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Glossar

Was ist was? Das Glossar ist dein virtuelles Lexikon in Sachen Politik und Parlamentsdeutsch - alphabetisch sortiert. Klicke auf einen Anfangsbuchstaben und schon gelangst du zu den dazugehörigen Begriffen. Plus: Der Wissensspeicher wächst! Wöchentlich kommen neue Begriffe hinzu...


Geheime Abstimmung

Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln (geheime Wahlen) finden statt, sofern das im Grundgesetz oder einem Bundesgesetz vorgesehen ist. Geheim gewählt werden der Bundeskanzler, der Bundestagspräsident sowie der Wehrbeauftragte des Parlaments. Hierzu erhält jeder Abgeordnete, der zuvor von einem Schriftführer mit Namen aufgerufen wurde, einen amtlichen Stimmzettel mit Umschlag. Der Zettel wird in einer der aufgestellten Wahlkabinen ausgefüllt und anschließend unter der Kontrolle der Schriftführer in eine Wahlurne geworfen. Das Ergebnis teilt der Sitzungspräsident mit.

(s. auch Abstimmungen, Namentliche Abstimmung)

Gemeinsamer Ausschuss

Der Gemeinsame Ausschuss von Bundesrat und Bundestag hat 48 Mitglieder. Er besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates.

Der Gemeinsame Ausschuss stellt das Notparlament im Verteidigungsfall dar, wenn dem rechtzeitigen Zusammentreten des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen. Er entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit seiner Mitglieder.

Generationengerechtigkeit

"Generationengerechtigkeit" oder "intergenerative Gerechtigkeit" ist ein Begriff, den Politiker und Medien gerne verwenden, unter dem sich im Alltag jedoch kaum jemand etwas vorstellen kann: Hinter der Forderung nach mehr Generationengerechtigkeit steckt ein relativ einfacher Gedanke: Wir sollten heute so leben, dass wir die Chancen künftiger Generationen nicht durch die Befriedigung heutiger Bedürfnisse beeinträchtigen. Zum Beispiel verringern wir die Startchancen unserer Enkel und Urenkel, indem wir nicht nachwachsende Rohstoffe wie Öl oder Gas restlos verbrauchen.

Eng mit dem Thema "Generationengerechtigkeit" verknüpft ist das Prinzip der "Nachhaltigkeit." Der Begriff wurde im 18. Jahrhundert in der deutschen Forstwirtschaft geprägt. Der Grundsatz der Waldhüter: Es darf nur so viel Holz geschlagen werden, wie nachwachsen kann.

Heute wird Nachhaltigkeit weiter gefasst: "Nachhaltige Entwicklung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen", so definiert es der 'Rat für Nachhaltige Entwicklung', der 2001 von der damaligen Bundesregierung eingesetzt wurde. Das erklärte Ziel des Rats: "Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes ökologisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen." Man könnte Nachhaltigkeit also auch vereinfacht mit "Rücksichtnahme" auf zukünftige Generationen umschreiben.

Heutige Gesellschaften leben in vielerlei Hinsicht auf Kosten ihrer Kinder. Beispiele sind die zunehmende Umweltzerstörung durch Wasserverschmutzung, Treibhauseffekt, Atommüll, Artensterben, Überfischung der Meere, Abholzung der Regenwälder etc. Aber auch die hohen Staatsschulden beeinträchtigen zukünftige Generationen. Generationengerechtigkeit wird vernachlässigt, weil die heutige Gesellschaft kurzfristige Gewinne und unmittelbare Vorteile erzielen will, die Kosten dafür aber in die Zukunft verlagert.

Geschäftsordnung

Der Bundestag gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Einzelheiten des parlamentarischen Verfahrens regelt. Sie steht als Satzung im Rang unterhalb des Grundgesetzes und der Bundesgesetze.

Gesetzentwurf

Gesetzentwürfe können durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Parlaments oder durch den Bundesrat in den Bundestag eingebracht werden.

Regierungsvorlagen werden zunächst dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat kann innerhalb von sechs Wochen zu diesen Vorlagen Stellung nehmen.

Vorlagen der Länderkammer sind dem Bundestag durch die Bundesregierung innerhalb von drei Monaten zuzuleiten. Die Bundesregierung muss Stellung nehmen.

Gesetzentwürfe aus der Mitte des Parlaments müssen von mindestens so vielen Abgeordneten eingebracht werden, wie für eine Fraktion erforderlich sind. Nach Beschluss des Bundestages kann auch eine parlamentarische Gruppe Gesetzentwürfe einbringen.

Gesetzesberatung

Gesetzentwürfe durchlaufen im Bundestag drei Beratungen, so genannte Lesungen. Nur bei Ratifizierungsgesetzen sind nur zwei Lesungen vorgesehen.

(siehe auch Erste Lesung, Zweite Lesung und Dritte Lesung)

Gesetzgebung

Gesetzgebung ist im Rechtsstaat das wichtigste Mittel politischer Steuerung. Sie führt zu Entscheidungen über öffentliche Probleme, die geregelt werden müssen. Zu unterscheiden sind Bundes- und Landesgesetze. Die Gesetzgebung ist den Ländern vorbehalten, soweit das Grundgesetz sie nicht auf den Bund übertragen hat.

