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Kein Rumdoktern auf Verdacht

Bis vor einigen Jahren wurden Kinder operiert, wenn ihr Geschlecht nicht eindeutig zugeordnet werden konnte.  Das konnte dramatische Folgen haben, wenn die Ärzte sich für das "falsche" Geschlecht entschieden. In einer Anhörung des Familienausschusses zur Intersexualität waren die Experten sich weitgehend einig: Operationen zur Geschlechtsfestlegung bei intersexuellen Kindern stellen einen Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit dar. 

Eine schwangere Frau zeigt ihren Bauch und ein Ultraschallbild

Wird es ein Mächen oder ein Junge? Manchmal auch beides. – © picture alliance / dpa Themendienst


Die Sachverständigen der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 25. Juni 2012, waren sich einig: Intersexualität ist keine Krankheit. Sie sprachen sich zudem gegen Operationen bei intersexuellen Kindern zur Geschlechtsfestlegung aus. Diese verstoßen gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Der Ausschuss hatte medizinische und juristische Experten sowie Vertreter von Selbsthilfevereinen geladen, um über die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Thema Intersexualität zu reden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte außerdem einen verbesserten Schutz der Grundrechte intersexueller Menschen.

Soll das Kind entscheiden?

Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Konstanze Plett von der Universität Bremen führte an, dass die Menschenrechte ab der Geburt gelten würden. Dazu gehöre unzweifelhaft die körperliche Unversehrtheit. Ein fremdbestimmter körperlicher Eingriff diesen Ausmaßes sei deshalb nicht hinzunehmen – solange es keine Frage von Leben oder Tod sei.

Erst wenn ein Kind sich in dieser Frage unzweifelhaft selbst äußern könne, dürfe eine Entscheidung für das eine oder andere Geschlecht von ihm allein getroffen werden. Das zu überprüfen, könne durch ein Familiengericht geschehen.

Operationen sind immer risikoreich

Lucie Veith vom Vorstand des Vereins "Intersexuelle Menschen", schloss sich dieser Aussage an: Weder Eltern, Ärzte, Psychologen noch ein Parlament hätten das Recht, das Geschlecht eines Menschen zwangsweise festzulegen.

Dr. Jörg Woweries, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, führte an, dass es keinen medizinischen Beweis dafür gebe, dass eine solche Operation bei Kleinkindern ungefährlicher oder erfolgversprechender sei als bei einem Erwachsenen. In jedem Fall seien operative Eingriffe mit einem "hohen Risiko" behaftet und stellten einen tiefen Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen dar. Und in jedem Fall müsse vor jeder Operation eine neutrale Beratung stattfinden.

Das dritte Geschlecht: Männlich, Weiblich, Anderes?

Eltern intersexueller Kinder besser aufzuklären, dafür sprach sich Julia Marie Kriegler von der Elterngruppe der XY-Frauen aus. Sie berichtete dem Ausschuss von ihren eigenen Erfahrungen mit einem sechsjährigen intersexuellen Kind. Eltern seien nach der Geburt mit einer solchen Situation völlig überfordert. Vor allem dürften sie jedoch nicht von Ärzten und Behörden zu einer schnellen Entscheidung gedrängt werden. Die Gesellschaft müsse erst langsam lernen, dass es neben den beiden "klassischen" Geschlechtern auch ein drittes Geschlecht gebe.

Die Experten stellten zudem fest, dass das deutsche Personenstandsrecht, also zum Beispiel Angaben in der Geburtsurkunde, intersexuelle Menschen nicht mit bedenkt: Dr. Michael Wunder von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf und Mitglied im Deutschen Ethikrat sprach sich dafür aus, neben den Eintragungen "männlich" und "weiblich" auch die Eintragung "anderes" zu ermöglichen. Woweries plädierte dafür, auf eine Geschlechtsfestlegung im Personenstandsrecht bis zur Volljährigkeit ganz zu verzichten.

Probleme im internationalen Rechtsverkehr

Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Tobias Helms von der Universität Marburg wies jedoch darauf hin, dass Änderungen im deutschen Recht auch zu Problemen im internationalen Rechtsverkehr führen könnten. So müssten beispielsweise deutsche Behörden bei in Deutschland lebenden Ausländern das ausländische Recht anwenden. Und das sieht Angaben zum Geschlecht vor.

Umgekehrt könnten deutsche Staatsangehörige Probleme im Ausland bekommen, wenn ihre Geschlechtszugehörigkeit nicht festgelegt sei. Diesem Einwand widersprach Prof. Dr. Konstanze Plett mit dem Hinweis: Deutschland habe auch die eingetragenen Lebenspartnerschaften für Homosexuelle ermöglicht. In vielen ausländischen Staaten sei dies bis heute nicht vorgesehen.


Kommentare

 

o0Alea0o schrieb am 12.07.2012 02:48

Werden immer noch neugeborenen Jungen ohne deren Eingewilligung beschnitten oder gar das ganze "Ding" abgeschnitten? Ich finde da hätte man schon vor Jahrzehnten etwas dagegen machen sollen! Ende meines Kommentars.

 

 

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