugendstrafrechts von der Tagesordnung nehmen :-)

  •  
    Frank Tempel
    17:57

    @ Ulrich Schneider einverstanden, darauf können wir uns hier sofort einigen

  •  
    Lörchen
    17:57

    @CDU/CSU Die CDU hat wohl nie das Zehnfingerschreibsystem gelernt :p

  •  
    smoothie
    17:57

    @LINKE und wer hat das jetzt getestet?

  •  
    Stephan Thomae
    17:57

    @SMOOTHIE Im Strafrecht muß man oft Prognosen treffen und sich als Richter Gedanken machen, wie eine Maßnahme voraussichtlich wirken wird.

  •  
    Ansgar Heveling
    17:57

    @LÖRCHEN Das ist keine Frage des Schreibens, ich versuche nur die ganze Zeit den Widerspruch zu entdecken.

  •  
    Burkhard Lischka
    17:57

    Danke für die tollen Fragen. Hat Spaß gemacht! Und dran denken: Die SPD ist netter als mancher meint! :D

  •  
    Frank Tempel
    17:58

    @smoothie ja eben keiner, es gibt keine untersuchungen sondern nur vermutungen

  •  
    Stephan Thomae
    17:58

    @SPD Jedenfalls einzeln ist der Kollege Lischka nicht zu beanstanden.

  •  
    Stephan Thomae
    17:59

    Wir sagen jetzt Tschüß: wir müssen alle allmählich los zur namentlichen Abstimmung ins Plenum

  •  
    Frank Tempel
    17:59

    leider muss ich zur nächsten sitzung. es war mir ein vergnügen. by

  •  
    Ansgar Heveling
    17:59

    Danke für die Fragen! Leider war die Zeit zu kurz! Wir müssen uns jetzt verabschieden, die nächste Abstimmung naht. Tschüß.

  •  
    Ulrich Schneider
    18:00

    Danke auch von mir - gute Diskussion und nicht vergessen: Warnschussarrest ist MIST!

  •  
    jemand
    18:00

    Auf Wiedersehen! Danke

  •  
    smoothie
    18:00

    dann wünsche ich ihnen viel spass bei ihrer arbeit und verabschiede mich auch ;)

  •  
    Mitmischen
    18:02

    Hiermit endet der mitmischen-Chat. Vielen Dank an alle Beteiligten, es hat Spaß gemacht. Das Protokoll des Chats gibt es voraussichtlich schon heute Abend zum Nachlesen. Bis zum nächsten Mal!