Rückblende: Im Jahr 1995 wird Horst Zaunegger Vater. Er ist nicht mit der Mutter seines Kindes verheiratet. Drei Jahre später trennen sie sich. Zaunegger hat Kontakt zu seiner Tochter, die ersten Jahre lebt sie sogar bei ihm. Das Sorgerecht aber hat die Mutter – allein und zu Recht.
"Auf gleicher Augenhöhe"
Bis zum Juli 2010 galt für unverheiratete Paare der Paragraf 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der regelt, dass nicht verheiratete Eltern nur dann das gemeinsame Sorgerecht haben, wenn sie nach der Geburt des Kindes heiraten oder eine sogenannte Sorgeerklärung abgeben. In der müssen beide der gemeinsamen Sorge zustimmen. Im Jahr 2010 gaben Eltern von rund 130.000 Kindern und Jugendlichen eine solche Erklärung ab.
Zauneggers frühere Lebensgefährtin stimmte der gemeinsamen Sorge nicht zu. Bei grundlegenden Entscheidungen, etwa der Wahl der Schule oder der gesundheitlichen Vorsorge, hatte er kein Mitspracherecht. "Dabei wollte ich sämtliche Entscheidungen, die meine Tochter betrafen, auf gleicher Augenhöhe mit meiner früheren Partnerin treffen", erklärt Zaunegger.
Verantwortung übernehmen
Das Sorgerecht dient dem Schutz minderjähriger Kinder. Eltern müssen für ihren Nachwuchs Sorge tragen: ihr Kind pflegen, erziehen, beaufsichtigen, seinen Aufenthaltsort und den Umgang mit anderen Menschen bestimmen. Sie sind aber auch die Finanzminister ihrer Söhne und Töchter und verwalten zum Beispiel größere Geldbeträge für sie. Bis zum 18. Geburtstag handeln sie als Stellvertreter und müssen etwa zustimmen, wenn ihr Kind ein Mofa auf Pump kaufen oder sich piercen lassen möchte. Im Vordergrund soll dabei immer das Wohl des Kindes stehen.
Bekommt ein verheiratetes Paar ein Kind, dann haben beide das Sorgerecht. Mittlerweile kommt aber jedes dritte Kind in Deutschland außerehelich zur Welt. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes hat sich deren Zahl in den letzten 20 Jahren verdoppelt: 1990 kamen etwa 15 Prozent der Neugeborenen unehelich auf die Welt, 2010 waren es rund 33 Prozent.
Papas ohne Mitspracherecht
Ohne Sorgeerklärung oder Heirat hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sie darf dann sämtliche Entscheidungen, die das Kind betreffen, allein fällen. Der Vater des Kindes muss zwar Unterhalt zahlen, hat aber bei wichtigen Angelegenheiten nichts zu sagen, etwa bei der Wahl des Namens, der Schule oder der Religion. Besucht das Kind seinen Vater, darf er nur Entscheidungen treffen, die keine großen Auswirkungen haben, zum Beispiel wie lange das Kind im Kindergarten bleiben muss oder die Freizeitgestaltung.
Kein Sorgerecht zu haben heißt also nicht, dass ein Vater sein Kind nicht mehr sehen darf. Das sogenannte Umgangsrecht erlaubt dem Vater, sein Kind persönlich zu kontaktieren, wenn dessen Wohl dadurch nicht gefährdet wird. Wird bekannt, dass ein Vater sein Kind beispielsweise schlägt oder es sogar sexuell missbraucht, kann ihm das Familiengericht das Umgangsrecht entziehen.
Endstation Straßburg
Horst Zaunegger reichte das Umgangsrecht für seine Tochter nicht aus. Also beantragte er 2001 das gemeinsame Sorgerecht beim Amtsgericht Köln. Das lehnte den Antrag ab, da die Eltern keine Sorgeerklärung abgegeben hatten. Zaunegger kämpfte sich bis zum Bundesverfassungsgericht durch, der letzten gerichtlichen Instanz in Deutschland. Erfolglos. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gab ihm im Dezember 2009 Recht. Die Regelung verletze die Europäische Menschenrechtskonvention und sei verfassungswidrig.
Das europäische Gericht rügte in seiner Entscheidung, dass Zaunegger keine Möglichkeit hatte, die Weigerung der Mutter sowie das Kindeswohl bei gemeinsamem Sorgerecht überprüfen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht musste handeln und fasste im Juli 2010 den Beschluss, dass die elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern neu geregelt werden müsse. Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, gilt der Paragraf weiter. Stimmt die Mutter einer gemeinsamen Sorge nicht zu, kann der Vater jetzt aber das Familiengericht beauftragen, eine Entscheidung zu treffen. Das kann die alleinige Sorge auch dem Vater übertragen, wenn es für das Kind am besten ist.
Heute haben beide das Sorgerecht
Bisher gibt es noch keine Neuregelung. Das Thema sei sehr schwierig und sensibel, antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. Außerdem müssten die verschiedensten Eltern-Kind-Beziehungen berücksichtigt werden. Mittlerweile geht es aber voran: Auch der Bundestag ist sich einig, dass die elterliche Sorge neu geregelt werden muss. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat schon im Juni 2010 einen entsprechenden Antrag eingebracht. SPD und Linke folgten Anfang 2012. Nach der ersten Debatte dazu im April beraten nun der Rechtsausschuss und der Familienausschuss darüber. Parallel dazu arbeiten CDU/CSU und FDP an einem eigenen Entwurf.
Für Zaunegger war das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein voller Erfolg: "Ich bin stolz, dass das Urteil des Gerichts eine solche Wirklung gehabt hat", sagt er. Mittlerweile teilt er sich mit seiner Ex-Partnerin das Sorgerecht für seine Tochter.








