Konstituierung des neuen Bundestages
Der neu gewählte Bundestag hat laut Grundgesetz nach der Wahl 30 Tage Zeit, um sich in seiner neuen Zusammensetzung zu konstituieren – so bestimmt es das Grundgesetz.
In der konstituierenden Sitzung, die zunächst der Alterspräsident leitet, wird der Bundestagspräsident gewählt. Der Bundestagspräsident, der das Parlament nach außen vertritt, leitet die Plenarsitzungen und steht an der Spitze der Bundestagsverwaltung. Traditionell fällt dieses protokollarisch zweithöchste Staatsamt - nach dem Bundespräsidenten - der stärksten Fraktion zu. Jede Fraktion ist mit mindestens einem Vizepräsidenten im Präsidium vertreten. Zudem beschließen die Mitglieder des Bundestages in der konstituierenden Sitzung die Geschäftsordnung. Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages ist die alte Wahlperiode beendet.