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Kennst du deine Rechte? Etwa das Recht auf eine gute Schulbildung, auf Beteiligung an wichtigen Entscheidungen oder auf Schutz vor Gewalt? Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben Rechte. Und es ist gut, sie auch zu kennen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.
Die Kinderrechtskonventon der Vereinten Nationen ist am 22. November 1989 verabschiedet und mittlerweile von 193 Staaten ratifiziert und damit anerkannt worden. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention 1992 ratifiziert.
Welche Grundrechte hast du?
Nicht nur Erwachsene, auch Kinder und Jugendliche sind unabhängige Persönlichkeiten. Sie dürfen ihre Meinung frei äußern, und sie dürfen mitentscheiden - so legt es die "Konvention über die Rechte des Kindes" der Vereinten Nationen fest. Dabei gelten Menschen bis zum 18. Geburtstag als Kinder und genießen den entsprechenden Schutz. Laut UNICEF, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, beruhen die Rechte, die die Konvention formuliert, auf vier Grundprinzipien, über die du in der Infobox rechts mehr erfährst.
Die Konvention gliedert in 54 Artikeln die Rechte der Kinder und Jugendlichen in drei Bereiche:
1. Zu den Versorgungsrechten zählen zum Beispiel die Rechte auf Ernährung, Wohnung, Kleidung, Bildung und ausreichende Gesundheitsversorgung. Außerdem gehören das Recht auf einen Namen oder eine Staatsangehörigkeit dazu.
2. Zu den Schutzrechten zählen der Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Verwahrlosung, Folter und sexuellem Missbrauch, aber auch der Schutz vor Kinderarbeit, Entführung und Kinderhandel. Das Abkommen verbietet ausdrücklich die Todesstrafe für Kinder.
3. Mit den Informations- und Beteiligungsrechten legt die UN-Kinderrechtskonvention unter anderem fest, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf freie Meinungsäußerung und auf freien Zugang zu - möglichst altersgerechten - Informationen und Medien haben. Auch die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die Privatsphäre von Kindern ist geschützt.
UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland nur eingeschränkt
Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes zugestimmt - allerdings unter Vorbehalt: Keine Bestimmung könne dahin ausgelegt werden "daß sie das Recht der Bundesrepublik Deutschland beschränkt, Gesetze und Verordnungen über die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthaltes zu erlassen“ - so die entsprechende Passage der Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik Deutschland. Kritisiert wird vor allem, dass aufgrund dieser Vorbehaltserklärung in Deutschland Flüchtlingskinder im Asylverfahren bereits mit 16 Jahren wie Erwachsene behandelt werden – obwohl die UN-Konvention alle unter 18-Järhigen als Kinder definiert. Mehr über den Vorbehalt erfährst du im Artikel "UN-Konvention: Kinderrechte vorbehaltlich".
Kinder- und Jugendrechte ins Grundgesetz
Nach Meinung von Kinderrechtsorganisationen sollen die Kinderrechte auch ins Grundgesetz aufgenommen werden. Dafür engagiert sich insbesondere das "Aktionsbündnis Kinderrechte". Zwar stellt die deutsche Verfassung in Artikel 6 die Familie unter einen besonderen Schutz, spezielle Kinderrechte sind bislang jedoch nicht vorgesehen. Das soll sich ändern, meint auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages. Durch die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz würden die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Zuletzt hatte das Land Bremen im Juni 2008 im Bundesrat einen entsprechenden Antrag gestellt, der jedoch abgelehnt wurde.