Es ist so weit: In diesen Tagen, vom 24. bis 26. September, schließen die Gemeindebehörden ihre Wählerverzeichnisse ab. Somit stehen die rund 62,2 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland fest. Du gehörst dazu? Super, dann kann die Wahl am Sonntag ja losgehen! Oder kann doch noch was schiefgehen? Ob Arbeitsschicht, Kaffeeunglück oder Magendarmgrippe - hier gibt’s schnell die wichtigsten Infos für alle brenzligen Fälle.
Du erfährst kurzfristig, dass du am Wahlsonntag kellnern musst? Und dein Job ist in einem anderen Stadtteil? Bis 18 Uhr am 25. September kannst du noch einen Wahlschein beantragen und damit in einem beliebigen Wahllokal in deinem Wahlkreis wählen. Nach dem 25. September werden nur noch in ganz großen Ausnahmefällen Wahlscheine ausgestellt - zum Beispiel wenn am 25. September noch ein Einbürgerungsverfahren abgeschlossen wurde und jemand auf diesem Wege die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.
© DBT / icomediasJeder Wahlschein wird in der Regel nur einmal ausgestellt - so wird verhindert, dass mehrmals gewählt wird.
Hilfe, mein Wahlschein ist weg!
Wer einen Wahlschein beantragt hat, braucht diesen, um zu wählen. Du hast deinen Wahlschein nicht erhalten? Auch dann heißt es für dich allerhöchste Eisenbahn! Diejenigen, die glaubhaft versichern können, dass ihr Wahlschein nicht zugestellt wurde, können noch bis zum 26. September um 12 Uhr bei ihrem Wahlamt einen Ersatzwahlschein abholen. Auch wenn beim Frühstück Kaffee über dem Wahlschein verschüttet wurde oder die Katze den Wahlschein zerfetzt hat, solltest du bei deinem Wahlamt einen Ersatzwahlschein beantragen - am besten unter Vorweis der Reste des Wahlscheins. Denn in der Regel wird ein Wahlschein nur einmal ausgestellt, um zu verhindern, dass jemand zwei Mal wählt. Wer den Wahlschein verbummelt, kann nicht an der Wahl teilnehmen.
© DBT / icomediasAuf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung kannst du jemanden zur Abholung der Briefwahlunterlagen bevollmächtigen.
Plötzlich krank - was tun?
Es ist Sonntag, der 27. September. Du wachst auf, die Glieder schmerzen, das Fieber steigt, es hat dich voll erwischt und du kannst das Haus heute auf keinen Fall verlassen? Auch für diesen Fall gibt es eine Lösung: Du bevollmächtigst eine andere Person, die für dich die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt abholt und diese bis 18 Uhr wieder ins Wahlamt bringt. Doch Achtung: Erkundige dich vorher, wie lange die Briefwahlunterlagen abgeholt werden können. Denn einige Wahlämter vergeben die Briefwahlunterlagen bis 15 Uhr, andere nur bis 12 Uhr. Du bevollmächtigst jemanden, indem du den „Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins“ ausfüllst, der sich auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung befindet. Ganz wichtig: Ihr müsst den Antrag beide unterschreiben! Außerdem kann es nicht schaden, eure beiden Personalausweise mitzunehmen.