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Die KiKo kümmert sich um eure Belange

Die Vorsitzende der Kinderkommission Nicole Bracht-Bendt (FDP).

Die Vorsitzende der Kinderkommission Nicole Bracht-Bendt (FDP).


"Niemand darf wegschauen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Kinder und Jugendliche zu schützen, zu fördern und zu beteiligen. Sie müssen in der Gesellschaft ihren Platz haben. Es liegt an uns, dass Kinder Zukunft mitgestalten können", sagt die Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestages (KiKo) Nicole Bracht-Bendt (FDP).

22 Jahre ist es her, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet hat. In 54 Artikeln garantiert sie Kindern auf der ganzen Welt dieselben Mindeststandards. 192 UN-Mitgliedsstaaten – mit Ausnahme der USA und Somalias – haben sie anerkannt, mehr als jede andere UN-Konvention.

Trotzdem fehlen Millionen von Kindern grundlegende Dinge wie sauberes Wasser, Nahrung, medizinische Hilfe oder schlicht ein Dach über den Kopf. Solche Probleme haben Kinder in Deutschland zum Glück nicht. Dennoch kann die Bundesrepublik aus Sicht der KiKo noch einiges tun, um die Rechte der Kinder zu stärken, zum Beispiel bei den Beteiligungsrechten, aber auch beim Schutz vor Vernachlässigung und Missbrauch.

Die Kinderrechte stehen seit der Gründung der KiKo im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Die Grundlage dafür bildet die UN-Kinderrechtskonvention. Mit welchen Einzelthemen dazu sie sich in der aktuellen Wahlperiode auseinandergesetzt hat, erfahrt ihr hier.




"Niemand darf wegschauen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, Kinder und Jugendliche zu schützen, zu fördern und zu beteiligen. Sie müssen in der Gesellschaft ihren Platz haben. Es liegt an uns, dass Kinder Zukunft mitgestalten können", sagt die Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestages (KiKo) Nicole Bracht-Bendt (FDP).

22 Jahre ist es her, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet hat. In 54 Artikeln garantiert sie Kindern auf der ganzen Welt dieselben Mindeststandards. 192 UN-Mitgliedsstaaten – mit Ausnahme der USA und Somalias – haben sie anerkannt, mehr als jede andere UN-Konvention.

Trotzdem fehlen Millionen von Kindern grundlegende Dinge wie sauberes Wasser, Nahrung, medizinische Hilfe oder schlicht ein Dach über den Kopf. Solche Probleme haben Kinder in Deutschland zum Glück nicht. Dennoch kann die Bundesrepublik aus Sicht der KiKo noch einiges tun, um die Rechte der Kinder zu stärken, zum Beispiel bei den Beteiligungsrechten, aber auch beim Schutz vor Vernachlässigung und Missbrauch.

Die Kinderrechte stehen seit der Gründung der KiKo im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Die Grundlage dafür bildet die UN-Kinderrechtskonvention. Mit welchen Einzelthemen dazu sie sich in der aktuellen Wahlperiode auseinandergesetzt hat, erfahrt ihr hier.

Adoptionen

Bei allen Adoptionen muss das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen. Die KiKo macht sich deshalb gegen unbegleitete Adoptionen stark: Eine staatlich anerkannte Fachstelle solle Adoptionen begleiten. Nach Meinung der KiKo sollten die gesetzlichen Regelungen zudem die Zuständigkeiten bei Auslandsadoptionen klar festlegen. Die Kommission hält hier ein extra Kompetenzzentrum und eine internationale Adoptionsstatistik für sinnvoll sowie die Vermittlung, Zulassung und Aufsicht zu trennen.

Sinti und Roma

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Doch die Zahl der Roma-Kinder in Deutschland, die keine Schule besuchen, ist alarmierend. Deshalb muss nach Meinung der KiKo das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern überprüft und gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden, wie sich die Schulpflicht für alle Kinder durchsetzen lässt. Die Kommission unterstützt zudem Forderungen nach einer Bildungskommission, bei der Vertreter der Sinti und Roma mitwirken. Ein Aktionsplan sollte außerdem deren generelle Situation in Deutschland verbessern.

