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Abgeordnete

Abgeordnete des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Abgeordnete können ihr Amt vor Ablauf der Wahlperiode nur durch Verzicht oder durch eine strafrechtliche Aberkennung verlieren, nicht aber durch ein Misstrauensvotum der Wähler oder durch Ausschluss aus einer Fraktion. Niemand darf daran gehindert werden, das Abgeordnetenamt zu übernehmen und auszuüben. Kündigungen aus diesem Grund sind unzulässig.

Dem 17. Deutschen Bundestag gehören aktuell 622 Abgeordnete an.

Absolute Mehrheit

Unter absoluter Mehrheit versteht man die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Nach der Verfassung ist das die „Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl“ (zurzeit 308).

Sie ist erforderlich, um den Bundestagspräsidenten und seine Stellvertreter sowie den Bundeskanzler (im ersten und zweiten Wahlgang) zu wählen. Sie ist auch erforderlich beim Überstimmen eines Bundesratseinspruchs, sofern diese Mehrheit ausreicht. Manchmal ist hierfür auch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Außerdem ist die absolute Mehrheit notwendig bei Änderungen des Gebietsstandes der Bundesländer und bei der Errichtung bundeseigener Mittel- und Unterbehörden. Mit der absoluten Mehrheit sind Richter der obersten Gerichte und der Wehrbeauftragte des Bundestages zu wählen.

Absolute Zweidrittelmehrheit

Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages sind für Gesetzesbeschlüsse erforderlich, die das Grundgesetz ändern.

Abstimmung

Die einfache Form der Abstimmung per Handheben ist der tägliche Standard. Nur in der Dritten Lesung von Gesetzen stehen die Abgeordneten als Zeichen ihres Abstimmungsverhaltens auf. Das Ergebnis wird per Augenschein ermittelt. Bei Zweifeln wird die Abstimmung per "Hammelsprung" wiederholt. Die namentliche Abstimmung vollzieht sich mit Hilfe von farbigen Stimmkarten. Die geheime Abstimmung für herausragende Personalentscheidungen geschieht durch Aufruf jedes einzelnen Abgeordneten, der in eine Wahlkabine geht, den Stimmzettel dort markiert, ihn in einen Umschlag steckt und ihn dann erst in die Urne wirft.

Siehe auch Geheime Abstimmung, Namentliche Abstimmung, Hammelsprung.

Aktives Wahlrecht

Aktives Wahlrecht bedeutet, dass eine Person berechtigt ist, zu wählen. Beispielsweise besitzen grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei einer Bundestagswahl zu wählen.

Die Einzelheiten des Aktiven Wahlrechtes regelt das Bundeswahlgesetz.

Aktuelle Stunde

Über eine bestimmte Frage von allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion beantragt werden. Eine Aktuelle Stunde findet auch statt, wenn eine Fraktion oder so viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, eine Aussprache über die Antworten der Bundesregierung auf eine mündliche Anfrage wünschen. Die Aussprache muss unmittelbar nach Schluss der Fragestunde verlangt und durchgeführt werden. Aktuelle Stunden finden auch statt, wenn sie im Ältestenrat vereinbart wurden. Die Redezeiten der Abgeordneten sind begrenzt.

Alkopops

Alkopops sind fertige Mixgetränke auf der Basis von Fruchtsäften oder Limonaden, die mit Spirituosen wie Wodka oder Whiskey, Bier, Sekt oder Wein gemischt werden. Sie schmecken meist süß und spritzig, enthalten aber dennoch viel Alkohol - im Schnitt 5,5 Volumenprozent, was in etwa zwei Schnäpsen entspricht. Sie werden im Handel in optisch attraktiv gestalteten 0,3-Liter-Flaschen vermarktet. Jugendliche trinken sie gerne, weil sie ein jugendspezifisches Image vermitteln und durch ihre Süße besser schmecken als andere alkoholische Getränke, die oft bitter oder scharf sind.

Altersentschädigung

Eine Altersentschädigung erhalten ehemalige Bundestagsabgeordnete, wenn sie das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet und dem Parlament acht Jahre lang angehört haben. Mit jedem weiteren Jahr bis zum 18. Jahr der Mitgliedschaft beginnt der Anspruch auf Auszahlung ein Lebensjahr früher.

Alterspräsident

Der Alterspräsident oder die Älterspräsidentin ist das nach Jahren älteste Mitglied des Deutschen Bundestages. Bis zur Wahl des Bundestagspräsidenten hat der Alterspräsident den Vorsitz in der konstituierenden Sitzung des Bundestages - also der ersten Sitzung des Parlaments nach der Bundestagswahl.

Anfrage

Fraktionen beziehungsweise so viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, haben die Möglichkeit, die Bundesregierung zur Aufklärung über wichtige politische Fragen aufzufordern.

