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Hier kommt die Hymne!
Egal ob zu feierlichen Anlässen oder Fußballspielen - die Nationalhymne gehört dazu. – © dpa
Die Nationalhymne zum Mitsingen
Die Nationalhymne des wiedervereinigten Deutschlands ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Das wurde in einem Schriftwechsel vom 19. beziehungsweise 23. August 1991 zwischen dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) und Bundespräsident Richard von Weizsäcker festgelegt. Die Melodie stammt aus der Feder von Joseph Haydn – er ersann sie 1796/97 in Wien für die Kaiserhymne "Gott erhalte Franz, den Kaiser".
Gespielt wird die veröffentlichte Fassung übrigens vom Stabsmusikkorps der Bundeswehr. Wer mitsingen möchte findet den Text genau... hier!
"Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben,
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand:
Blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!"
Quelle: www.bundesregierung.de







