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Beschlussempfehlung

Eine Empfehlung ist ja bekanntlich ein guter Rat, was zu tun ist. Eine Beschlussempfehlung ist auch nichts anderes: ein guter Rat, welche Entscheidung sich empfiehlt – und zwar unter anderem bei Gesetzentwürfen.

Dieser Rat kommt im Fall des Deutschen Bundestages aus dem zuständigen Ausschuss. Dorthin werden Gesetzentwürfe und andere Vorlagen – zum Beispiel Anträge oder Regierungsberichte – nach der ersten Lesung überwiesen. Die erste Lesung findet im Plenum des Bundestages statt, das ist die Vollversammlung aller Parlamentarier im sogenannten Plenarsaal unter der Kuppel. Anschließend ist der Ausschuss dafür zuständig. Er erarbeitet die Beschlussempfehlung – also besagten guten Rat.

Wie der Ausschuss zu gerade dieser Empfehlung kommt, das dokumentiert er in einem Bericht. Dort sind die Diskussionen, Hinweise und Anhörungen, die zur Beschlussempfehlung geführt haben, zusammengefasst. So mit Informationen ausgestattet entscheidet der Bundestag dann abschließend.