Nach uns die Sintflut? Wir leben auf Kosten zukünftiger Generationen. Der ungebremste Verbrauch von nicht-erneuerbaren Rohstoffen wie Öl, Kohle und Gas ist nur ein Beispiel, die Überfischung der Meere ein anderes. Generationengerechtigkeit soll dafür sorgen, dass unser Handeln die Rechte und Bedürfnisse unserer Kinder, Enkel und Urenkel schon heute berücksichtigt.
Was ist Generationengerechtigkeit?
© picture-alliance / NewscomGenerationengerechtigkeit - dahinter steckt ein einfacher Gedanke: Wir sollten heute so leben, dass unsere Kinder in Zukunft noch die gleichen Chancen haben wie wir heute. Betroffen sind alle Lebensbereiche: von der Bildung über den Umweltschutz und die Energieversorgung bis zu den Staatsfinanzen. Generationengerechtigkeit wird häufig vernachlässigt, weil die heute lebenden Menschen kurzfristige Gewinne erzielen wollen, die Kosten dafür aber in die Zukunft verlagern. Das ist kurzsichtig und unfair: Wer nachfolgenden Generationen die Zukunft nicht verbauen will, muss vorausschauend handeln.
Das Prinzip "Nachhaltigkeit"
Eng mit dem Thema Generationengerechtigkeit verknüpft ist das Prinzip der Nachhaltigkeit. Generationengerechtigkeit ist ein Aspekt der Nachhaltigkeit. Der Begriff wurde im 18. Jahrhundert in der deutschen Forstwirtschaft geprägt. Der Grundsatz: Es darf nur so viel Holz geschlagen werden, wie nachwachsen kann. Heute wird Nachhaltigkeit weiter gefasst: "Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen", so definiert es der Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung.
Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft in Einklang
© aboutpixel/B.BoscoloDurch nachhaltiges Handeln sollen Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft in Einklang gebracht werden: In Bezug auf die Ökologie bedeutet nachhaltiges Handeln, Natur und Umwelt für die nachfolgenden Generationen zu erhalten - also schonend und verantwortungsvoll mit ihr umzugehen. Dazu gehören Klimaschutz und der Erhalt der Artenvielfalt.
Nachhaltiges Handeln mit Blick auf die Ökonomie erfordert, so zu wirtschaften, dass auch unsere Kinder und Enkel in Zukunft die Möglichkeit haben, in Wohlstand zu leben und ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Das erfordert Investitionen in Bildung, Ausbildung und Forschung. In Sachen Gesellschaft zielt nachhaltiges Handeln darauf ab, allen Menschen die gleichen Möglichkeiten zur Teilnahme an der Gemeinschaft zu ermöglichen. Das erklärte Ziel ist eine auf Dauer zukunftsfähige und lebenswerte Gesellschaft.
Generationengerechtigkeit ins Grundgesetz
Im November 2006 haben rund 100 Abgeordnete aus vier Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Möglichkeiten heutiger und kommender Generationen müssten in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen, fordern die Politiker. Sie schlagen vor, das Grundgesetz um Artikel 20b zu ergänzen. "Der Staat hat in seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen künftiger Generationen zu schützen", heißt es darin.
© picture-alliance/ ZB/ K. SchindlerInsbesondere die zunehmende Staatsverschuldung gehe zu Lasten künftiger Generationen, kritisieren die Abgeordneten. Artikel 109 Absatz 2 des Grundgesetzes soll deshalb wie folgt geändert werden: "Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, dem Prinzip der Nachhaltigkeit sowie den Interessen der künftigen Generationen Rechnung zu tragen."
Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
Als Bundestags-Gremium vertritt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung die Interessen zukünftiger Generationen. Er befürwortet den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Allein die Fraktion Die Linke unterstützt den Entwurf nicht. Ihre Abgeordneten befürchten den Abbau von Sozial und Arbeitsmarktstandards und plädieren dafür, "die Interessen der heutigen und zukünftigen Generationen zu schützen, anstatt sie gegeneinander auszuspielen".
Am 11. Februar 2009 hat der Beirat eine Stellungnahme zum fraktionenübergreifenden Generationengerechtigkeitsgesetz abgegeben und an den zuständigen Rechtsausschuss weitergeleitet. Hier wird der Entwurf im Detail beraten und eine Beschlussempfehlung an das Plenum erarbeitet. Vor der Bundestagswahl am 27. September 2009 wird der Entwurf aber nicht mehr Thema im Bundestag sein. Die erste Lesung fand am 11. Oktober 2007 statt.
Schuldenbremse angezogen
© picture-alliance/ CHROMORANGE/ C. OhdeUnterdessen gibt es gute Nachrichten für die Staatskasse künftiger Generationen: Bundestag und Bundesrat haben im Mai und Juni 2009 die so genannte "Schuldenbremse" beschlossen: Demnach sollen die Bundesländer von 2020 an grundsätzlich keine neuen Schulden mehr machen. Der Bund soll sich künftig nur noch bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden dürfen. Diese Regelung gilt bereits ab 2016. Und: Erstmals ist mit der Aufnahme von Krediten auch ein verbindlicher Rückzahlungsplan verbunden.