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Engagement

Petitionsausschuss

Viele Menschen in Deutschland beschweren sich über die Politik – aber nur die wenigsten scheinen zu wissen, dass sie ihre Anliegen und Verbesserungsvorschläge auch dort anbringen können, wo Gesetze gemacht werden: im Deutschen Bundestag. Ob Vorschläge zu Gesetzesänderungen, Beschwerden über Reformen oder Probleme mit Bundesbehörden – jede und jeder kann sich per Petition direkt an das Parlament wenden. Dieser Weg wird allen Deutschen durch das Petitionsrecht eröffnet. Rund 20.000 Petitionen erreichen den Bundestag jährlich.

Jemand schreibt auf ein Blatt Papier © dpaNach Artikel 17 des Grundgesetzes hat „jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden“. Die Abgeordneten erfahren so unmittelbar, wie sich Gesetze auswirken und welche Gesetzeslücken noch bestehen. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass ihre Petitionen entgegengenommen, beraten und beantwortet werden. Im Deutschen Bundestag ist dafür der Petitionsausschuss zuständig.

Ob klassisch oder modern – jede Petition wird bearbeitet
Das Internetportal des Deutschen Bundestages bietet zwei Wege zum Einreichen einer Petition an: klassisch per Brief oder modern per Web-Formular. Wer sich für den Postweg entscheidet, findet bereits ein vorgefertigtes Dokument auf der Seite des Petitionsausschusses in dem alle für die Bearbeitung nötigen Angaben mit Eingabefeldern aufgelistet sind. Nach dem Ausfüllen, muss das Dokument nur noch ausgedruckt und an den Bundestag geschickt werden.

Kopf eines vorgefertigten Formulares © DBTVorgefertigtes Formular auf bundestag.de

Seit 2005 können alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger ihre Bitte oder Beschwerde auch mit Hilfe eines Web-Formulars über das Internet an den Ausschuss schicken. Das Formular sieht genauso aus, wie das Dokument, das per Post geschickt wird – einziger Unterschied: Wird das Formular abgesendet, landet es innerhalb weniger Sekunden beim Petitionsausschuss.

Alle können sich beteiligen
Grundsätzlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger öffentliche Petitionen einbringen. Voraussetzung: Die Bitte oder Beschwerde muss von allgemeinem Interesse sein. An diesen Petitionen können sich andere Leute per Unterschrift beteiligen, das nennt sich dann „mitzeichnen“. Wer noch mehr tun möchte, kann seine Meinung auch im Diskussionsforum vertreten, das zu jeder öffentlichen Petition eingerichtet wird. Im ersten Jahr nach der Einführung der öffentlichen Petition im September 2005 haben mehr als 180.000 Bürgerinnen und Bürger ihren Namen unter rund 160 öffentliche Petitionen gesetzt.
Der Wunsch nach längeren Öffnungszeiten der Job-Centerr findet dort ebenso seine Unterstützer, wie der Appell, die Steuerverschwendung in gleicher Weise zu bestrafen, wie die Steuerhinterziehung. Die Forderung, dass Kindergeld und Unterhaltszahlungen von volljährigen Kindern bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht als Einkommen angerechnet werden, hatte bereits nach zwei Wochen mehr als 300 Mitzeichner auf bundestag.de.

Weg einer Petition
Der Petitionsausschuss holt in der Regel zu Beginn seiner inhaltlichen Prüfung einer Petition eine Stellungnahme des zuständigen Organs der Bundesregierung ein. Sobald der Sachverhalt Plenum © DBT/Dorschaufgeklärt und die Rechtslage beurteilt ist, legt der Petitionsausschuss dem Plenum des Bundestages eine Beschlussempfehlung vor. Häufig empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen - entweder weil dem Anliegen der Petentin oder des Petenten entsprochen wurde oder weil das Anliegen abgelehnt wurde.

Ist zum Beispiel das Verhalten einer staatlichen Stelle in den Augen einer Bürgerin oder eines Bürgers nicht in Ordnung, können sie dies dem Bundestag mitteilen. Wird nach Prüfung durch den Petitionsausschuss festgestellt, dass es nichts zu beanstanden gibt, wird das Verfahren abgeschlossen. Aber nicht alle Briefe oder E-Mails enthalten Beschwerden oder den Wunsch ein Gesetz zu ändern. Manchmal können auch schon einfache Ratschläge oder Auskünfte ein Problem aus der Welt schaffen.

Petition: Kosten für Brillen sollen übernommen werden
Neben Vorschlägen für neue Gesetze erreichen auch Wünsche nach Gesetzesänderungen den Petitionsausschuss. Dabei kann es sich um ganz einfache Anliegen handeln, die für viele Menschen jedoch von großer Bedeutung sind: Eine Petentin hat beispielsweise Mitte 2006 in einer öffentlichen Petition gefordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen wieder die Kosten für Brillen übernehmen. Brille © photocaseNach der letzten Gesundheitsreform zahlen die Kassen Brillen nur noch bei einer starken Sehbeeinträchtigung. Die Frau aus Bremen begründet ihr Anliegen unter anderem damit, dass sich vor allem Hartz-IV-Empfänger oder Menschen mit geringem Einkommen eine Brille nicht leisten könnten. Nach knapp zwei Monaten hatte diese Petition mehr als 1000 Mitzeichner gefunden. Im Sommer 2007 wurde die Forderung im Deutschen Bundestag beraten. Das Parlament einigte sich nicht nur darauf, das Anliegen den Fraktionen zur Kenntnisnahme vorzulegen, sondern auch an das Bundesministerium für Gesundheit zu überweisen, um die Reform gegebenenfalls zu überarbeiten.

Nachdem das Plenum entschieden hat, wird der Petentin oder dem Petenten mitgeteilt, was mit seinem Anliegen passiert ist - damit ist das Petitionsverfahren abgeschlossen.


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