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Vorschlag für EU-Richtlinie

EU-Kommission für Recht auf faires Gerichtsverfahren

Die EU-Staaten sollen verpflichtet werden, Tatverdächtigen einen Dolmetscher oder Übersetzer zur Verfügung zu stellen. Dazu hat die Europäische Kommission gestern einen entsprechenden Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, nach der den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Mitgliedstaaten die Wahrnehmung ihres Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren überall in der EU ermöglicht werden soll, wenn sie die Verfahrenssprache des Gerichts nicht verstehen. Die Richtlinie ist die erste einer Reihe geplanter Maßnahmen zur Festlegung einheitlicher EU-Standards für Strafverfahren.

Wer sich vor Gericht verantworten soll, muss zumindest verstehen, was ihm vorgeworfen wird: Ein italienischer Tourist, der an einem Verkehrsunfall in Schweden beteiligt war, darf während der Gerichtsverhandlung nicht mit einem italienischsprachigen Anwalt sprechen; ein polnischer Tatverdächtiger bekommt keine schriftliche Übersetzung der Beweise, die vor einem französischen Gericht gegen ihn verwendet werden – dies sind Beispiele für Hindernisse bei Strafverfahren, die unfaire Urteile zur Folge haben können. Die vorgeschlagene Richtlinie soll den Bürgern der EU-Mitgliedstaaten ihr Recht auf ein faires Gerichtsverfahren überall in der EU auch dann sichern, wenn sie die Verfahrenssprache des Gerichts nicht verstehen.

Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht
Stimmen EU-Parlament und -Ministerrat der Richtlinie zu, muss sie innerhalb einer bestimmten Frist durch die nationalen Parlamente der EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei ist das in der Richtlinie genannte Ziel verbindlich. Die Wahl der Mittel bleibt jedoch den Mitgliedstaaten überlassen. Das unterscheidet sie von einer Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt und nationales Recht ersetzt.

Weitere Standards sollen folgen
Bereits im Juli 2009 hatte die Kommission einen Rahmenbeschluss über das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in Strafverfahren vorgelegt. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurden sämtliche Vorschläge für Rahmenbeschlüsse allerdings ungültig. Am 30. November 2009 forderten die EU-Regierungen die Kommission auf, Vorschläge für die schrittweise Einführung von EU-Standards für bestimmte Verfahrensrechte vorzulegen. Die Kommission legt anstelle des bereits vorgeschlagenen Rahmenbeschlusses nun eine Richtlinie vor, der in den kommenden Jahren Standards für weitere Rechte folgen sollen, zum Beispiel das Recht des Angeklagten auf Aufklärung über seine Rechte und die gegen ihn erhobene Anklage, Rechtsberatung vor und bei der Gerichtsverhandlung und Rechtsbeistand, das Recht des Inhaftierten auf Kommunikation mit Familienmitgliedern, Arbeitgebern und konsularischen Behörden und der Schutz besonders schutzbedürftiger Tatverdächtiger.

(Quelle: www.europa.eu)


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