Serie: Zahl des Tages (11)

156 Gesetze

18.06.2021 – Manchmal sagen Zahlen mehr als Worte: Die mitmischen.de-Zahl des Tages zeigt euch den Bundestag aus einem ganz anderen Blickwinkel – und nebenbei erfahrt ihr interessantes Schlaumeier-Wissen. Heute geht’s um Dokumente, in denen es nur so von Paragrafen wimmelt.
Die Grafik zeigt die Zahl 156 und ein Gesetzbuch, eine Glühbirne, einen Stift, eine Waagschale sowie eine Lupe
© DBT, Grafik: Ronny Pietsch

Was ist erlaubt und was nicht? Welche Ansprüche haben Bürgerinnen und Bürger – und welche Pflichten? Was müssen Unternehmen beachten? Welche Regeln gelten im Umweltschutz, im Verkehr, in der Bildung? Antworten darauf geben Gesetze. Sie sorgen für ein geordnetes Zusammenleben. Es gibt Landes- und Bundesgesetze, letztere müssen in ganz Deutschland befolgt werden.

Bundesgesetze werden in Deutschland von Bundestag und Bundesrat gemeinsam beschlossen. Im Jahr 2020 haben die Abgeordneten des Parlaments insgesamt 156 Gesetze verabschiedet – unsere Zahl des Tages.

Bei diesen neuen Regeln für unser Zusammenleben war also die Mehrheit der gewählten Volksvertreter der Meinung, sie sollten in Kraft treten.

Gesetze in 2020 – einige Beispiele

2020 war der Bundestag vor allem mit der Coronapandemie beschäftigt. Die Parlamentarier beschlossen insgesamt drei sogenannte Bevölkerungsschutzgesetze, die vor allem das Infektionsschutzgesetz änderten.

Auch der Klimawandel war 2020 ein Thema: So wurde mit dem Kohleausstiegsgesetz festgelegt, dass spätestens 2038 in Deutschland kein Strom mehr durch Kohlekraftwerke erzeugt werden darf.

Ein anderes Gesetz, das der Bundestag beschloss, betraf die Organspende: Auch in Zukunft müssen Bürgerinnen und Bürger einer Organspende ausdrücklich zustimmen, wenn sie Leber, Lunge oder etwa Niere nach ihrem Tod spenden möchten. Diese „Entscheidungslösung“ hatte eine Gruppe von 194 Abgeordneten um Annalena Baerbock von der Grünenfraktion und Karin Maag von der Unionsfraktion vorgeschlagen.

Noch mehr Zahlen

Bevor im Bundestag ein Gesetzentwurf beraten und beschlossen werden kann, muss ein Entwurf dafür her. Solche Vorlagen können von der Bundesregierung, dem Bundesrat oder dem Bundestag kommen. Im Bundestag entstehen die Entwürfe meist in den Fraktionen. In seltenen Fällen tun sich Abgeordnete mehrerer Fraktionen in Eigeninitiative zusammen und legen einen Plan vor. So war es etwa beim Gesetzentwurf zur Organspende.

Von den 156 Gesetzen, die der Bundestag im vergangenen Jahr verabschiedete, stammten 115 Gesetzentwürfe von der Bundesregierung, 39 vom Bundestag und zwei vom Bundesrat.

Doch debattierten die Abgeordneten auch Gesetzentwürfe, die keine Mehrheit fanden. Insgesamt lagen 248 Vorlagen im Bundestag auf dem Tisch – macht also 92 Entwürfe, die abgelehnt oder zumindest nicht verabschiedet wurden.

Wie entsteht ein Gesetz nochmal?

Liegt der Entwurf vor, werden Bundesgesetze drei Mal im Bundestag diskutiert (das nennt man Lesung), bevor abgestimmt wird. Nach der ersten Lesung befasst sich ein Ausschuss im Detail mit der Vorlage. Bei einem Umweltgesetz ist es der Umweltausschuss, wenn es um Gesundheitspolitik geht, der Gesundheitsausschuss und so weiter.

Beschlossene Gesetze wandern direkt in den Bundesrat – manchmal schaut die Ländervertretung aber auch schon parallel darauf. Bei manchen Gesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates zwingend notwendig, damit das Gesetz verabschiedet werden kann, bei anderen nicht. Falls du mehr zum Gesetzgebungsprozess wissen willst, schau doch gerne hier vorbei:

Viele Dokumente

Übrigens: Die Mitglieder des Bundestages kommen an sogenannten Sitzungstagen im Reichstagsgebäude in Berlin zusammen, um über Gesetzentwürfe und anderes zu beraten. 64 Sitzungstage gab es in 2020. Alles, was dabei im Plenarsaal unter der Kuppel gesprochen wurde, ist auf 8.172 Seiten festgeschrieben, in den sogenannten Plenarprotokollen.

Jedes dieser Protokolle bekommt, wie auch andere wichtige Dokumente, die die Abgeordenten für ihre Arbeit benötigen, eine Nummer und wird zur sogenannten Drucksache. Dazu zählen – na klar – auch die Gesetzentwürfe, aber auch Anträge, Große und Kleine Anfragen plus deren Antworten, Unterrichtungen und so weiter – insgesamt waren das im vergangenen Jahr 9.392 Drucksachen.

Aus dem Lexikon
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