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Chancengleichheit bezeichnet das Recht auf eine gerechte Verteilung der Lebenschancen in einer Gesellschaft. Bürgerinnen und Bürger sollen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die Möglichkeit erhalten, sich zu bilden und die Gesellschaft mitzugestalten. Bildungs- und Ausbildungsangebote sollen allen Menschen offenstehen, die Menschen sollen an der Gesellschaft teilhaben können. Chancengleichheit kann zum Beispiel durch Bildungsförderung oder die Berücksichtigung der Bedürfnisse bestimmter gesellschaftlicher Gruppen verbessert werden.