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Demografie kommt aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie "Bevölkerungswissenschaft". Sie ist die Lehre von der Struktur und der Entwicklung der Bevölkerungen und untersucht, welche Ursachen zu einer Veränderung in der Bevölkerung führen. Aus der Analyse gegenwärtiger Entwicklungen leiten Demografen Vorhersagen über künftige Auswirkungen auf Mensch und Geselllschaft ab.
Die Demografie beschreibt, analysiert und erklärt die Zusammensetzung der Bevölkerung und ihre Verteilung in einem bestimmten Raum, etwa einem Staat. Sie untersucht auch die räumlichen Bewegungen, die zum Beispiel durch Abwanderung entstehen, sowie die natürliche Bevölkerungsentwicklung, die von der Geburten- und Sterberate bestimmt wird. Der quantitative Zweig der Demografie konzentriert sich vor allem auf die Bevölkerungsstatistik, während der qualitative Zweig sich mit der Frage beschäftigt, wie die Bevölkerungsentwicklung aktiv gestaltet und gesteuert werden kann.
Die systematische Beschäftigung mit Bevölkerungsproblemen kann bereits bei frühen Denkern Asiens, der europäischen Antike und des Mittelalters nachgewiesen werden.
Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat zu versteuernde Entschädigungen als Ausgleich für Verdienstausfälle durch die Ausübung ihres Mandats, die so genannten Diäten.
Durch das Abgeordnetengesetz von 1977 wurde der in Artikel 48 GG festgehaltene „Anspruch auf angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ der Parlamentarier steuerpflichtig.
Die Höhe der Diäten wird bisher auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen. Seit Januar 2009 beträgt die Entschädigung monatlich 7.668 Euro.
Direkte Demokratie wird auch plebiszitäre Demokratie genannt. Sie bezeichnet eine demokratische Herrschaftsform, bei der politische Entscheidungen unmittelbar vom Volk getroffen werden.
Das kann zum Beispiel durch eine Volksversammlung oder eine Volksabstimmung geschehen. Lediglich die Ausführung und Umsetzung eines Volksentscheids wird einer staatlichen Behörde überlassen. Grundlegendes Leitbild der direkten Demokratie ist es, den Volkswillen so unverfälscht wie möglich in politische Entscheidungen zu übersetzen.
In Deutschland sehen die Verfassungen, Gesetze und Ordnungen verschiedener Bundesländer und Gemeinden direktdemokratische Elemente wie Volksbegehren, Volksbefragungen, Volksentscheide oder auch Bürgerentscheide vor.
Den Gegensatz zur direkten Demokratie bildet die repräsentative Demokratie: In dieser Staatsform treffen die Bürgerinnen und Bürger politische Entscheidungen nicht selbst, sondern überlassen sie auf Zeit gewählten Vertretern, die für sie als Stellvertreter tätig sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie.
Das Direktmandat wird direkt vom Wähler an einen Bewerber im eigenen heimischen Wahlkreis vergeben. Und zwar geht der Auftrag immer an denjenigen Kandidaten, der vor Ort die meisten Erststimmen bekommt. Er ist automatisch gewählt, unabhängig vom Abschneiden seiner eigenen Partei. Das verhilft ihm in der Bundestagsfraktion zu einer relativ unabhängigen Stellung. Stärker als der "Listenabgeordnete" ist der direkt gewählte Volksvertreter Ansprechpartner für Interessen seines Wahlkreises.
Während der Wahlperiode nicht abschließend beratene Vorlagen gelten mit Ablauf der Wahlperiode als erledigt (Diskontinuität). Der Bundestag kann jedoch beschließen, dass solche Vorlagen erneut beraten werden.
Ist ein Gesetzentwurf in der zweiten Lesung unverändert angenommen worden, folgt die dritte Lesung unmittelbar. Wenn Änderungen beschlossen wurden, steht die dritte Lesung am zweiten Tag nach Verteilung der Drucksachen mit den beschlossenen Änderungen an, es sei denn, dass auf Antrag einer Fraktion oder von so vielen Abgeordneten, wie eine Fraktion bilden können, der Bundestag mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließt, die dritte Lesung der zweiten Lesung unmittelbar anzuschließen.
In der dritten Lesung können Änderungsanträge zu Gesetzentwürfen nur von einer Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebracht werden. Sie dürfen nur auf diejenigen Bestimmungen bezogen sein, zu denen in zweiter Lesung die Änderungen beschlossen wurden. Nach Schluss der dritten Lesung wird über den Gesetzentwurf abgestimmt.
Drogen sind chemische Wirkstoffe, die einen Einfluss auf das zentrale Nervensystem eines Menschen haben. Die Wirkung der Drogen verändert das Verhalten, die Gefühlswelt, die Wahrnehmung und das Denkvermögen der Konsumenten. Alkohol, Nikotin oder Koffein zählen zu den legalen Drogen. Im engeren rechtlichen Sinn werden aber nur illegale Substanzen wie Heroin, Kokain oder Speed als Drogen bezeichnet. De facto fallen auch viele Medikamente wie Beruhigungs- oder Schlafmittel aufgrund ihrer Wirkung unter die Kategorie Drogen.