So genannte Große Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag debattiert. Die Debatte muss erfolgen, wenn sie von einer Fraktion oder entsprechend vielen Mitgliedern des Bundestages verlangt wird. Lehnt die Bundesregierung die Beantwortung ab, kann der Bundestag die Große Anfrage zur Beratung auf die Tagesordnung setzen.

Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beraten.

Anhörung

Jeder Ausschuss kann zur Information eine öffentliche Anhörung durchführen, auch "Hearing“ genannt.

Ein Viertel der Ausschussmitglieder kann ein solches Anhörungsverfahren erzwingen. Die Ausschüsse erhalten dadurch eine breitere Informationsbasis, zumal eine öffentliche Diskussion stattfindet.

Mitberatende Ausschüsse können im Einvernehmen mit dem federführenden Ausschuss Anhörungen durchführen, soweit letzterer von dieser Möglichkeit keinen oder nur teilweisen Gebrauch macht. Bei nicht zur federführenden Beratung überwiesenen Verhandlungsgegenständen kann ein Ausschuss einer Anhörung auf Beschluss der Mehrheit zustimmen.

Antrag

Die Abgeordneten können auf Gesetzgebung und Politik des Bundes vor allem durch Anträge einwirken. Mit ihnen wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Dinge vorzulegen. Anträge können ohne Aussprache einem Ausschuss überwiesen werden.

Siehe auch Entschließungsantrag

Asylbewerber

Asylbewerber sind Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen. Wird ihr Antrag abgelehnt, weil keine politische Verfolgung nachgewiesen werden kann, müssen die Asylbewerber Deutschland wieder verlassen. Auch abgelehnte Asylbewerber dürfen aber nicht zurückgeschickt (abgeschoben) werden, wenn in ihrer Heimat Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Dieser Schutz vor Abschiebung wird auch „kleines Asyl“ genannt.

Atheismus

Atheismus kommt von griechisch "átheos", was soviel bedeutet wie "ohne Gott oder gottlos". Anhänger des Atheismus nennt man Atheisten - also Menschen, die nicht an Gott glauben. Unterschieden wird zwischen negativem Atheismus und positivem Atheismus. Ein negativer Atheist verneint, dass es objektive Gründe gibt, an die Existenz von Gottheiten zu glauben, aber er weiß nicht, ob Gott existiert oder nicht. Ein positiver Atheist ist dagegen der festen Überzeugung, dass es keine Götter gibt. Der Atheismus als Weltanschauung ist häufig mit der Auffassung verknüpft, dass die natürliche Welt die einzige ist, die existiert und vom Menschen erfahren werden kann.

Ausländerfeindlichkeit

Als Ausländerfeindlichkeit wird eine negative Einstellung gegenüber Ausländern bezeichnet, die von Vorurteilen geprägt ist. Ausländer werden von ausländerfeindlichen Menschen als Fremdkörper im eigenen Land betrachtet, ausgegrenzt, im Extremfall Opfer von Bedrohung und Gewalt. Vergleiche auch das Stichwort Fremdenfeindlichkeit.

Ausschließliche Gesetzgebung

Im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur, wenn sie hierzu durch ein Bundesgesetz ausdrücklich ermächtigt sind.

In folgenden Bereichen liegt die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz beim Bund: bei allen auswärtigen Angelegenheiten, der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung, der Staatsangehörigkeit, der Währungs- und Geldfragen, der Einheit des Zoll- und Handelsgebietes sowie bei der Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei.

Ausschuss

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein. In der 17. Legislaturperiode gibt es 22 ständige Ausschüsse.

Die Mitgliederzahlen variieren in der 17. Legislaturperiode zwischen 13 und 41 Mitgliedern. Ihr Zuständigkeitsbereich entspricht in der Regel dem der Fachministerien. Ausnahmen sind beispielsweise: Ausschüsse für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, für Petitionen, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.

Die Ausschüsse tagen in der Regel nicht öffentlich.

Das Grundgesetz schreibt die Einsetzung eines Ausschusses für Verteidigung, eines Auswärtigen Ausschusses, eines Ausschusses für Angelegenheiten der Europäischen Union und eines Petitionsausschusses vor.

Ausschussvorsitzende

Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den 22 Ausschüssen des Bundestages ab. Auf jede Bundestagssitzung kommen in der Regel zehn Ausschusssitzungen. Daher haben die Ausschussvorsitzenden eine bedeutende Position im Ablauf der parlamentarischen Beratung. Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie.

Die Ausschüsse arbeiten an den Gesetzentwürfen, die das Plenum nach der ersten Lesung zur detaillierten Beratung an die jeweiligen Ausschüsse überweist.

Die Ausschüsse können Anhörungen mit Experten einberufen. Das so genannte "Selbstbefassungsrecht" berechtigt sie, Themen ohne Überweisung durch den Bundestag zu beraten und sich von den Ministerien über Gesetzesvorhaben informieren lassen.

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