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Darüber sollten wir reden // Euer Thema

Der Bildungsauftrag der Medien

Fernsehkamera im Plenarsaal des Bundestages © dpa

Am 27. Oktober 2009 kritisierte Bundestagspräsident Norbert Lammert, dass ARD und ZDF Telenovelas sendeten, statt die konstituierende Sitzung des Bundestages zu übertragen: "Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass ein gebührenpflichtiges Fernsehen, das dieses üppig dotierte Privileg allein seinem besonderen Informationsauftrag verdankt, auch an einem Tag wie heute mit einer souveränen Sturheit der Unterhaltung Vorrang vor der Information einräumt." ARD-Chefredakteur Thomas Baumann wies diese Kritik zurück. Mit der Live-Übertragung der Sitzung in voller Länge auf "Phoenix" seien die öffentlich-rechtlichen Sender ihrer Informationspflicht nachgekommen, argumentiert er in einer Stellungnahme. Aber wie sieht dieser Informationsauftrag eigentlich genau aus?


Die grundlegenden Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk stehen im Rundfunkstaatsvertrag. Diesen Vertrag haben die 16 Bundesländer geschlossen, denn wie für Kultur allgemein sind die Länder für den Bereich Rundfunk zuständig. Nur für den Auslandsrundfunk (Deutsche Welle) darf der Bund die Gesetze bestimmen. Im Paragraf elf des Rundfunkstaatsvertrags ist der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten formuliert (siehe Infobox). Die Angebote der Rundfunkanstalten sollen demnach der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung dienen. Diese vier Bereiche gelten als Grundversorgung. Die einzelnen Begriffe definiert die Präambel des Vertrags. Unter Information fallen zum Beispiel die Bereiche Nachrichten und Zeitgeschehen, politische Information, Wirtschaft, Auslandsberichte, Religiöses, Sport, Regionales, Gesellschaftliches, Service und Zeitgeschichtliches.

Wie alles begann
Die Grundlagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk legten die westlichen Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach dem Vorbild der British Broadcasting Company (BBC) sollte der Rundfunk möglichst frei von staatlichen und wirtschaftlichen Einflüssen sein. Daher wurden selbstständige Rundfunkanstalten gegründet. Das heißt, sie finanzieren sich über Gebühren und verwalten sich selbst. Heute gibt es in Deutschland neun Landesrundfunkanstalten, die entweder ein Land oder mehrere Länder mit einem Rundfunkprogramm bedienen. Sie senden jeweils bis zu fünf verschiedene Hörfunkprogramme und die so genannten Dritten Fernsehprogramme. Als Zusammenschluss (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, kurz ARD) strahlen sie seit 1954 gemeinsam das „Erste Deutsche Fernsehen“ aus. 1963 ging das "Zweite Deutsche Fernsehen" auf Sendung. Während sich das Programm der ARD aus Beiträgen der verschiedenen Landesanstalten zusammensetzt, arbeitet das ZDF eigenständig. ARD und ZDF veranstalten gemeinsam die Programme "3sat", "Ki.Ka“, "Phoenix“ sowie in Kooperation mit europäischen Veranstaltern "arte“.

Wer kontrolliert die Rundfunkanstalten?
Ein Intendant oder eine Intendantin leitet eine Rundfunkanstalt und ist für die Programmgestaltung verantwortlich. Ein Rundfunkrat kontrolliert die Programmentscheidungen des Intendanten und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Dieser Rat soll dabei die Allgemeinheit im Sendegebiet vertreten. Das heißt, im Rundfunkrat sitzen gewählte Vertreter gesellschaftlich wichtiger Gruppen und Institutionen wie zum Beispiel Parteien, Verbände, Gewerkschaften, Kirche, Kultur und Wissenschaft. Daneben gibt es einen Verwaltungsrat, der die Geschäftsführung des Intendanten überwacht. Seit 2004 müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung ihres Auftrages und die Quantität und Qualität ihrer Angebote veröffentlichen.

