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Lexikon



Parlamentarische Sommerpause

Ein leerer Plenarsaal

Auch Abgeordnete brauchen mal Pause. Während der Sommerpause herrscht gähnende Leere im Plenarsaal. – © dpa/Bernd Settnik


Wenn andere Sommer- oder Semesterferien haben, hat der Bundestag parlamentarische Sommerpause. Sie dauert in der Regel zwei Monate, nämlich von Juli bis August. In dieser Zeit finden im Deutschen Bundestag keine Sitzungen statt. Die Zeit ist tatsächlich auch dafür da, einmal Urlaub zu machen und abzuschalten - auch Abgeordnete sind Menschen und brauchen Erholung. Doch zwei Monate auf der faulen Haut zu liegen ist nicht drin: Die Abgeordneten widmen sich in der Sommerpause beispielsweise ihrem Wahlkreis. Oft befassen sie sich in dieser Zeit auch mit Detailfragen, planen Sitzungen und Anhörungen oder bereiten Gesetzentwürfe für den Herbst vor. Außerdem steht die Nachbereitung der beschlossenen Gesetze und eingebrachten Gesetzesinitiativen an.

Und was, wenn in dieser Zeit etwas Wichtiges passiert und der Bundestag dringend entscheiden müsste? Das Grundgesetz hat hier vorgesorgt, und zwar in Artikel 39 Absatz 3. Unter besonderen Umständen sind Unterbrechungen der parlamentarischen Pause durch die Einberufung von so genannten Sondersitzungen möglich. Das übernimmt dann der Bundestagspräsident – wenn ein Drittel der Parlamentarier, der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin es verlangen.