Inhalt


Was zählt zu den Menschenrechten?

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


Unter Menschenrechten werden Rechte verstanden, die jedem Menschen unabhängig von seiner Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie, Beruf, Religion und Kultur bereits dadurch zustehen, dass er als Mensch geboren ist.

1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" (AEMR). Seitdem erweitern die UN den Menschenrechtskatalog schrittweise; aktuell umfasst die Menschenrechtserklärung 30 Artikel. Ihr Ziel ist es, die Würde und Freiheit der Menschen zu sichern.

Die AEMR selbst ist als Resolution der UN-Generalversammlung völkerrechtlich nicht verbindlich. Ihre historische Bedeutung liegt in der erstmaligen ausdrücklichen Benennung individueller Rechte des Bürgers gegen den Staat in einem internationalen Instrument. Deshalb gilt sie bis heute als herausragende Konkretisierung des allgemeinen Ziels der UN, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu festigen. Und: Obwohl die AEMR nicht rechtsverbindlich ist, gelten die in ihr niedergelegten Rechte heute in vielen Staaten der Erde weitgehend als verbindliche Normen.

Erweiterung in drei Etappen

Inhaltlich kann man Menschenrechte nach drei "Generationen" klassifizieren: Die erste "Generation“ umfasst Rechte der Freiheit und Beteiligung. Darunter fallen unter anderem die Verbote der Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit (Artikel 4 und 5) sowie das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit (Artikel 3). Lange Zeit vernachlässigte Rechte wie das Recht auf Arbeit (23), Bildung (26), Wohnen und Wasser gehören der zweiten "Generation“ an. Die dritte umfasst die jüngsten Rechte, die in ihrer Umsetzung noch recht unkonkret sind – wie das Recht auf Entwicklung oder eine saubere Umwelt.

Was zu einem Menschenrecht wird, das entscheiden allein die Vereinten Nationen in ihrer Generalversammlung. Dabei versammeln sich alle 192 Mitgliedsstaaten und stimmen ab. Damit ein neues Menschenrecht verabschiedet werden kann, wird eine einfache Mehrheit benötigt. Weitere wichtige Organe sind der Menschenrechtsrat, der vor allem für die Überprüfung der Menschenrechtssituation aller UN-Mitgliedsstaaten zuständig ist, sowie das Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf, das die Koordination der UN-Menschenrechtsarbeit der übernimmt.

Nicht alle Staaten halten sich daran

Im Idealfall sind die Menschenrechte in internationalen Abkommen oder in Grundrechtskatalogen einzelner Staaten verankert. Aber es gibt immer noch Länder, deren Einwohner von einer Anerkennung der Menschenrechte nur träumen können. In China zum Beispiel werden politische Aktivisten und Andersdenkende verurteilt. Russische Journalisten müssen gewaltsame Übergriffe und Drohungen fürchten. Ob sich dies alles noch mit Artikel 19 der Menschenrechtserklärung -dem Recht auf Meinungsfreiheit- vereinbaren lässt?

Was alles zu euren Menschenrechten zählt? Unsere Fotoreportage zeigt es euch.




Unter Menschenrechten werden Rechte verstanden, die jedem Menschen unabhängig von seiner Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie, Beruf, Religion und Kultur bereits dadurch zustehen, dass er als Mensch geboren ist.

1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" (AEMR). Seitdem erweitern die UN den Menschenrechtskatalog schrittweise; aktuell umfasst die Menschenrechtserklärung 30 Artikel. Ihr Ziel ist es, die Würde und Freiheit der Menschen zu sichern.

Die AEMR selbst ist als Resolution der UN-Generalversammlung völkerrechtlich nicht verbindlich. Ihre historische Bedeutung liegt in der erstmaligen ausdrücklichen Benennung individueller Rechte des Bürgers gegen den Staat in einem internationalen Instrument. Deshalb gilt sie bis heute als herausragende Konkretisierung des allgemeinen Ziels der UN, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu festigen. Und: Obwohl die AEMR nicht rechtsverbindlich ist, gelten die in ihr niedergelegten Rechte heute in vielen Staaten der Erde weitgehend als verbindliche Normen.

Erweiterung in drei Etappen

Inhaltlich kann man Menschenrechte nach drei "Generationen" klassifizieren: Die erste "Generation“ umfasst Rechte der Freiheit und Beteiligung. Darunter fallen unter anderem die Verbote der Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit (Artikel 4 und 5) sowie das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit (Artikel 3). Lange Zeit vernachlässigte Rechte wie das Recht auf Arbeit (23), Bildung (26), Wohnen und Wasser gehören der zweiten "Generation“ an. Die dritte umfasst die jüngsten Rechte, die in ihrer Umsetzung noch recht unkonkret sind – wie das Recht auf Entwicklung oder eine saubere Umwelt.

Was zu einem Menschenrecht wird, das entscheiden allein die Vereinten Nationen in ihrer Generalversammlung. Dabei versammeln sich alle 192 Mitgliedsstaaten und stimmen ab. Damit ein neues Menschenrecht verabschiedet werden kann, wird eine einfache Mehrheit benötigt. Weitere wichtige Organe sind der Menschenrechtsrat, der vor allem für die Überprüfung der Menschenrechtssituation aller UN-Mitgliedsstaaten zuständig ist, sowie das Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf, das die Koordination der UN-Menschenrechtsarbeit der übernimmt.

Nicht alle Staaten halten sich daran

Im Idealfall sind die Menschenrechte in internationalen Abkommen oder in Grundrechtskatalogen einzelner Staaten verankert. Aber es gibt immer noch Länder, deren Einwohner von einer Anerkennung der Menschenrechte nur träumen können. In China zum Beispiel werden politische Aktivisten und Andersdenkende verurteilt. Russische Journalisten müssen gewaltsame Übergriffe und Drohungen fürchten. Ob sich dies alles noch mit Artikel 19 der Menschenrechtserklärung -dem Recht auf Meinungsfreiheit- vereinbaren lässt?

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Artikel 1

"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen."

Artikel 2

"Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist."

Artikel 7

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung."

Artikel 13

"1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

 2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. "

Artikel 14

"1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen."

Artikel 15

"1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

 2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln."

Artikel 16

"1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat."

Artikel 17

"1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

 2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden."

Artikel 19

"Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."

Artikel 21

"1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte,   allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen."

 

Artikel 23

"1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten."

Artikel 24

"Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub."

Artikel 25

"1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz."

Artikel 26

"1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll."

Artikel 27

"1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. "

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