Das Gesetz zum Thema
Mithilfe der computergestützten Datenverarbeitung lassen sich Daten besser und schneller sammeln, verarbeiten und auswerten – das hat jedoch auch seinen Preis: Sie birgt die Gefahr der ungerechtfertigten Durchleuchtung. Bereits 1977 verabschiedete der Gesetzgeber das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Zweck des Gesetzes ist es, den Bürger davor zu schützen, "dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt wird".
2009 verabschiedete der Bundestag die Datenschutz-Novelle II. Damit wurden unter anderem die Rechte des Datenschutzbeauftragten gestärkt. Dieser sorgt in Behörden oder nicht-behördlichen Organisationen für die Einhaltung des Datenschutzes. Außerdem müssen seit der Novelle Unternehmen und Behörden bei Datenschutzverstößen die Betroffenen und die Aufsichtsbehörden daüber informieren.
Ein Fall für die Internet-Enquete
Soll die Freiheit im Internet grenzenlos sein? Müssen Rahmenbedingungen für die Nutzung des World Wide Web gesetzt werden? Über solche und mehr Fragen diskutiert die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft noch bis zum Sommer 2012. Gemeinsam mit 17 externen Sachverständigen, wie zum Beispiel netzpolitik.org-Blogger Markus Beckedahl, beraten 17 Abgeordnete seit Mai 2010 über grundsätzliche Probleme und Herausforderungen des Netzes und bereiten Entscheidungen des Bundestages dazu inhaltlich vor.
Die Kommission sucht dabei den Rat eines 18. Sachverständigen: der Öffentlichkeit. Die Sitzungen der Internet-Enquete sind grundsätzlich öffentlich. Auch über das Parlamentsfernsehen können Interessierte die Sitzungen verfolgen. Das schafft Transparenz – gerade beim Thema Datenschutz unerlässlich. Auf einer eigenen Website inklusive Diskussionsforum können Bürger ihre Meinung und ihren Sachverstand einbringen. Die Projektgruppe Datenschutz und Persönlichkeitsrechte zum Beispiel hat sich im Dezember und Januar mit fünf konkreten Fragen an die Internetgemeinde gerichtet. Drei Wochen lang konnten sich die User zum Thema Einwilligung im Datenschutz äußern.
Ein Radierer fürs Internet
Ob Lebensmittel im Magen oder im Müll landen, entscheidet meist das Verfallsdatum. Ganz ähnlich funktioniert "X-pire", eine Software, die Datensicherheit verspricht – daher besser bekannt als "digitaler Radiergummi": Fotos, die man beispielsweise in sozialen Netzwerken teilt, werden verschlüsselt hochgeladen. Nach einem selbst gewählten Zeitraum wird der Schlüssel gelöscht, die Dateien können danach nicht mehr abgerufen werden.
Axel Fischer (CDU/CSU), Vorsitzender der Internet-Enquete, zeigte sich recht angetan vom "digitalen Ratzefummel". Das Problem: Natürlich können auf diese Weise keine Screenshots von Fotos verhindert werden, d. h. die Daten können kopiert und weiterverbreitet werden, solange sie sichtbar sind – entsprechend viel Kritik gab's von der Netzgemeinde.
Fischer forderte zusätzlich zu "X-pire" ein "Vermummungsverbot": Er kritisierte, dass man sich im Internet, zum Beispiel in Foren, mit Fantasienamen zu Wort melden könne – und "sich so vermeintlich jeglicher Verantwortung für Äußerungen und Verhalten entziehen". Anstatt selbst gewählter Pseudonyme solle der wahre Name benutzt werden, die Lösung sah er im neuen elektronischen Personalausweis. Der Vorschlag erntete aber sogleich Kritik – nicht nur bei der Opposition: In zahlreichen Blogs und Tweets wurde die dadurch fehlende Privatsphäre bemängelt.








