Schwarz, rot und … ja, wie denn nun? Ist die Bundesflagge nun gold oder gelb? Artikel 22 des Grundgesetzes gibt darauf eine eindeutige Antwort: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold." In der Praxis wird das Gold aber durch Gelb ersetzt, denn die "Farbe Gold" gibt es nicht: Sie variiert je nach Zusammensetzung (Kupfergehalt usw.) und ist nicht druckbar. Das ist allerdings nicht weiter schlimm, denn in der Heraldik – der Wappenkunde – sind die beiden Farben gleichwertig. Der Ursprung dieser Trikolore geht weit zurück: Bereits 1817 diente sie auf dem Wartburgfest als Erkennungszeichen der Urburschenschaft. Im Laufe der Zeit wandelte sich ihr Aussehen. Seit dem 3. Oktober 1990 – dem Tag der Deutschen Einheit – ist die Bundesflagge nun in Form und Farbe unverändert – ob bei den Olympischen Spielen oder auf dem Reichstagsgebäude.
Inhalt
Unter diesen Flaggen
Ob Politik oder Sport: Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland, auch Bundesflagge genannt, dürfte jeder kennen.
Schwarz, rot und … ja, wie denn nun? Ist die Bundesflagge nun gold oder gelb? Artikel 22 des Grundgesetzes gibt darauf eine eindeutige Antwort: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold." In der Praxis wird das Gold aber durch Gelb ersetzt, denn die "Farbe Gold" gibt es nicht: Sie variiert je nach Zusammensetzung (Kupfergehalt usw.) und ist nicht druckbar. Das ist allerdings nicht weiter schlimm, denn in der Heraldik – der Wappenkunde – sind die beiden Farben gleichwertig. Der Ursprung dieser Trikolore geht weit zurück: Bereits 1817 diente sie auf dem Wartburgfest als Erkennungszeichen der Urburschenschaft. Im Laufe der Zeit wandelte sich ihr Aussehen. Seit dem 3. Oktober 1990 – dem Tag der Deutschen Einheit – ist die Bundesflagge nun in Form und Farbe unverändert – ob bei den Olympischen Spielen oder auf dem Reichstagsgebäude.
Die "Fahne der Einheit" weht direkt vor dem Westeingang des Reichstagsgebäudes auf dem Platz der Republik. Sie misst stolze 60 Quadratmeter und hat eine bewegte Vergangenheit: Am 2. Oktober 1990, um 23.58 Uhr wurde mit ihrem Hissen begonnen. Nur zwei Minuten später und damit pünktlich zum Tag der Deutschen Einheit hatte die Flagge die Mastspitze in 28,5 Metern Höhe erreicht. Laut der Flaggenordnung des Deutschen Bundestages gilt die Flagge als Denkmal und ist damit von dieser ausgenommen. Bei Nacht wird das wertvolle Stück angeleuchtet . Es handelt sich allerdings nicht um das Original, sie muss wegen Wind und Wetter regelmäßig ausgetauscht werden.
Alle Behörden und Dienststellen des Bundes, auch die Bundesagentur für Arbeit, setzen die Bundesdienstflagge. Bürger der Bundesrepublik Deutschland dürfen diese Flagge nicht verwenden. In unterschiedlicher Größe und Form wird diese Flagge an Dienstfahrzeugen geführt, bei staatlichen Trauermaßnahmen des Bundes kann sie als Sargdecke zum Einsatz kommen, zum Beispiel bei Staatsbegräbnissen oder Trauerfeiern für getötete Soldaten.
Menschen tragen schwarze Kleidung, um ihr Leid auszudrücken. Da Flaggen bekanntlich eine festgelegte Farbgebung haben, geht man bei ihnen anders vor: Bei der Trauerbeflaggung werden Flaggen nicht vollständig gehisst. Sie werden lediglich etwas oberhalb der Mitte des Mastes positioniert. Daher stammt auch der Ausdruck "auf Halbmast wehen".
Die Innenminister des Bundes oder der Länder regeln die Trauerbeflaggung, etwa wenn ein wichtiger Staatsmann gestorben ist. Aber auch zum Gedenken an folgenschwere Ereignisse, wie die Terroranschläge am 11. September 2001 in Amerika, wehen die Flaggen auf Halbmast. In der Bundesrepublik Deutschland werden am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, sowie am Volkstrauertag – zwei Wochen vor dem ersten Advent – die Flaggen ebenfalls nur halb gehisst.
Die Zahl Zwölf ist traditionell das Symbol für Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Daher ist auch nicht verwunderlich, dass man auf der Europaflagge einem Kranz von zwölf goldenen Sternen erblickt. Die Hintergrundfarbe zeigt den Himmel, die Sterne stehen für die verschiedenen Völker in Europa – angeordnet als Einheit. 1955 schuf der Europarat diese Flagge. Dreißig Jahre später, nämlich 1985, wurde sie als Flagge der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Seit mehr als fünfzig Jahren weht die Europaflagge nun also schon im Fahnenmeer.
Die Standarte des Bundespräsidenten ist ein rotgerändertes und goldfarbenes Rechteck mit dem Bundesadler in der Mitte. Diese Flagge wurde schon 1921 bis 1933 als Standarte des Reichspräsidenten verwendet. Sie wird an dem Amtssitz des Bundespräsidenten gehisst, an dem er sich aufhält – unter anderem auf Schloss Bellevue in Berlin. Auch an seinem Dienstwagen und auf Schiffen der Bundesmarine weht die Standarte – vorausgesetzt das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist an Bord.










