Die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten übernimmt nun erstmal der amtierende Bundesratspräsident Horst Seehofer, bis ein Nachfolger gewählt ist. Nach dem Grundgesetz wird ein neuer Bundespräsident spätestens 30 Tage, bevor die Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten endet, gewählt. Wenn dessen Amtszeit vorzeitig endet, wie nun nach dem Rücktritt von Wulff der Fall, muss der Nachfolger innerhalb von 30 Tagen gewählt werden.
Kuppel am 17. und 18. März geschlossen
Das Staatsoberhaupt wird von der Bundesversammlung gewählt – geheim und ohne vorherige Aussprache. Und die beruft der Bundestagspräsident ein, der die Sitzung auch leitet. Seit 1994 findet sie im Reichstagsgebäude in Berlin statt, normalerweise alle fünf Jahre. Die Bundesversammlung kommt nur zu diesem Zweck zusammen und besteht aus allen Bundestagsabgeordneten – aktuell sind es 620 – sowie genau so vielen sogenannten Wahlmännern und -frauen. Die jetzt einberufene Versammlung hat also 1.240 Mitglieder.
Achtung: Wegen der Bundesversammlung wird die Kuppel des Reichstagsgebäudes am Samstag, 17. März, ab 12 Uhr für Besucher geschlossen. Ihr könnt sie erst wieder am Montag, 19. März, erklimmen.
Die Bundesversammung wählt den Präsidenten
Die Wahlmännern und -frauen werden durch die jeweiligen Landesparlamente gewählt, wenn Ort und Zeit der Bundesversammlung sowie die Zahl der Mitglieder bekanntgegeben wurde. Wie viele Vertreter die einzelnen Bundesländer entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Meistens sind das Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten.
Wenn ein Kandidat im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit erhält, ist kein weiterer Wahlgang notwendig. Wenn keine absolute Mehrheit zustande kommt, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, in dem auch eine absolute Mehrheit erforderlich ist. Wird diese von keinem Kandidaten erzielt, gibt es einen dritten Wahlgang. Bei dem reicht dann eine relative Mehrheit aus: Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird Bundespräsident.
Sobald die Stimmen ausgezählt sind, gibt der Bundestagspräsident das Ergebnis bekannt und fragt die gewählte Person, ob sie die Wahl annimmt. Ist das der Fall, hält der oder die Gewählte eine kurze Ansprache, bevor der Bundestagspräsident die Bundesversammlung wieder auflöst. Der zukünftige Bundespräsident tritt sein Amt an, sobald die Amtszeit des Vorgängers abgelaufen ist. Bei einem vorzeitigen Rücktritt tritt der Nachfolger das Amt an, sobald er die Annahme der Wahl erklärt hat. Das kann schon in der Bundesversammlung selbst geschehen.
Die Aufgaben des Bundespräsidenten
Der Bundespräsident repräsentiert die Bundesrepublik Deutschland und steht an der Spitze des Staates. Deshalb ist er bei vielen staatlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen vor Ort – im Inland und im Ausland. Der Präsident zeichnet Persönlichkeiten aus, informiert sich über die Lage in den Bundesländern und hält Reden bei Ereignissen, die die Nation berühren. Außerdem schlägt er unter anderem den Bundeskanzler vor, ernennt und entlässt den Kanzler und die Bundesminister, unterzeichnet und verkündet Gesetze, ernennt und entlässt Bundesrichter.
Der Bundespräsident hat unter bestimmten Umständen auch das Recht, den Bundestag aufzulösen: Wenn ein Kanzler dem Parlament die Vertrauensfrage stellt und nicht die Zustimmung der Mehrheit erhält. Was Bundestag und Bundespräsident sonst noch miteinander zu tun haben, erfahrt ihr auf der Lernplattform des Bundestages.








