Jetzt bewerben für den USA-Austausch!

Einmal im Jahr können sich Jugendliche und junge Erwachsene um die Teilnahme am deutsch-amerikanischen Jugendaustausch bewerben – und zwar beim Parlamentarischen Patenschafts-Programm (PPP). Träger des Programms sind der Deutsche Bundestag und der Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika.
Für das Programmjahr 2021/22 endet die Bewerbungsfrist am 11. September. Derzeit tun die Verantwortlichen alles dafür, dass das Programm im kommenden Jahr planmäßig durchgeführt werden kann. Aufgrund der Corona-Pandemie könnten allerdings Änderungen notwendig werden.
In der Gastfamilie leben
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm gibt es seit 1983. Ins Leben gerufen wurde es zum 300. Jahrestag der Ankunft der ersten deutschen Einwanderer in Amerika. Wer das Auswahlverfahren schafft, darf den Spuren dieser Leute sozusagen folgen, wenn auch mit gravierenden Unterschieden. Einer davon: Die Einwanderer hatten in der Regel keine Rückfahrkarte, das PPP hingegen ist auf ein Jahr begrenzt. Die 350 Teilnehmer leben in diesem einen Jahr in einer amerikanischen Gastfamilie und besuchen eine Highschool oder ein Community College.
Abgeordnete als Paten
Der Sinn der Sache: persönliche Verbindungen zu jungen – und natürlich auch älteren – Amerikanern knüpfen, gemeinsame politische Wertvorstellungen festigen und das andere Land kennenlernen.
Während deutsche Jugendliche ein Jahr in den USA verbringen, kommen übrigens auch genauso viele junge Amerikaner in eine deutsche Gastfamilie. Bundestagsabgeordnete betreuen in der Zeit des Stipendiums als Paten die Teilnehmer und stehen bei Fragen zur Seite – daher auch der Name des Programms. Apropos Stipendium: Sämtliche Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungen werden von den Veranstaltern übernommen.
Wer kann mitmachen?
Bewerben können sich hier in Deutschland Schüler, die zum Zeitpunkt der Abreise mindestens 15 Jahre und höchstens 17 Jahre alt sind. Die Schulform spielt dabei keine Rolle, wohl aber die Staatsangehörigkeit: Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit oder doppelter Staatsbürgerschaft bleiben leider außen vor. Auch Auszubildende oder junge Berufstätige können ihre Bewerbung einreichen. Sie müssen dann zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen höchstens 24 Jahre alt sind.
Schüler lernen während des PPP-Jahres an einer amerikanischen Highschool. Junge Berufstätige haben Unterricht an einem Community College oder einer vergleichbaren Bildungsstätte und machen außerdem ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb.
Das Auswahlverfahren
Alle Bewerber müssen zuerst ein zweistufiges Auswahlverfahren absolvieren. Dieses läuft zunächst über Jugendaustauschorganisationen, die im Auftrag des Deutschen Bundestages das PPP organisieren. Die Bewerbungsunterlagen gehen an diese Austauschorganisationen, im Herbst entscheiden diese dann, wer zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird.
In diesem Gespräch, an das sich eine Diskussionsrunde und ein Test der allgemeinen politischen Bildung anschließen, wird geprüft, ob die Bewerber für das Stipendium in den USA geeignet sind. Neben guten Noten und guten Englischkenntnissen kommt es vor allem auch auf die Persönlichkeit an: die soziale Kompetenz, das politische Allgemeinwissen und das Interesse am politischen und gesellschaftlichen Leben.
Mehr Infos findet ihr hier, da steht alles Wichtige über das Stipendium.
Und wenn ihr wissen wollt, was die Stipendiaten so erleben, schaut euch unten die Blogs an!
(jk)








