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Lexikon



Bundespräsident

Joachim Gauck bei seiner Ansprache nach seiner Wahl zum Bundespräsidenten

Joachim Gauck bei seiner ersten kurzen Ansprache, nachdem er zum neuen Bundespräsidenten gewählt worden ist. – © DBT/photothek/Trutschel


Im Prinzip kann jeder deutsche Staatsbürger, der älter als 40 ist, Bundespräsident werden. Fünf Jahre dauert eine reguläre Amtszeit, gewählt wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung.

Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehört es hauptsächlich, den Staat nach innen und außen hin zu repräsentieren. Außerdem muss der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten für die Wahl zum Bundeskanzler vorschlagen und auf dessen Vorschlag die Bundesminister ernennen. Er prüft und unterzeichnet Gesetze, ohne die Unterschrift des Bundespräsidenten kann kein Gesetz in Kraft treten. Außerdem werden alle nach Deutschland entsandten Botschafter vom Bundespräsidenten akkreditiert. Der neue Botschafter überbringt dazu das Beglaubigungsschreiben seines Staatsoberhauptes und das Abberufungsschreiben seines Vorgängers. Es gibt noch eine Reihe von weiteren Aufgaben, alle könnt ihr auf den Internetseiten des Bundespräsidenten nachlesen.