53 Parteien

In einigen Wochen ist es soweit: Die Bundestagswahl 2021 steht an. Ob am Wahltag am 26. September im Wahllokal oder vorab per Briefwahl: All diejenigen unter euch, die schon wählen dürfen, erhalten dann den Stimmzettel. Ja, genau, das ist der lange Zettel, der sich beim Auffalten deinen Füßen nähert. Kein Wunder, dass der Stimmzettel so lang ist, denn darauf können dieses Jahr 53 Parteien Platz finden – unsere Zahl des Tages.
Ein bisschen Mathe
Bei der Bundestagswahl dürfen also 53 Parteien teilnehmen. So beschloss es der Bundeswahlausschuss in der vergangenen Woche nach zweitägiger Sitzung.
Insgesamt hatten 88 politische Vereinigungen beim Bundeswahlleiter angemeldet, sich an der Wahl zu beteiligen. Die Mitglieder des Bundeswahlausschusses überprüften daraufhin, ob diese Vereinigungen die formalen Voraussetzungen erfüllen, um zur Wahl antreten zu können. Eine Partei zog ihre sogenannte Beteiligungsanzeige wieder zurück. Übrig blieben also 87. Von diesen wurden 44 anerkannt und 43 wurde die Zulassung versagt.
Welche Parteien sind dabei?
Wenn 44 Parteien anerkannt wurden, warum sollen dann 53 auf dem Stimmzettel landen? Was ist mit den übrigen 9?
Diese 9 Parteien sitzen seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten entweder im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag. Sie mussten deshalb keine Unterstützungsunterschriften zu ihren Wahlvorschlägen einreichen. Sogenannte etablierte Parteien werden nämlich nicht zusätzlich durch den Bundeswahlausschuss überprüft.
Welche Parteien das sind, könnt ihr euch zum Teil sicher denken. Es sind die im Bundestag vertretenen Parteien CDU, CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Es sind aber auch die beiden in Landtagen vertretenen Parteien Freie Wähler und Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler.
Die anderen 44 Parteien reichen von A wie „Ab jetzt …“, über D wie „Die Urbane. Eine HipHop Partei“, G wie „Gartenpartei“, M wie „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“ oder „Menschliche Welt“ bis hin zu P wie „Partei der Humanisten“, S wie „SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung“ oder V wie „Volt Deutschland“. Ihr findet alle Parteien, die zur Bundestagswahl antreten können, aufgelistet auf der Seite des Bundeswahlleiters.
Wie geht’s weiter?
Bis kommenden Montag, den 19. Juli, müssen die 53 zugelassenen Parteien ihre Wahlvorschläge in Form von Landeslisten bei den Landes- und Kreiswahlleitern einreichen. Die Wahlvorschläge enthalten die Listen der Bewerber und Bewerberinnen, die zur Wahl aufgestellt werden. Und über deren Zulassung entscheiden dann wiederrum die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am 30. Juli.
Heißt also: Diese 53 Parteien „können“ an der Bundestagswahl teilnehmen, es kann aber auch noch was dazwischenkommen. So wurden zur Bundestagswahl 2017 48 Parteien zugelassen. Davon nahmen letztlich 42 Parteien mit eigenen Wahlvorschlägen teil.
(loh)