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Glossar

Was ist was? Das Glossar ist dein virtuelles Lexikon in Sachen Politik und Parlamentsdeutsch - alphabetisch sortiert. Klicke auf einen Anfangsbuchstaben und schon gelangst du zu den dazugehörigen Begriffen. Plus: Der Wissensspeicher wächst! Wöchentlich kommen neue Begriffe hinzu...


Kanzlerwahl

Das Grundgesetz verlangt eine stabile Demokratie. Mehrheiten im Parlament sollen sich nicht zufällig ergeben. Deshalb wird für die wichtige Entscheidung der Regierungsbildung im Bundestag nicht nur eine einfache Mehrheit (der gerade anwesenden Abgeordneten) verlangt, sondern eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Ein Kanzler ist nur dann gewählt, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten in geheimer Wahl hinter ihm stehen.

Kernzeit

In den so genannten Kernzeitdebatten werden die wichtigsten Themen der Sitzungswoche im Plenum behandelt. Hier geht es um Themen mit grundlegender Bedeutung, um das öffentliche Interesse an Plenardebatten zu wichtigen Themen zu erhöhen und die Glaubwürdigkeit des Bundestages zu verbessern. Die Plenar-Kernzeit wurde im Rahmen der Parlamentsreform 1995 eingeführt. Während der Kernzeit - meistens Donnerstag, mitunter auch Freitag Vormittag - tagen keine anderen Gremien.

Kinderrechtskonvention der UN

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen formuliert Grundwerte im Umgang mit Kindern. Sie gilt als Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete die Konvention am 20. November 1989. Mit Ausnahme der USA und Somalia haben weltweit alle Staaten der Erde die Kinderrechtskonvention anerkannt, einige jedoch unter Vorbehalten.

Auch in Deutschland ist die Konvention 1992 unter Vorbehalten in Kraft getreten. Nach der UN-Konvention gilt jeder Mensch unter 18 Jahren als Kind und steht damit unter dem Schutz der Konvention. Doch im deutschen Recht werden 16- und 17-Jährige unter bestimmten Umständen wie Erwachsene behandelt. Deshalb durften Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren bisher in Abschiebehaft genommen werden oder mussten vor einer Behörde ohne erwachsenen Vormund den Grund für ihren Aufenthaltsantrag darlegen. Die Bundesregierung hat die umstrittene Vorbehaltserklärung gegen die Konvention am Montag, dem 3. Mai 2010, aufgehoben. Im nächsten Schritt müssen nun eine Reihe von Gesetzen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht angepasst werden. Der größte Teil der Liste der Vorbehalte Deutschlands ist bereits heute durch entsprechende Rechtsänderungen nicht mehr aktuell.

Hier kannst du die Kinderrechtskonvention nachlesen.

Kleine Anfrage

Fraktionen beziehungsweise so viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, haben die Möglichkeit, die Bundesregierung zur Aufklärung über wichtige politische Fragen aufzufordern.

So genannte Große Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag debattiert. Die Debatte muss erfolgen, wenn sie von einer Fraktion oder entsprechend vielen Mitgliedern des Bundestages verlangt wird. Lehnt die Bundesregierung die Beantwortung ab, kann der Bundestag die Große Anfrage zur Beratung auf die Tagesordnung setzen.

Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beraten.

Koalition

Koalition bedeutet Vereinigung oder Bündnis. Das Wort stammt vom lateinischen "coalescere", was so viel bedeutet wie zusammenwachsen, verschmelzen, sich einigen. In der Politik wird so ein Bündnis unabhängiger Partner bezeichnet, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. So können sich zum Beispiel Fraktionen eines Parlaments verbünden, um gemeinsam eine Regierung zu bilden. Große Koalition wird das Bündnis der beiden stärksten Fraktionen im Parlament genannt oder ein Bündnis, bei dem im Parlament nur noch eine sehr kleine Opposition übrig bleibt. Als Kleine Koalition bezeichnet man ein Bündnis, das die Fraktion einer großen Volkspartei mit einer oder mehreren kleinen Fraktionen im Parlament schließt.

Konkurrierende Gesetzgebung

Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch macht. In diesen Bereichen hat der Bund das Recht zur Gesetzgebung, soweit es um die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit geht.

Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung sind unter anderem das bürgerliche Recht, das Strafrecht und der Strafvollzug, der Straßenverkehr, das Vereins- und Versammlungsrecht, das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht von Ausländern, das Recht der Wirtschaft und des Verbraucherschutzes sowie die Versorgung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes.

Konstituierende Sitzung

Die erste Sitzung, bei der alle gewählten Abgeordneten das erste Mal im Plenarsaal zusammenkommen, heißt "konstituierende Sitzung". Das Wort "konstituieren" kommt aus dem Lateinischen und kann mit "gründen" oder "ins Leben rufen" übersetzt werden. Diese Gründungssitzung muss laut Grundgesetz spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl stattfinden.

In der konstituierenden Sitzung, die zunächst der Alterspräsident leitet, werden der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter gewählt. Zudem beschließen die Mitglieder des Bundestages die Geschäftsordnung. Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages ist die alte Wahlperiode beendet.

Konstruktives Misstrauensvotum

Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen und den neu gewählten zu ernennen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67 GG).

Kostenpauschale

Abgeordnete bekommen als Ausgleich für die durch das Mandat entstandenen Aufwendungen eine steuerfreie Kostenpauschale, vergleichbar den Werbungskosten. Sie soll die Ausgaben für den Unterhalt eines Büros außerhalb des Sitzes des Bundestages (meist im Wahlkreis), Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments und bei Inlandsreisen sowie die Kosten für Fahrten im Rahmen der Mandatsarbeit innerhalb der Bundesrepublik decken. Die Pauschale betrug zu Beginn der 16. Wahlperiode 3.589 Euro.

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