60 Jahre Grundgesetz

Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel bei der Unterzeichnung im sowjetischen Hauptquartier in Berlin- Karlshorst am 8. Mai 1945.

8. Mai 1945

Die Militärgouverneure der drei Westzonen Brian Robertson (Großbritannien), Lucius D. Clay (USA) und Pierre Koenig (Frankreich) bei der Übergabe der Frankfurter Dokumente.

1. Juli 1948

Konstituierende Sitzung des Parlamentarischen Rates am 1. September 1948.

1. September 1948

Konrad Adenauer unterzeichnet am 23. Mai 1949 das Grundgesetz.

23. Mai 1949

Ein Reisender gibt am 14. August 1949 in einem Wahllokal im Frankfurter Hauptbahnhof seine Stimme ab.

14. August 1949

Theodor Heuss (FDP) wird am 12. September 1949 durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Erich Köhler, zum ersten Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland vereidigt.

12. September 1949

Die Mitglieder des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts erheben sich zu einer Urteilsverkündung von ihren Plätzen.

28. September 1951

23. Mai 1949:
Geburtsstunde der Bundesrepublik

Vier Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation verabschiedet der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen das Grundgesetz. Vom 18. bis zum 21. Mai 1949 stimmen - bis auf Bayern - auch die Landtage dem Entwurf zu. Bayern stimmt später in einer zweiten Abstimmung zu.

Nach neun Monaten Arbeit wird das Grundgesetz auf der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 feierlich verkündet. Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates und die elf Ministerpräsidenten unterschreiben die Originalausfertigung. Das Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland ist gegründet. Konrad Adenauer kommentiert diesen historischen Moment in seiner Ansprache folgendermaßen: "Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes."

Das Ergebnis der Arbeit des Parlamentarischen Rates ist ein Verfassungswerk mit 146 Artikeln. An erster Stelle stehen der Schutz der Menschenwürde und die Grundrechte. In Artikel 20 wird die Staatsform festgelegt: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Im Weiteren werden das Verhältnis von Bund und Ländern sowie die Rolle der sechs Verfassungsorgane geregelt. Dabei handelt es sich um den Bundestag, die Bundesregierung, die Bundesversammlung, den Bundespräsident, das Bundesverfassungsgericht, den Bundesrat. Erst später kam mit der Notstandsgesetzgebung von 1968 als siebentes Verfassungsorgan der Gemeinsame Ausschuss hinzu.