"Schwerer Ansehensverlust" für Verfassungsschutz
Von einer "schweren Last, die bleiben wird" sprach der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zum Auftakt seiner Vernehmung am 5. Juli 2012. Für das Schreddern wichtiger Ermittlungsakten durch einen BfV-Referatsleiter nach dem Auffliegen der NSU-Zelle Ende 2011 hatte er "keine überzeugende Erklärung". Dies habe zu einem "schweren Ansehensverlust" für die Behörde geführt, "dessen Folgen nicht absehbar sind". Wegen der Vernichtung hatte Fromm seinen Rücktritt für Ende Juli angekündigt.
Fromm betonte, er habe in seinem Amt "immer einen Beitrag zur Bekämpfung des Rechtsextremismus leisten wollen". In seiner Behörde habe man zwar durchaus die Gefahr gesehen, dass einzelne Personen oder Kleinstgruppen aus dem rechtsextremen Spektrum Anschläge verüben könnten, doch habe man sich terroristische Zellen nach dem Muster der RAF nicht vorstellen können.
"Operation Rennsteig" brachte keine Aufklärung
Es hätten keine Erkenntnisse über einen rechtsextremen Hintergrund der Mordserie existiert. Auch der Einsatz "Operation Rennsteig" von Spitzeln beim rechtsextremistischen "Thüringer Heimatschutz" zwischen 1996 und 2003 habe nichts zur Aufklärung beigesteuert. Bis zu dessen Untertauchen 1998 war dort auch das NSU-Trio aktiv gewesen. Die geschredderten Akten bezogen sich auf diese Maßnahme von Fromms Behörde, des Thüringer Verfassungsschutzes und des Militärischen Abschirmdienstes.
Am Abend vor Fromms Vernehmung hatten die Ausschussmitglieder die übrig gebliebenen BfV-Unterlagen zu dieser Aktion ungeschwärzt einsehen können. Dabei waren sie zu dem Schluss gekommen, dass weder die Terrorzelle noch Personen aus deren Umfeld als V-Leute angeworben wurden.
Selbstkritisch stellte der scheidende Verfassungsschutzchef die Frage, ob man hätte mehr wissen können. Ob man die rechtsextreme Ideologie unzureichend begriffen und deshalb nicht bedacht habe, dass "Schlimmeres" möglich sein könne. In der Rückschau nannte er es einen Fehler, dass die Suche nach dem Trio eingestellt worden sei, als keine Informationen mehr zu deren Untertauchen geflossen seien.
Obleute kritisieren fehlende Regeln zu Löschfristen
Für die umstrittene Aktenvernichtung habe er "keine überzeugende Erklärung", sagte Fromm auf eine Frage des Ausschussvorsitzenden Sebastian Edathy (SPD). Möglicherweise sei diese auf eine Debatte über Löschfristen zurückzuführen, die er in seiner Behörde angestoßen hatte. In deren Folge seien auch Unterlagen aus dem Bereich der Anwerbung von Informanten vernichtet worden, bei denen dies zuvor nicht der Fall gewesen sei.
Vor Fromms Vernehmung hatte der Ausschuss in geheimer Sitzung den Referatsleiter befragt, der die Verschredderung angeordnet hatte. Gegen ihn wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Nach seiner Anhörung kritisierten die Obleute der fünf Fraktionen einstimmig, dass beim BfV offenbar keine klaren Regeln über Löschfristen existierten. "Eher eine Lotterie als ein seriöses Prinzip" nannte es Unions-Sprecher Clemens Binninger.
Mehr Austausch zwischen den Behörden
Als Lehre aus den fehlgeschlagenen Ermittlungen plädierte Fromm für einen effektiveren Informationsaustausch zwischen den Behörden von Bund und Ländern. Innerhalb des Verfassungsschutz-Verbunds müssten "alle Online-Informationen allen zugänglich gemacht werden".
Mit Blick auf die "Operation Rennsteig" bezeichnete es der Zeuge als "nicht sinnvoll", dass zwar seine Behörde den Thüringer Verfassungsschutz über die V-Leute habe unterrichten müssen, die sie eingesetzt hatte – dies aber umgekehrt nicht gegolten habe. Er habe erst aus den Medien erfahren, dass das Landesamt eine zentrale Figur des "Thüringer Heimatschutzes" als Informanten hatte.








