Was ist was? Das Glossar ist dein virtuelles Lexikon in Sachen Politik und Parlamentsdeutsch - alphabetisch sortiert. Klicke auf einen Anfangsbuchstaben und schon gelangst du zu den dazugehörigen Begriffen. Plus: Der Wissensspeicher wächst! Wöchentlich kommen neue Begriffe hinzu...
Jeder Ausschuss des Bundestages kann zur Vorbereitung seiner Arbeit Unterausschüsse einsetzen. Diese werden entweder zur Beratung eines bestimmten Gesetzentwurfes oder eines besonderen Problems eingesetzt. Sie können aber auch während der gesamten Wahlperiode für bestimmte Teilgebiete eingerichtet werden.
So ist zum Beispiel die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder - die so genannte Kinderkommission - ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.
Nach Artikel 44 des Grundgesetzes kann und muss der Bundestag auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einsetzen.
Dieser prüft hauptsächlich mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern. Er kann Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen.
Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen.
Um eine wirksame parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte zu gewährleisten, hat der Verteidigungsausschuss jederzeit das Recht, sich als Untersuchungsausschuss zu konstituieren.