Gesetzgebungsverfahren

Bundesgesetze werden vom Bundestag beschlossen. Sie sind unverzüglich dem Bundesrat zuzuleiten. Er kann binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses verlangen, dass der so genannte Vermittlungsausschuss einberufen wird. Unterschieden wird zwischen Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen. Soweit zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, kann die Länderkammer gegen ein vom Parlament beschlossenes Gesetz binnen zwei Wochen Einspruch erheben. Wird dieser mit der Mehrheit der Stimmen im Bundesrat beschlossen, so kann der Bundestag ihn mit Mehrheit zurückweisen. Stimmt der Bundesrat zu, wird das Gesetz ausgefertigt und verkündet.

Gewaltenteilung

Unter Gewaltenteilung wird die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere Gewalten verstanden, die sich gegenseitig kontrollieren und beschränken und die von verschiedenen Personen ausgeübt werden.

Die staatliche Gewalt ist unterteilt in Legislative (gesetzgebende Gewalt, das Parlament), Exekutive (vollziehende oder ausübende Gewalt, sie umfasst die Regierung und die Verwaltung) und Judikative (rechtsprechende Gewalt, sie ist Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der Länder ausgeübt).

Glasnost

Das russische Wort "Glasnost" bedeutet "Transparenz" oder "Offenheit". "Glasnost" und "Perestroika" waren die Leitwörter der neuen Politik von Michail Gorbatschow in der ehemaligen Sowjetunion (UdSSR) Mitte der 1980er Jahre. Der am 11. März 1985 ernannte Generalsekretär strebte umfassende Staatsreformen an und ebnete so den Weg für die Demokratisierung der Staaten des Warschauer Pakts und die friedliche Revolution von 1989 in Deutschland. Unter dem Begriff "Glasnost" wurde unter anderem die Pressefreiheit gestärkt.

Globalisierung

Globalisierung ist eine Bezeichnung für die Internationalisierung des Handels, des Kapitals sowie der Produktions- und Dienstleistungsmärkte. Die Volkswirtschaften und Unternehmen sind weltweit zunehmend miteinander verflochten. Was lokal passiert, kann so schnell Bedeutung für die ganze Welt gewinnen.

Die Globalisierung der Märkte wird vor allem durch neue Technologien im Kommunikations-, Informations- und Transportwesen sowie neue Organisationsformen der Produktion vorangetrieben. Weltweite Datennetze, Satellitenkommunikation, computergestützte Logistik und hoch entwickelte Verkehrsmittel ermöglichen es den Unternehmen, die für sie günstigsten Produktionsstandorte auszuwählen und ihre Aktivitäten weltweit zu vernetzen. Hauptakteure der Globalisierung sind multinationale Unternehmen. Folge der Öffnung und Liberalisierung der Märkte ist ein verstärkter internationaler Wettbewerb und ein hoher Konkurrenzdruck.

Gremium

Das Wort Gremium geht zurück auf das lateinische Wort "gremium", das Schoß, Armvoll, Bündel oder Mitte bedeutet. Als "Gremium" wird die Zusammenarbeit von mehreren Personen in einer Gruppe bezeichnet. Gremien werden in der Regel für einen längeren Zeitraum - im Bundestag meist für die Dauer einer Wahlperiode - gebildet. Ihre Aufgabe ist es beispielsweise, über einen speziellen Themenkomplex zu beraten, Beschlussempfehlungen zu erarbeiten oder Entscheidungen zu fällen.

Ein wesentlicher Teil der Arbeit des Bundestages vollzieht sich in den Gremien, die zum Teil öffentlich tagen. Neben den Gremien und Arbeitskreisen der Bundestagsfraktionen, dem Ältestenrat und dem Präsidium des Bundestages zählen vor allem die Fachausschüsse des Bundestages zu den wichtigsten Gremien des Parlaments.

Große Anfrage

Fraktionen beziehungsweise so viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, haben die Möglichkeit, die Bundesregierung zur Aufklärung über wichtige politische Fragen aufzufordern.

So genannte Große Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag debattiert. Die Debatte muss erfolgen, wenn sie von einer Fraktion oder entsprechend vielen Mitgliedern des Bundestages verlangt wird. Lehnt die Bundesregierung die Beantwortung ab, kann der Bundestag die Große Anfrage zur Beratung auf die Tagesordnung setzen.

Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beraten.

Grundgesetz

Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt.

Es setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im Grundgesetz sind die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages sowie des Bundesrates erforderlich.

Gute Regierungsführung

"Gute Regierungsführung" - oder Englisch "Good Governance" - ist ein Sammelbegriff für die Qualität allen Handelns eines Staates. Das betrifft nicht nur die Mitglieder der Regierung, sondern alle Institutionen in einem Land. Das Konzept wurde von der Weltbank eingeführt. Es beruht auf der Einsicht, dass gute Regierungsführung eine entscheidende Voraussetzung für Entwicklung ist.

Gute Regierungsführung umfasst mehr als nur die Tätigkeit der Regierung: Presse- und Vereinigungsfreiheit, der Kampf gegen Korruption, die Qualität des Rechtswesens, der Verwaltung und der Parteien, die Teilhabe der Bürger an der Demokratie oder die Beziehungen zwischen Wirtschaft und Staat gehören zum Beispiel dazu.

Einzelheiten der Definition und Wege, die Qualität der Regierungsführung zu messen, werden noch diskutiert.

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