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Meine, meine, meine – oder?

Heutzutage kann jeder CDs kopieren, Videos ins Internet hochladen und Blogs schreiben. Und jeden betrifft das Urheberrecht. Doch was es bedeutet, Urheber zu sein, welche Rechte man damit besitzt und wo es seine Wurzeln hat – mitmischen-Autorin Vicky bringt Licht ins Dunkel.

Aufnahme einer CD auf der steht Privatkopie

Die Privatkopieschranke erlaubt, Kopien von CDs für Freunde zu erstellen. – © dpa-Report


Im analogen Zeitalter konnte jeder Bücher lesen und Schallplatten hören, ohne sich ums Urheberrecht zu kümmern. Die digitale Revolution hat nicht nur das Internet gebracht, sondern auch rechtlich ungeschützte Räume. Jeder kann heutzutage Inhalte ins Netz stellen, kopieren und der Welt zugänglich machen. Und das bringt Probleme mit sich, die das Urheberrecht regeln soll.

Das Regelwerk

Kurz und knapp formuliert, regelt das Urheberrecht, was wir mit Filmen, Texten und Musik machen dürfen und was nicht. Es besagt zunächst einmal, dass nur der Urheber entscheiden darf, was mit seinen Werken passiert. Der besitzt sogenannte "Ausschließlichkeitsrechte" an seinen kreativen Ergüssen. Darunter fallen Fotos, Filme, Computerprogramme, Texte und Musik. Damit ein Werk geschützt ist, muss es lediglich die sogenannte "Schöpfungshöhe" erreicht haben – die in der Regel relativ niedrigen Anforderungen entspricht.

Hintergrund der Regelung ist, dass derjenige, der ein Werk geschaffen hat und die Nutzungsrechte daran besitzt, geschützt werden soll. Andere sollen sie nicht stehlen und zu Geld machen dürfen, ohne vorher zu fragen oder dafür bezahlt zu haben. Nach dieser Regel dürfte man mit den Schöpfungen anderer nichts machen. Weder eine Sicherheitskopie einer CD noch Fotos aus dem Internet für einen Schulvortrag benutzen. Genau da greifen die Ausnahmeregeln des Urheberrechts. Diese "Schrankenbestimmungen" besagen, dass man in einigen Fällen die Werke anderer ohne nachzufragen benutzen darf, manchmal sogar ohne dafür bezahlen zu müssen. Die Allgemeinheit wäre interessiert, urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen zu dürfen, so die Begründung. Dass wir eine CD-Kopie für die Freundin machen dürfen, regelt beispielsweise die Privatkopieschranke.

Umgangssprachlich benutzen wir "Copyright" oft synonym zum "Urheberrecht", doch das ist falsch. Das Urheberrecht ist ein Persönlichkeitsrecht, denn es setzt den Urheber in den Mittelpunkt. Es schützt die Interessen des Urhebers an seinem Werk. Das angloamerikanische "Copyright" hingegen regelt die Benutzung und bezieht sich mehr auf kommerzielle Interessen.

Fakt ist und bleibt: Erlaubt ist nur, was das Gesetz oder der Urheber gestatten. Aber das war nicht immer so.

Spätzünder Deutschland

Alles begann im Mittelalter. Das aufgeschriebene Wissen der Universitäten wurde etwa ab dem elften Jahrhundert gegen Bezahlung kopiert und gehandelt. Als Johannes Gutenberg um das Jahr 1450 den Buchdruck erfand, wurden die Dokumente in größerem Umfang und preiswerter hergestellt. Nach und nach entwickelte sich eine Druckindustrie samt Büchermarkt. Doch die neue Branche blieb nicht lange ohne Konkurrenz. Die sogenannten Nachdrucker besorgten sich frisch erschienene Bücher oder sogar Probedrucke von noch nicht erschienenen Büchern, die sie in ihren eigenen Werkstätten billig nachdruckten, und stahlen so den Druckern ihre Kundschaft. Um dieses Problem zu lösen, erließen die Träger weltlicher und geistlicher Macht ab 1475 "Druckerprivilegien". Diese Sonderrechte gaben einzelnen Druckern für eine bestimmte Zeit das alleinige Recht zum Drucken eines bestimmten Dokuments. Auch Plagiatsvorwürfe ließen nicht lange auf sich warten: Die gelehrten Autoren waren zwar mit dem Handel ihrer Bücher einverstanden, doch beschuldigten sie sich gegenseitig des Ideenklaus.

Bis in Deutschland das erste Urheberrechtsgesetz verabschiedet wurde, sollte es noch einige Jahrhunderte dauern. Den Anfang machte England mit dem "Statute of Anne" von 1709. Autoren durften demnach für eine bestimmte Zeit Kopien von ihren eigenen Werken erstellen. 1790 folgten die USA, die sich am britischen Vorbild orientierten. Die Verfassung enthielt eine Copyright-Klausel, die dem Kongress das Recht gab, "Autoren und Erfindern für begrenzte Zeit das ausschließliche Recht an ihren Werken und Erfindungen zuzusichern." Kurze Zeit später schloss sich Frankreich dieser Entwicklung an. Der Corpus der Urheberrechte enthielt neben dem ausschließlichen Recht noch einen neuen Punkt: Die Persönlichkeitsrechte, die den Schöpfer und seine Interessen in den Mittelpunkt rückten.

Napoleon brachte auf seinen Feldzügen und Eroberungen das französische Recht nach Deutschland, das erst mit der Gründung des Deutsches Reiches 1871 in ganz Deutschland galt. Werke aus Fotografie, Musik, Literatur und Kunst fielen erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts unter das Urheberrecht und waren fortan geschützt.

Urheberrecht 3.0

Das heute geltende Urheberrechtsgesetz gibt es seit 1965. In den 60er-Jahren gab es natürlich noch keine Regelungen für das Internet, die heute wichtiger denn je sind. 2003 trat die erste Reform des Gesetztes in Kraft, der sogenannte "erste Korb". Anlass war eine EU-Richtlinie, die ins deutsche Recht umgesetzt werden musste. Ab sofort wurde jeder bestraft, der Kopierschutzmaßnahmen umging. Im Juli 2007 verabschiedete der Bundestag dann die zweite Reform, die am 1. Januar 2008 in Kraft trat. Beim "zweiten Korb" stand vor allem die Privatkopie im Vordergrund, die massiv eingeschränkt werden sollte. So ist es beispielsweise verboten, Musik oder Filme aus Tauschbörsen herunterzuladen. Der Streit um das Urheberrecht geht jedoch weiter, denn keiner ist bis jetzt zufrieden. Und so wird bereits über einen "Dritten Korb" gestritten. Abzusehen ist, dass das Thema die Politiker noch lange beschäftigen wird.


Kommentare

 

Angelo Mertel schrieb am 27.08.2012 08:05

LoL, keine Kommentare xD

 

 

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