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Die Kontrolle der Regierung

Wir leben in einer Demokratie. Bei uns gibt es keinen alleinigen, absoluten Herrscher. Die Regierung wird nicht nur alle vier Jahre neu gewählt, sie wird auch während ihrer Amtszeit ständig kontrolliert. Und das übernimmt der Bundestag. Dabei stehen ihm mehrere Kontrollinstrumente zur Verfügung. Mit ihnen können sich die Abgeordneten über die Arbeit und eventuelle Vorhaben der Regierung informieren und kritische Fragen stellen.

EInige Spielzeugmänner in Anzügen beobachten andere durch eine Lupe hindurch

© dpa


Es gibt etwa die Kleine und die Große Anfrage. Sie sind sehr häufig genutzte Formen der Regierungskontrolle und spielen sich größtenteils schriftlich ab. Bei der Großen Anfrage wird eine Fraktion oder eine Abgeordnetengruppe in Fraktionsstärke benötigt, um schriftlich verfasste Fragen zu einem bestimmten Thema über den Bundestagspräsidenten an die Bundesregierung zu stellen. Das geht auch mit Hilfe von Kleinen Anfrage: Auch hierfür  müssen fünf Prozent der Abgeordneten mitmachen. Was der Unterschied zur Großen Anfrage ist? Nicht etwa der Umfang, Kleine Anfragen können sogar länger sein, als Große Anfragen. Eine Kleine Anfrage wird aber grundsätzlich nur schriftlich beantwortet, wohingegen bei einer Großen Anfrage die Fragen und natürlich vor allem die Antworten auch offen im Plenum debattiert werden können.

Jeder einzelne Abgeordnete hat Kontrollrechte

Doch neben den Fraktionen haben auch einzelne Abgeordnete Kontrollrechte. Es gibt zum Beispiel schriftliche Fragen an die Bundesregierung. Vier Mal im Monat darf jeder Abgeordnete eine schriftliche Frage stellen, die dann innerhalb von nur einer Woche von der Bundesregierung schriftlich beantwortet werden muss. Alle Fragen und Antworten werden übrigens veröffentlicht und sind für jedermann einsehbar.

Außerdem gibt es in jeder Sitzungswoche die Regierungsbefragung. In dieser dreißigminütigen Sitzung erfahren die Abgeordneten alle neuen Informationen und Ergebnisse der Kabinettssitzung der Bundesregierung aus erster Hand. Und sie können im Anschluss spontan Fragen hierzu stellen. Noch mehr Fragen gibt es in der Fragestunde; die klingt nur ähnlich wie die Regierungsbefragung, ist aber etwas anderes. Jeder Abgeordnete kann dort im Vorhinein zwei Fragen an die Regierung richten, die dann in der Fragestunde im Bundestag beantwortet werden. Nachhaken kann man natürlich auch.

Außerdem gibt es noch die Aktuelle Stunde als weitere Form der Regierungskontrolle. Sind die Abgeordneten beispielsweise mit der Beantwortung ihrer Fragen in der Fragestunde nicht zufrieden, so können sie eine Aktuelle Stunde einberufen – vorausgesetzt, dass eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dafür stimmen. Aktuelle Stunden kann es aber auch ohne vorangegangene Fragestunde geben, immer dann wenn ein aktuelles Thema von hohem allgemeinem Interesse ist. Aktuelle Stunden sind dabei ziemlich kurzweilig, jeder Redner hat nur fünf Minuten Redezeit.

Nicht zu vergessen sind die zusätzlichen Gremien, die ebenfalls mit der Kontrolle der Regierung betraut sind: Dazu zählen unter anderem die normalen Ausschüsse, die Untersuchungsausschüsse und das Parlamentarische Kontrollgremium.


Kommentare

 

Azia schrieb am 05.12.2011 03:32

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Reggie schrieb am 05.12.2011 04:58

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