Deine Freundin studiert in Spanien, dein Onkel lebt in Südamerika oder du selbst planst am 27. September einen Kurzurlaub? Deutsche, die aus dem Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen sich rechtzeitig darum kümmern. Wer nicht mehr in Deutschland gemeldet ist, muss sich besonders beeilen: Die Antragsfrist für die Teilnahme läuft am 6. September ab.
Können Deutsche, die im Ausland leben, eigentlich an der Bundestagswahl teilnehmen? Ja! Wer sich dauerhaft im Ausland aufhält und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, muss allerdings seine Eintragung ins Wählerverzeichnis extra beantragen. Zuständig ist die letzte Heimatgemeinde in Deutschland. Dort wird man ins Wählerverzeichnis eingetragen, wenn man rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellt. Dazu gibt es ein besonderes Formular, das man auf der Webseite des Bundeswahlleiters findet. Der Antrag muss bis zum 6. September bei der zuständigen Gemeindebehörde in Deutschland eingehen. Dabei sind auch die - oft langen - Postwege zu beachten. Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Deutsche im Ausland die erforderlichen Briefwahlunterlagen.
© picture-alliance / dpa-ReportViele Deutsche wählen aus dem Ausland. Da haben die Postdienstleister mit der Briefwahl alle Hände voll zu tun.In Deutschland gemeldet?
Per Briefwahl können auch Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, wählen. Wenn sie weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden sie - wie alle in Deutschland lebenden Wahlberechtigten - von der Gemeindebehörde automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen lediglich bei der zuständigen Gemeindebehörde Briefwahlunterlagen beantragen. Das geht bis kurz vor der Wahl. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dann spätestens am Wahltag bei der auf dem Wahlbriefumschlag voradressierten Stelle eingehen.
Wählerwerbung in der ausländischen Presse
Vor allem Menschen, die schon lange im Ausland leben, haben oftmals die Termine und Fristen im weit entfernten Deutschland nicht im Blick. Deshalb weisen in der ausländischen Presse Anzeigen der deutschen Auslandsvertretungen auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche aus dem Ausland hin. Zum Teil übernehmen auch die Botschaften und Konsulate die Beförderung der ausgefüllten Wahlunterlagen für die Briefwahl. Auskunft darüber gibt die zuständige Auslandsvertretung.
Hast du auch Familienangehörige oder Freunde, die im Ausland leben? Dann erinnere sie schnell an die Antragsfrist und die Möglichkeit, vom Ausland aus an der Wahl teilzunehmen. Jetzt weißt du ja, wie’s funktioniert...