Zum Inhalt springen

Unternehmensgründung Start-ups – geht‘s auch einfacher?

Julia Funk

Wie können Unternehmensgründungen in Deutschland noch besser gefördert werden? Im Bundestag wurden verschiedene Anträge zu dieser Frage diskutiert.

Junge Frau im Büro-Umfeld

Traumvorstellung: Die eigenen Ideen zum Geschäft machen. © shutterstock.com/loreanto

Eine frische Idee, ein paar Gleichgesinnte, eine schicke Internetseite – und fertig ist das Start-up. Oder? Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Offenbar schrecken viele, die gute Ideen haben, vor einer Gründung zurück. Denn in Deutschland entstehen nicht genug neue Unternehmen. Darin waren sich bei der Debatte im Bundestag alle Fraktionen einig.

Ideen der FDP

Die FDP-Fraktion hat zum Thema gleich vier Anträgen vorgelegt. Sie fordert, dass Unternehmensgründungen leichter gemacht werden sollen.

Was heißt das konkret? Unternehmensgründungen sollen zum Beispiel durch Bürokratieabbau und spezielle Finanzierungen vereinfacht werden. Laut der FDP stellen langwierige und umständliche Verfahren die größten Hürden für potenzielle Gründerinnen und Gründer dar. Außerdem sollen mittelständische Unternehmen weniger Steuern abgeben müssen.

Der erste Antrag der FDP trägt den Titel „Gründerrepublik Deutschland – Zukunftsfonds für eine neue Gründerzeit“. Der zweite Antrag konzentriert sich auf das Thema „Gründungen durch Zukunftstechnologien erleichtern“.

Ganz besonders hat die FDP Wirtschaftsstandorte in Ostdeutschland im Fokus. In ihrem dritten Antrag geht es darum, Unternehmensgründungen speziell in den ostdeutschen Bundesländern zu erleichtern und zu fördern.

Schutz vor Urheberrechtsreform

In ihrem vierten Antrag will die FDP Start-ups und mittelständische Unternehmen besser vor der umstrittenen EU-Urheberrechtsreform schützen. Anlass sind die Änderungen der Richtlinien zum Urheberrecht, die vom Europäischen Parlament im April diesen Jahres beschlossen wurden.

Warum sind Änderungen für das Urheberrecht überhaupt nötig? Die Europäische Kommission sagt: Die Veränderungen im Bereich der Digitalisierung erfordern auch Änderungen am Urheberrecht. Das aktuelle EU-Urheberrecht stammt nämlich aus dem Jahr 2001 – also aus einer Zeit, in der es Facebook, Twitter und YouTube noch nicht gab. Durch das neue Gesetz sollen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ebenso wie Autorinnen und Autoren künftig mehr Geld für die Nutzung ihrer Inhalte durch Dritte bekommen. Für kleine und mittelständische Unternehmen würde das eine größere finanzielle Last bedeuten.

Reaktionen der anderen Fraktionen

Alle Fraktionen waren sich einig darin, dass Unternehmensgründungen stärker unterstützt werden müssten. Die Union und die AfD betonten die Gleichwertigkeit von Start-ups und Traditionsunternehmen, die ebenso wichtig seien. Die Grünen machten ebenso wie die CDU/CSU deutlich, dass besonders auch Gründerinnen gefördert werden sollten. Und die SPD machte sich besonders für die Förderung von Unternehmern im sozialen Bereich stark. Die Linke plädierte in erster Linie dafür, Kapital und Vermögen gerecht zu besteuern.

Eigener Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legte einen eigenen Antrag zum Thema vor. Darin plädiert sie dafür, die Finanzierung und Förderung von Gründungen etwa mit einem leichteren Zugang zu Mikrokrediten und weniger Bürokratie zu unterstützen. Außerdem müssten Beratungsangebote besser auf die Bedürfnisse und Interessen von Gründungswilligen zugeschnitten werden.

Die Anträge werden nun vom Wirtschaftsausschuss weiter diskutiert. Mit Ausnahme des Antrags der FDP zum Schutz von mittelständischen Unternehmen und Start-ups vor der Urheberrechtsreform ­– der wird im Rechtsausschuss diskutiert.

Zur Person

mitmischen-Autorin

Julia Funk

Julia hat Crossmedia und Public Relations studiert, Erfahrung im Film und Fernehen gesammelt und schreibt hin und wieder Artikel für verschiedene Online-Magazine. Auf Straßenschildern liest sie Sätze und Wörter gerne rückwärts.

Du hast auch Lust, bei uns mitzumischen?

Schreib für uns!

Mehr zum Thema