Privater Rundfunk
Bis 1983 gab es nur öffentlich-rechtliche Sender. Inzwischen haben wir in Deutschland ein duales Rundfunksystem. Das heißt, es gibt sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Fernseh- und Hörfunkprogramme. Einen ausdrücklichen Bildungsauftrag wie die öffentlich-rechtlichen haben die privaten Sender nicht. Aber auch sie haben Verpflichtungen. Zum Beispiel sind sie laut Rundfunkstaatsvertrag der Meinungsvielfalt verpflichtet. Das heißt, "die bedeutsamen, politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen müssen in den Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen; Auffassungen von Minderheiten sind zu berücksichtigen". Um eine vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern, darf ein Medienunternehmen mit seinen Sendern nicht mehr als 30 Prozent des Zuschaueranteils pro Jahr erreichen. Für die Zulassung und die Aufsicht des privaten Rundfunks sind die Landesmedienanstalten zuständig. Sie kontrollieren die vorgeschriebenen Programmanforderungen, die in den jeweiligen Landesmediengesetzen festgesetzt sind. Für bundesweite Regelungen werden Kommissionen eingesetzt wie zum Beispiel die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

Schon GEZahlt?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Empfangsgerät bereithalten, müssen Rundfunkgebühren zahlen – unabhängig davon, ob sie tatsächlich öffentlich-rechtliche Sender nutzen oder nicht. Diese Pflicht bestätigte 1994 das Bundesverfassungsgericht. Durch die Finanzierung über Gebühren können die Rundfunkanstalten ihr Programm unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Einflüssen gestalten und dadurch eine thematische Vielfalt gewährleisten. Die Studie "Die Qualität von Fernsehnachrichten“ der Universität Mainz ergab, dass die Nachrichtenqualität der Öffentlich-Rechtlichen höher sei als die der privaten Sender. Während private Sender in ihren Nachrichtensendungen verstärkt auf nicht-politische Themen wie Katastrophen und Sportmeldungen setzten, berichteten die öffentlich-rechtlichen Programme besonders häufig über Themen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Justiz.

Bundestag im Fernsehen
Die TV-Präsenz des Bundestages ist Bundestagspräsident Norbert Lammert ein wichtiges Anliegen. Im Juni 2008 sagten die Intendanten von WDR und ZDF Lammert umfassendere Übertragungen aus dem Deutschen Bundestag zu. Neben den Übertragungen der Debatten auf "Phoenix" besteht zwischen ARD und ZDF die Übereinkunft, wichtige Bundestagsdebatten im Wechsel zu zeigen. Dazu gehörten im Jahr 2009 zum Beispiel die Debatte um das Konjunkturpaket und die Regierungserklärung zum Afghanistan-Einsatz. Dass die konstituierende Sitzung nur auf "Phoenix" übertragen wurde, begründet der ARD-Chefredakteur damit, dass es dabei eher um einen organisatorischen Akt als um politische Inhalte ginge. Alle Debatten in voller Länge kannst du immer live im Web-TV auf bundestag.de verfolgen.

Kommentare (3)

prinzwilli schrieb:
17.05.2010 | 19:24

Lieber Cullen,

den von dir geforderten Sender gibt es bereits, er heißt phoenix.

Cullen schrieb:
13.02.2010 | 02:03

Ich finde auch dass Die Informationsrechte der TV Sender verschwendet wurden. Die Popularität der Sender wird jedoch mithilfe der Telenovelas und beliebten Sendungen weiter angehoben. Meiner Meinung nach sollte man vielleicht auf Probe die alleinigen Informationsrechte
auf einen Neuen einfach zu empfangenen Sender übertragen der allein der Politischen Interessensbildung gilt ohne Werbung und Unterbrechung.

polis schrieb:
08.12.2009 | 17:54

Nur eine kleine Ergänzung: Auch "3sat" ist ebenso wie "arte"ein europäischer Kooperationssender. Bei "3sat" kooperieren nämlich nicht nur ARD und ZDF, sondern auch das ORF und das "Schweizer Fernsehen (SF).

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Was ist die "Generation doof"?

"Wir sind besessen von Konsum, lassen uns vom Fernsehen die Welt erklären und lieben die Spaßkultur“, schreiben die Autoren Anne Weiss und Steffan Bonner über die "Generation Doof" in ihrem gleichnamigen Buch.

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Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Paragraf 11 des Rundfunkstaatsvertrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.


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