Kinderarbeit

Kinder haben das Recht, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden. Arbeiten, die Kinder gesundheitlich gefährden oder ihrem Recht auf Bildung entgegenstehen, will die KiKo bekämpfen. Ein weltweites Verbot von Kinderarbeit ist das Ziel. Die KiKo fordert alle Akteure auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene dazu auf, trotz der hochkomplizierten Zusammenhänge gemeinsam gegen Kinderarbeit vorzugehen.

Kindersoldaten

Waffen gehören nicht in Kinderhände. Trotzdem werden Minderjährige in vielen Konfliktregionen dazu gezwungen, als Kindersoldaten zu kämpfen. Gegen diese Ausbeutung von Jungen und Mädchen engagieren sich die Vereinten Nationen seit Jahren. Deutschland unterstützt sie dabei. Die KiKo ist der Auffassung, dass niemand, der jünger als 18 ist, rekrutiert werden darf.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Inzwischen haben fast alle Bundesländer die Kinderrechte in ihre Verfassung aufgenommen. Die Kinderkommission möchte, dass Kinder ihre Rechte einklagen können. Zurzeit wird die Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz diskutiert. Dabei sollen nach Wunsch der KiKo die drei Säulen Beteiligung, Förderung und Schutz berücksichtigt werden.

Kommentare

 

Angelika Pieper schrieb am 08.05.2012 23:01

Psychische Folter an einer Mutter und ihren Kind Lennart DEtlefsen im Facebook unter Angelika Pieper auch in der Gruppe kindeswohl ist ein Manuskript über den Zusammenhang. Ich habe keine Worte mehr als Mutter und mache mir sehr große Sorgen um mein KInd.

 

Angelika Pieper schrieb am 13.07.2012 14:23

Wer hilft in Deutschland einer Mutter und ihr kInd Lennart DEtlefsen warum schauen so viele Menschen weg.

 

Andreas Riedel schrieb am 15.11.2012 14:20

Präampel, Art. 3, 9 und 18 Kinderrechtskonvention Das Recht auf Umgang mit und Fürsorge durch BEIDE Eltern. Deutschland wurde verurteilt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weil Kindern von Geburt an die Väter genommen werden. Dies verstößt ebenfalls gegen das Grundgesetz Artikel 6, der Gleichstellungsgrundsatz und die Notwendigkeit von Geburt an mit Vater und Mutter aufzuwachsen. Deshalb für ein gemeinsames Sorgerecht der leiblichen Eltern von Geburt an, gegen die Notwendigkeit der Antragsstellung auf das Sorgerecht für unverheiratete Väter. Beiden Elternteilen steht von der Geburt an die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu. Voraussetzung ist lediglich die Anerkennung der Vaterschaft. Während in einer Ehe geborene Kinder grundsätzlich von Geburt an Kontakt zu ihrem Vater haben und dieser – mit der Mutter gleichgestellt – gemeinsam mit ihr für das Kind Sorge trägt, kann durch die noch geltende und auch vorgesehene neue Sorgerechtsregelung vielen Kindern sehr lange der Kontakt mit ihrem unverheirateten Vater verwehrt werden. Das nicht automatische Sorgerecht beider Elternteile widerspricht dem natürlichen Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder.

 

 

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Die Autorin

Vicky_68x68px

Victoria Gütter (21)
Studiert Politikwissenschaft und Geschichte



 

Eure Rechte

In 54 Artikeln garantiert die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen Kindern auf der ganzen Welt dieselben Mindeststandards. Welche, könnte ihr hier nachlesen.

Die UN-Kinderrechtskonvention



 

Worum sich die KiKo kümmert

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© DBT/Katrin Cürük


Wieso, weshalb, warum gibt es die Kinderkommission? Und wer kümmert sich um die Interessen von Jugendlichen? Im Video stehen die Mitglieder der KiKo Rede und Antwort.