Endgültiges Wahlergebnis 736 Sitze: Bundestag wird um einen Platz größer
Jetzt ist es amtlich: Knapp drei Wochen nach der Bundestagswahl steht das endgültige Ergebnis fest. Demnach zählt das neu gewählte Parlament 736 Mitglieder – eine Person mehr als bislang angenommen. Was sich sonst noch getan hat zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis, lest ihr hier.
In der interaktiven Grafik des Plenarsaals auf bundestag.de entspricht jeder Punkt einem Abgeordneten. © DBT
Er hatte schon Rekordgröße, nun muss im Plenarsaal noch ein weiterer Platz vorbereitet werden: 736 Abgeordnete sitzen im 20. Deutschen Bundestag. Und damit einer mehr als zunächst ermittelt, wie Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel am vergangenen Freitag mitteilte. Unter seinem Vorsitz stellte der Bundeswahlausschuss knapp drei Wochen nach der Bundestagswahl das endgültige Ergebnis fest.
Woher kommt das neue Bundestagsmitglied? Und gibt es weitere Unterschiede gegenüber dem Ergebnis, das Thiel am Morgen nach der Wahl veröffentlichte?
CDU bekommt weiteres Mandat
Laut dem Bundeswahlleiter kommt die neue Anzahl an Parlamentariern deshalb zustande, weil es bei der Wahl mehr gültige Zweitstimmen gegeben hat, als im vorläufigen Ergebnis ermittelt wurden. Um genau zu sein 22.575. Der Stimmenzuwachs hat vor allem für eine Partei Auswirkungen: die CDU. Über die Landesliste in Nordrhein-Westfalen schafft es ein weiteres ihrer Mitglieder ins Parlament.
Zusammen mit der CSU, mit der sie im Bundestag eine Fraktion bildet, kommt sie nun auf 197 Sitze. Damit landet die Union nach wie vor hinter der SPD, die 206 Abgeordnete nach Berlin schickt. Auch die Grünen erhalten einen weiteren Sitz, nämlich über die Landesliste in Bayern. Gleichzeitig verliert die Partei allerdings auch ein Mandat in Nordrhein-Westfalen. Es bleibt also bei 118 Grünen-Abgeordneten. Außerdem kommen 92 Parlamentarier von der FDP und 83 von der AfD, wobei einer bereits erklärt hat, er werde der AfD-Fraktion nicht angehören. Die Linke bekommt 39 Sitze.
736 Sitze sind es nach dem Verkünden des amtlichen Endergebnisses im Bundestag. © DBT
Kein Unterschied in den Prozenten
Bei den Prozentanteilen der Parteien bleibt hingegen alles beim Alten: Die SPD bleibt mit 25,7 Prozent der Zweitstimmen die stärkste Kraft im neuen Bundestag. Auf Platz zwei landet die Unionsfraktion aus CDU und CSU. Beide Parteien zusammen erhielten 24,1 Prozent der Wählerstimmen.
Drittstärkste Kraft im Parlament wurden die Grünen mit 14,8 Prozent, die damit die AfD auf diesem Platz ablösen. Rang vier belegt die FDP mit 11,5 Prozent, gefolgt von der AfD mit 10,3 Prozent. Die Linke hat mit 4,9 Prozent die Fünfprozenthürde zwar knapp verpasst, schafft es aber wegen ihrer drei Direktmandate trotzdem ins Parlament.
Noch eine weitere Partei hat es in den 20. Bundestag geschafft: der Südschleswigsche Wählerverband (SSW). Als Partei einer nationalen Minderheit gilt für den SSW keine Sperrklausel, deshalb ist er im neuen Parlament mit einem Abgeordneten vertreten.
Vom vorläufigen zum endgültigen Ergebnis
Noch in der Wahlnacht oder am nächsten Morgen verkündet der Bundeswahlleiter das vorläufige Endergebnis. Er teilt mit, wie viele Stimmen die Parteien bekommen haben, welche von ihnen in den neuen Bundestag einziehen und mit wie vielen Abgeordneten. Allerdings ist dieses Ergebnis, wie der Name schon sagt, noch nicht endgültig.
Dafür muss der Bundeswahlleiter die Niederschriften aller Kreis- und Landeswahlausschüsse prüfen. Dieses Ergebnis kann von dem, das direkt nach der Wahl veröffentlicht wurde, abweichen. In der Regel dauert es nach dem Wahltag etwa drei Wochen, bis der Bundeswahlleiter das endgültige Ergebnis veröffentlicht.
Viel mehr Briefwähler als 2017
Darüber hinaus gab Thiel während der Sitzung des Bundewahlausschusses noch jede Menge Infos rund um die Wahl bekannt: Demnach lag die Wahlbeteiligung bei 76,6 Prozent und war damit etwa so hoch wie 2017 (76,2).
Deutlich gestiegen ist hingegen der Anteil an Briefwählern, nämlich um fast zwanzig Prozentpunkte auf 47,3 Prozent. Die meisten Briefwähler gab es übrigens in Bayern, die wenigsten in Thüringen.
Bestimmt war die Wahl unter anderem von der Coronapandemie. Dabei habe es nur „in seltenen Fällen“ Verstöße gegen die Hygienemaßnahmen gegeben, so der Bundeswahlleiter, der sich auch zu Beschwerden und besonderen Vorkommnissen in einzelnen Bundesländern äußerte. So hätten sich zum Beispiel viele Auslandsdeutsche über verspätete Briefwahlunterlagen beschwert.
Mit Blick auf die chaotischen Zustände in einigen Berliner Wahllokalen, wo fehlende oder falsche Wahlzettel und lange Schlangen für heftige Kritik sorgten, sagte Thiel: Er wolle in den nächsten Tagen prüfen, ob er Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl in einzelnen Wahlkreisen von Berlin einlegen werde. Aus seiner Sicht sind in der Hauptstadt viele organisatorische Fehler passiert.