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Wahlcountdown // Wahlvorschläge

Wer steht zur Wahl?

Diese Frage beantworten die Landes- und Kreiswahlleiter: Bis zum 48. Tag vor der Bundestagswahl, das ist der 10. August 2009, mussten sie die zugelassenen Wahlvorschläge bekanntgeben. Jeder einzelne Vorschlag wurde zuvor geprüft…

Es gibt zwei Arten von Wahlvorschlägen. Zum einen werden einzelne Personen aufgestellt, die in ihrem Wahlkreis als Direktkandidaten antreten. Diese so genannten Kreiswahlvorschläge wurden von den zuständigen Kreiswahlausschüssen am 31. Juli 2009 nach den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes geprüft.

So darf zum Beispiel ein Bewerber, der von einer Partei vorgeschlagen wurde, kein Mitglied einer anderen Partei sein. Und er muss wählbar sein - das heißt, mindestens 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger. Außerdem muss er oder sie auf einer Versammlung der Partei in geheimer Abstimmung gewählt worden sein. Dies muss der Versammlungsleiter eidesstattlich versichern. Denn nicht nur die Bundestagswahl muss nach demokratischen Grundsätzen ablaufen, sondern auch die Kandidatenauswahl.

Unterstützung gefragt
Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, müssen außerdem für jeden Wahlkreiskandidaten 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis vorweisen. Auch Bewerber, die nicht für eine bestimmte Partei antreten, brauchen mindestens 200 Unterstützer. Jede Unterschrift wurde vor der Zulassung der Kandidaten einzeln geprüft: Wenn ein Unterstützer zum Beispiel unter 18 Jahren und somit noch nicht wahlberechtigt ist, oder er auch für einen anderen Kandidaten unterschrieben hat, ist seine Unterschrift ungültig.

Sitzung des Berliner Landeswahlausschusses am 31.07.09. © dpa-ReportDie Kreis- und Landeswahlausschüsse in allen 16 Bundesländern berieten am 31. Juli 2009 über eingereichte Wahlvorschläge - wie hier der Berliner Landeswahlausschuss.
Landeslisten
Die andere Art von Wahlvorschlägen sind Landeslisten, die nur von Parteien eingereicht werden können. Auf einer Landesliste stehen Bewerberinnen und Bewerber einer Partei, die über die Zweitstimme in den Bundestag einziehen wollen. Die Parteien stimmen über die Reihenfolge der Kandidaten auf ihrer Liste in geheimer Wahl ab. Auch dazu gibt es genaue Vorgaben im Bundeswahlgesetz. Ob diese erfüllt wurden, haben die zuständigen Landeswahlausschüsse am 31. Juli 2009 geprüft.

Auch auf Landesebene wurden Unterschriften geprüft. Denn alle Parteien, die nicht bereits im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, mussten mindestens 2000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Land vorweisen. Hat ein Wahlberechtigter mehrere Landeslisten unterzeichnet, sind die Unterschriften auf allen Landeslisten ungültig.

Mit der Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge stehen die Bewerberinnen und Bewerber für die Bundestagswahl 2009 nun fest. Jetzt können die Stimmzettel in Druck gehen…

Genaue Infos zu den Wahlbewerbern zur Bundestagswahl 2009 findest du hier.


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