Am Freitag, dem 26. Februar 2010, beriet der Bundestag über das Thema Staatsangehörigkeit. Nach geltendem Recht müssen sich Kinder von Einwanderern, die ab dem 1. Januar 2000 in Deutschland geboren wurden, nach dem Erreichen der Volljährigkeit entscheiden, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen. Einige Abgeordnete fordern, diese so genannte Optionspflicht aus dem Staatsangehörigkeitsrecht zu streichen. Was ist deine Meinung?