Todesursache Windenergie
Ja, ihr habt richtig gehört. Da wollen die Menschen die Umwelt schützen und manche Tiere sind die Opfer davon. Vor allem Vögel segeln immer wieder mal in Windräder, kollidieren mit deren Masten oder erleiden an Freilandleitungen einen tödlichen Stromschlag.
Seit September 2002 zählt die Vogelschutzwarte Brandenburg die Anzahl der Vögel und Fledermäuse, die in ganz Deutschland in Windrädern ums Leben kommen. Bis zum 15. September 2010 waren insgesamt 1.193 tote Vögel sowie 1.328 Fledermaus-Kadaver zu beklagen. Besonders Greifvögel wie Mäusebussarde oder Rotmilane, aber auch Stare und Feldlerchen fallen den Rotoren zum Opfer. Allerdings werden die Unfallopfer mit Flügeln laut Bundesamt für Naturschutz nicht systematisch erfasst, sondern nur die Tiere gezählt, die tot in der Landschaft gefunden werden.
Widersprüchliche Expertenmeinungen
Forscher stehen vor einem Rätsel. Für sie kommt es vollkommen unerwartet, dass gerade Greifvögel Opfer von Windkraftanlagen werden. Denn Greifvögel können eigentlich besonders gut sehen. Eine mögliche Erklärung ist, dass sie bei der Jagd auf Mäuse oder Hasen auf die Erde schauen statt nach vorn. Hinzu kommt noch, dass sie keine Angst vor den Mastanlagen haben. Im Gegenteil: Erfahrene Jäger wissen, dass Mäuse, Ratten und andere Kleinsäuger sich in den Brachflächen rund um die Windanlagen ganz besonders wohl fühlen. Außerdem könnte es sein, dass die Vögel die Umlaufgeschwindigkeiten der Rotorspitzen von bis weit über 200 km/h schlicht unterschätzen – oder aber eigentlich auf ihnen landen wollen und dann in den Sog der rotierenden Anlagen geraten.
Allerdings: Vögel kollidieren nicht nur mit Windkraftanlagen, sondern mit vielen menschlichen Bauten. Das Bundesumweltministerium sieht deshalb keine besonderen Gefahren von Windrädern für die Tierwelt. Laut einem Sprecher stellen Höhe, Anzahl und Mastgestaltung der Windräder keine erhebliche Gefahr für Greifvögel dar. So interpretiert das Ministerium die Ergebnisse einer Studie, mit der es die Zahl der von Windrädern getöteten Vögel untersuchen ließ. In Deutschland würden Vögel eher sterben, weil sie gegen Gebäude oder Autos fliegen oder von Katzen gefressen werden.
Dennoch äußert beispielsweise Hermann Hötker vom Michael-Otto-Institut im Naturschutzbund Deutschland (NABU), Projektleiter bei der Untersuchung, Maßnahmen, die das Risiko von Windrädern für Vögel mindern könnten. So sollten diese nicht in der Nähe von Gewässern oder in Wäldern stehen, denn da komme es am häufigsten zu Kollisionen. Auch könne genügend Abstand zu den Horsten helfen. Mähen solle man zwischen den Anlagen ebenfalls nicht, damit die Nahrungssituation rundherum möglichst unattraktiv ist. Denn dann haben Hamster eine bessere Deckung.
Vogelschutz an Freileitungen auch Thema im Bundestag
Das Schicksal der Vögel beschäftigte auch die Abgeordneten im Bundestag bereits, konkret ging es um die Gefahr von Freilandleitungen. Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Vogelschutz an Freileitungen" antwortete die Bundesregierung, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand vor allem mittelgroße und große Vogelarten betroffen seien. Dazu zählen auch die auf der Roten Liste stehenden Schleiereulen, Uhus, Weiß- und Schwarzstörche sowie verschiedene Greifvogelarten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass "das Kollisionsrisiko von Vögeln an Freileitungen mittels geeigneter Markierungen für die meisten Arten stark gemindert werden kann."
In Ostfriesland stehen schon zwei Windräder still
Und einige Vögel haben sogar schon Windräder stillgelegt. Im ostfriesischen Krummhörn stehen derzeit tagsüber zwei Windräder still, um die Brut der Wiesenweihe nicht zu gefährden – ein in Deutschland stark bedrohter Greifvogel. Und das sorgt für heftigen Streit zwischen Windkraftbetreibern und Vogelschützern. Denn eines der Windräder gehört einer Tochtergesellschaft der Gemeinde – und der gehen durch den wochenlangen Stopp mindestens 60.000 Euro flöten. Bürgermeister Joachim Saathoff empfindet dies als einen "Eingriff in Eigentumsrechte." Der Fall liegt mittlerweile beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg, eine Entscheidung steht noch aus. Doch am 1. August endet die Schonfrist für die Vögel ohnehin, dann ist das Ende der Brutzeit.








