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Entscheidung über Leben und Tod

In Deutschland gibt es viel zu wenig Organspender, obwohl der gute Wille eigentlich da ist. Das soll sich nun ändern: Die Regierung möchte das Transplantationsgesetz ändern und so die Spendebereitschaft erhöhen. Den Angehörigen der Verstorbenen würde damit eine schwere Entscheidung abgenommen.

Eine Hand hält einen Organspendeausweis hoch

© dpa/Daniel Karmann


Leben retten

Organspende ist ein sehr sensibles Thema. Es geht um Leben und Tod. Stirbt ein Organspender, kann er mit Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm und Gewebe wie zum Beispiel Hornhaut oder Knochen einem anderen Menschen das Leben retten oder es ihm zumindest erträglicher machen.

Organe spenden können Menschen aber auch schon zu Lebzeiten. Eine Niere kann ein gesunder Mensch abgeben, ohne beeinträchtigt zu werden. Und auch ohne einen Teil der Leber lässt es sich gut leben. Solche Lebendspenden sind aber nur unter nahen Verwandten oder sich eng verbundenen Menschen erlaubt – und auch nur, wenn sich der Spender freiwillig und ohne finanzielle Anreize von seinen Organen trennt.

Der letzte Wille

Damit die Organspende nicht zum Kuhhandel wird, regelt das Transplantationsgesetz (TPG) seit 1997 die Entnahme und Vermittlung von Organen. In Deutschland gilt derzeit die erweiterte Zustimmungslösung: Ein Verstorbener muss zu Lebzeiten in die Spende eingewilligt haben, zum Beispiel in einem Organspendeausweis. Wer nicht spenden will, muss also auch nicht. Diese Entscheidung haben Ärzte und Angehörige zu akzeptieren.

Hat der Verstorbene keine Erklärung abgegeben, müssen die nächsten Angehörige entscheiden – im Sinne des Verstorbenen. Ein Mitspracherecht haben Angehörige nur dann, wenn der Verstorbene jünger als 16 Jahre war. Denn ab 14 kann zwar jeder Deutsche einer Organspende widersprechen, einwilligen darf er aber erst ab 16.

Um Organe transplantieren zu können, muss der Hirntod vor dem Herzstillstand eingetreten sein. Das ist bei nur einem Prozent der Verstorbenen der Fall. Als hirntot gilt jemand, dessen Gehirnfunktion vollständig und irreversibel ausgefallen ist. Das müssen zwei erfahrene, unabhängige Ärzte feststellen. Bis zur Transplantation werden dann Atmung und Kreislauf künstlich aufrechterhalten. Entnommen werden die Organe in einem normalen Krankenhaus, man spricht hier von der Entnahmeklinik. Dann muss es sehr schnell gehen. Der Empfänger bekommt das Organ schließlich in einem Transplantationszentrum.

Transplantationsgesetz auf dem Prüfstand

Laut einer europäischen Richtlinie sollen bei Organspenden in der ganzen Europäischen Union (EU) dieselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards gelten. Um sich daran anzupassen, hat die Regierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des TPG vorgelegt. In Zukunft soll demnach jedes Entnahmekrankenhaus mindestens einen Transplantationsbeauftragten haben, der das Bindeglied zwischen Klinik und Transplantationszentrum ist, das übrige Personal berät und Angehörige aufklärt. Außerdem will die Bundesregierung die Rolle der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle stärken und die Pflicht der Entnahmekrankenhäuser besser durchsetzen, potenzielle Organspender zu melden.

Deutschland braucht mehr Spender

Bei der Spenderquote liegen wir im EU-Vergleich auf einem der hinteren Plätze. Im Jahr 2010 spendeten in Deutschland 1.296 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe, 760 bereits zu Lebzeiten. Mit der Änderung des TPG erhoffen sich Experten und die Politik, mehr Menschen zur Spendebereitschaft bewegen zu können. Denn Umfragen zufolge sind eigentlich drei Viertel der Deutschen bereit, ihre Organe zu spenden, aber nur 17 bis 25 Prozent haben einen Organspendeausweis.

Diskutiert werden nun zwei Alternativen zur jetzigen Zustimmungslösung. Das Ziel beider Lösungsvorschläge: Die Deutschen sollen sich mit dem Thema auseinandersetzen und die Entscheidung nicht ihren Angehörigen überlassen. Bei der sogenannten Widerspruchslösung müsste jeder zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organspende widersprechen, zum Beispiel in einem zentralen Widerspruchsregister, um nicht automatisch zum potenziellen Spender zu werden.

Mehr Zuspruch bekommt aktuell die Entscheidungslösung: Jeder Deutsche würde befragt, ob er seine Organe spenden möchte oder nicht, zum Beispiel beim Ausstellen des Personalausweises. Auf diesem, der elektronischen Gesundheitskarte oder etwa dem Führerschein würde die Entscheidung gespeichert. Dabei wäre es aber auch erlaubt, sich die Entscheidung offenzuhalten. Doch noch ist nichts entschieden, der Bundestag muss erst noch weiter über die Änderung des TPG beraten und abstimmen.

Ihr wollt Spender werden?

Bis dahin könnt ihr euch beim Arzt oder in der Apotheke schon mal einen Organspendeausweis besorgen. Ihr könnt ihn euch aber auch selbst ausdrucken oder unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 90 40 400 bestellen. Einzige Voraussetzung: Ihr müsst mindestens 16 sein. Der Ausweis kostet natürlich nichts.


Kommentare

 

XRumerTest schrieb am 05.02.2013 06:02

Hello. And Bye.

 

 

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