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Biologisch und rechtlich zwischen den Stühlen

Eigentlich eindeutig: Ein Mensch ist typischerweise entweder weiblich oder männlich. Doch in Deutschland leben tausende Menschen, die Ähnlichkeiten mit beiden Geschlechtern aufweisen: Sie sind intersexuell und haben dadurch Probleme mit ihrer Umwelt. Das Thema Intersexualität stellt sowohl Medizin, Recht als auch unsere Vorstellungen von Geschlechterzuordnungen vor eine große Herausforderung.

Plakat mit zwei Geschlechtersymbolen

Intersexuelle Menschen sind weder ganz Mann noch Frau. – © dpa


Als Christiane in den 1950er Jahre zur Welt kam, glich sie äußerlich eher einem Jungen – und wurde auch so erzogen. Ihre inneren weiblichen Genitalien und den XX-Chromosomenstatus, der üblicherweise bei Frauen vorliegt, bemerkte zunächst niemand. Nur Christiane erklärte schon als kleines Kind immer wieder, sie sei ein Mädchen. Doch erst als sie mit 16 am Blinddarm operiert wurde, entdeckte der Arzt die weiblichen Organe – und damit Christianes Intersexualität.

Von beidem ein bisschen

Wie bei ihr, ist das auch bei anderen Betroffenen nicht immer von Außen erkennbar. Denn der Chromosomensatz, ebenso wie die Hormone und Keimdrüsen (Hoden und Eierstöcke) können gleichzeitig – vollständig oder teilweise – Geschlechtsmerkmale besitzen, die sonst nur Frauen oder Männern zugeordnet werden. In anderen Fällen kann eine große Klitoris oder ein kleiner Penis auf Intersexualität hinweisen. Die medizinischen Literatur fasst diese geschlechtlichen Besonderheiten unter dem Begriff DSD (disorders oder differences of sex development) zusammen. Wie viele Menschen in Deutschland intersexuell geboren werden, steht nicht genau fest. Die Schätzungen schwanken zwischen 8000 bis 100.000 Personen.

Falscher Ansatz, fatale Folgen

Seit den 50er-Jahren bestimmte vor allem eine Theorie den Umgang mit Intersexualität: Der Psychologe John Money ging (wie wir heute wissen, fälschlicherweise) davon aus, dass die menschliche Geschlechtsidentität hauptsächlich sozial, also durch das Umfeld, geprägt wird. Dementsprechend riet er, das Geschlecht intersexuell geborener Kinder möglichst früh operativ anzugleichen. Mit fatalen Folgen: Da ein Penis schwieriger zu konstruieren war, führten die Ärzte eher verweiblichende Operationen durch. Dabei ließen sie außer Acht, welchem Geschlecht sich das Kind später tatsächlich zugehörig fühlen würde. Außerdem wurden dem festgelegten Geschlecht entgegenstehende innere Genitalien entfernt – ohne den Patienten darüber zu informieren. Denn Money empfahl, niemals über die Diagnose und Behandlung zu reden, um die Entwicklung des betroffenen Kindes nicht zu gefährden. Oft wurden sogar die Eltern im Ungewissen gelassen.

Auch Christianes Ärzte verheimlichten die Wahrheit. Sie stellten nach zahlreichen Untersuchungen eine AGS-Disposition fest. Das bedeutet, Christianes Körper produziert vermehrt männliche Hormone. Die offizielle Diagnose lautete allerdings, sie hätte ein mit Krebsrisiko behaftetes Mischgewebe aus männlichen und weiblichen Keimdrüsen. Christiane lies sich daraufhin den "Tumor" aus Angst vor Krebsgefahr entfernen. Dass ihr die Ärzte ihre weiblichen Geschlechtsorgane vollständig entnahmen, erfuhr sie nicht.

Langsames Erwachen

Unter den Eingriffen leidet nicht nur die sexuelle Empfindsamkeit der Betroffenen. Die Entnahme der Gonaden (Hoden und Eierstöcke) führt auch zur Unfruchtbarkeit und zu einem schweren Hormonmangel, der lebenslang mit Hormonpräparaten ausgeglichen werden muss – mit physischen und psychischen Nebeneffekten. In Deutschland sind etwa 95 Prozent intersexueller Menschen von Genitaloperationen nach der Geburt betroffen. Das soll sich nun ändern: Der Bundestags-Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärte am 25. Juni 2012, dass diese Operationen gegen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit verstoßen und zukünftig nicht mehr durchgeführt werden dürfen.

Diese späte Entscheidung geht mit der relativ jungen Thematisierung von Intersexualität einher: Erst mit der Gründung von Selbsthilfegruppen wie den XY-Frauen Ende der 90er Jahre, stieg die Medienaufmerksamkeit für das Thema. Susanne Baum*, selbst Betroffene und Mitarbeiterin des Vereins Intersexuelle Menschen e.V., sieht hier aber immer noch starken Aufklärungsbedarf: "Die Politik sollte das Thema zum festen Bestandteil des Schul-Lehrplans erklären und Ärzte noch besser über den Umgang mit Intersexualität informieren."

Auch rechtlich nur "entweder oder"

Auch im deutschen Gesetzesrecht tauchen Intersexuelle nach wie vor nicht auf. Denn jeder Mensch muss rechtlich einem Geschlecht, also männlich oder weiblich, zugewiesen werden. Das gilt auch auch dann, wenn aufgrund der körperlichen Begebenheiten keine eindeutige Zuordnung möglich ist. Für Intersexuelle gibt es seit 2009 lediglich die Möglichkeit, sich eine Geburtsurkunde ohne Geschlechtseintrag ausstellen zu lassen. Für ihren Reisepass brauchen sie aber immer noch eine Angabe. Und auch beim Thema Ehe ist eine klare Geschlechterzuordnung erforderlich: Heiraten können aktuell nur Personen verschiedenen Geschlechts. Für Baum kein Zukunftsszenario: "In meiner Wunschvorstellung wird der Geschlechtseintrag komplett abgeschafft. Denn jeder sollte selbst definieren können, wie er sich sieht und fühlt."

Für Christiane käme eine solche Änderung zu spät. Als sie ihre Krankenunterlagen im November 2006 einsah, erfuhr sie die ganze Wahrheit: Die permanente Verletzung und Verstöße gegen geltendes Patientenrecht, der Verstoß gegen das Kastrationsgesetz, und die massiven Verstöße gegen die Grundgesetze dieses Landes und die Menschenrechte. Die 100.000 Euro Schadensersatz, die ihr zwei Jahre später zugesprochen wurden, sind da nur ein kleiner Trost.

*Name von der Redaktion geändert


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