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Die Gesetzgebung
Was Gesetze mit euch zu tun haben
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Darsteller: Kevin Wossen Aklilu und Vera Schwenk – © Katrin Cürük
Der gesamte Gesetzgebungsprozess klingt komplizierter, als er -von Detailfragen abgesehen- eigentlich ist. In der Regel wird ein Gesetz im Plenum des Bundestages dreimal beraten - die so genannten Lesungen.
In der ersten Lesung wird darüber debattiert, warum das Gesetzesvorhaben von Bedeutung ist und welche Ziele damit verfolgt werden. Danach wird der Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse gegeben. Ein Ausschuss erhält bei den Ausschussberatungen die Federführung. Er ist somit verantwortlich für den Fortgang des Verfahrens. Die anderen Ausschüsse haben mitberatende Funktion.
Ausschussarbeit: etwas für Detailverliebte
In den Ausschüssen findet die Detailarbeit der Gesetzgebung statt. Die Ausschussmitglieder arbeiten sich in die Materie ein und beraten sich in Sitzungen. Sie können auch Interessenvertreter und Experten zu öffentlichen Anhörungen einladen. In den Ausschüssen werden oft Brücken zwischen den Fraktionen gebaut. Im Zusammenspiel von Regierungs- und Oppositionsfraktionen werden die meisten Gesetzentwürfe mehr oder weniger stark überarbeitet. Am Ende schreibt der Ausschuss eine Beschlussempfehlung für das Plenum, in der beispielsweise empfohlen wird dem Gesetzentwurf zuzustimmen, Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen oder das Gesetz abzulehnen.
Vor der zweiten Lesung haben alle Abgeordneten die veröffentlichte Beschlussempfehlung in gedruckter Form erhalten. So sind sie für die Aussprache gut vorbereitet. Die Abgeordneten können bei zweiten Lesung Änderungsanträge stellen, die dann im Plenum direkt behandelt werden. Beschließt das Plenum solche Änderungen, muss die neue Fassung des Gesetzentwurfs zunächst neu gedruckt und verteilt werden. Mit der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder kann dieses Verfahren jedoch abgekürzt werden. Dann kann unmittelbar die dritte Lesung beginnen. Das ist auch die Regel, die zweite und dritte Lesung gehen meist nahtlos ineinander über.
Endlich abstimmen: in der dritten Lesung
In der dritten Lesung findet eine erneute Aussprache nur dann statt, wenn dies von einer Fraktion oder von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. Das ist ganz selten der Fall, ist aber beispielsweise bei der Debatte zum Haushaltsgesetz die Regel. Änderungsanträge sind nun nicht mehr von einzelnen Abgeordneten, sondern nur noch von Fraktionen oder fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages und auch nur zu Änderungen aus der zweiten Lesung zulässig.
Am Ende der dritten Lesung erfolgt endlich die Schlussabstimmung. Auf die Frage des Bundestagspräsidenten nach Zustimmung, Gegenstimmen und Enthaltungen erheben sich die Abgeordneten von ihren Plätzen und stimmen so ab. Wenn es besonders beantragt wurde, kann es auch namentliche Abstimmungen geben, dann stimmen die Abgeordneten mit Stimmkarten ab.
Bundesrat hat ein Wörtchen mitzureden
Jedes Gesetz muss nach dem Bundestag auch zum Bundesrat. Allerdings muss der Bundesrat nicht jedem Gesetz zustimmen. Das ist nur bei den sogenannten Zustimmungsgesetzen der Fall, das sind zum Beispiel Gesetze, die die Finanzen und Verwaltungszuständigkeit der Länder betreffen. Zustimmungsbedürftig sind insbesondere auch Grundgesetzänderungen. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag ein Gesetz auch dann in Kraft treten lassen, wenn der Bundesrat Einspruch eingelegt hat. Der Bundestag muss den Bundesrat dazu nur überstimmen, dazu ist eine erneute Abstimmung im Bundestag und eine absolute Mehrheit erforderlich.
Der Bundesrat kann übrigens in keinem Falle selbst Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen. Er kann nur den Vermittlungsausschuss anrufen.
Anschließend wird das Gesetz von der Bundesregierung unterzeichnet und an den Bundespräsidenten weitergeleitet. Er prüft, ob Text und Gesetzesbeschluss inhaltlich übereinstimmen und beurkundet das Dokument – jetzt noch schnell im Bundesgesetzblatt veröffentlichen und das Gesetz kann in Kraft treten.
Kommentare
Vicky schrieb am 27.05.2011 16:27
Schöner Beitrag und tolles Video! Leicht und verständlich erklärt, so macht Politik Spaß! :)
Peter Mannheim schrieb am 14.06.2011 10:06
also, ich gebe mal wieder meinen Senf dazu, ich finde dieses Video auch sehr informativ, dennoch sieht man, dass in der kornflakesschüssel KEINE Milch oder ähnliches ist. :(
SWiSH schrieb am 08.10.2011 14:23
Mehr solche Erklärungen zu aktuellen Problemen wie Griechenland, Finanzkrise und warum sie so schwierig sind und wo unsere Politiker/ThinkTanks auch nicht weiter wissen. khanacademy.org zb erklärt prima den Paulson Bailout, Geithner Plan oder Grundlagen zu Finanzkrise und Begriffe wie Mortgage Backed Securities. Wie soll man mitmischen wenn man diese Probleme gar nicht erklärt bekommt? Das hier wäre eine prima Plattform dafür, auch wenn Basics wie Gesetzgebung natürlich auch wichtig sind.
mitmischen.de schrieb am 10.10.2011 18:22
Hallo SWiSH, auf mitmischen.de dreht sich alles rund ums deutsche Parlament. Wir versuchen, parlamentarische Begriffe und Zusammenhänge möglichst einfach, umfassend und trotzdem unterhaltsam zu erklären. Schau zum Beispiel mal in unserem Lexikon (unter "Verstehen") vorbei, falls du es noch nicht kennst! Auch wir haben leider nur begrenzte Kapazitäten - und können deshalb nicht alles erklären, was gerade passiert auf der Welt (obwohl wir das gerne würden ;). Viele Grüße aus der Redaktion PS: Für Begriffe aus der Finanzwelt können wir übrigens finanzforscher.de empfehlen.
Grüne brille schrieb am 02.03.2012 12:53
ich finde das die politiker in Deutschland echt nichts bewegen, sollten sie mal wirklich was sinnvolles machen wollen, sollten sie weeeeed legalisieren :P
Sebastian schrieb am 09.03.2012 17:38
"Der Bundesrat kann übrigens in keinem Falle selbst keine Änderungen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vornehmen. " ??
Ashley schrieb am 18.02.2013 12:22
ich fand ihren artikel sehr hammeraffengeil!! er hat mir und meinen Freunden voll doll weitergeholfen und ich bekomme garantiert ne fette 1 dank eurer hilfe thx xoxo <3 :-***********
Weitere Informationen
Die Autorin
Katrin Cürük (27)
Videojournalistin, macht gerade ihren Master in Erwachsenenpädagogik
Politik selbst in die Hand nehmen
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© DBT






