„Charta der Vielfalt ist wichtiges Zeichen“

Die Bundestagsverwaltung hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Sie soll ein Umfeld schaffen, in dem alle Mitarbeiter sich wohlfühlen – unabhängig von individuellen Merkmalen. Welche Bedeutung hat die Charta für Beschäftigte mit Beeinträchtigung?
Politisch ist das eine sehr wichtige Entscheidung. Die Unterzeichnung der Charta setzt ein Zeichen. Denn wir haben leider immer noch das Problem in unserer Gesellschaft, dass nur Menschen als behindert gelten, die sichtbare Erkennungsmerkmale aufweisen. Aber das Spektrum der Beeinträchtigungen ist natürlich viel größer. Auch psychische Erkrankungen gehören dazu und die sieht man so gut wie nie. Deshalb fehlt es in diesen Bereichen noch an Toleranz und Inklusionsbereitschaft. Die Charta der Vielfalt wird zur besseren Verständigung beitragen, so bekommt das Thema mehr Aufmerksamkeit und die Gesellschaft kann mehr darüber lernen.
Sie vertreten die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten in der Bundestagsverwaltung. Welche Beeinträchtigungen haben die Beschäftigten zum Beispiel?
In der Bundestagsverwaltung arbeiten Menschen mit ganz unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Es gibt Mitarbeiter mit Sehbehinderung oder Gehbehinderung und Mitarbeiter, die blind oder gehörlos sind. Und dann gibt es Kollegen, die Beeinträchtigungen haben, die man nicht unbedingt sieht, die zum Beispiel an Krebs erkrankt sind.
Wie können wir uns Ihre Arbeit vorstellen?
Ich mache zum Beispiel Einzelfallberatung, stehe also beratend zur Seite, wenn jemand mit einem bestimmten Anliegen oder Problem zu mir kommt. Ich führe Arbeitsplatzbegehungen durch und gebe notwendige Hilfsmittel direkt in Auftrag. Dazu gehören beispielsweise höhenverstellbare Tische, besondere Computer-Mäuse oder Tastaturen für Linkshänder.
Außerdem überwache ich, ob die Verwaltung sich an die Gesetze hält, die Mitarbeiter mit Behinderung schützen sollen. Und ich achte auch darauf, dass die sogenannte Inklusionsvereinbarung beachtet wird. Die regelt Maßnahmen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Das betrifft zum Beispiel Hospitationsmöglichkeiten in anderen Referaten oder Grammatikkurse für gehörlose Menschen. Die Inklusionsvereinbarung wird alle drei Jahre mit der Schwerbehindertenvertretung neu verhandelt.
Wie sorgt die Bundestagsverwaltung dafür, dass Menschen mit Behinderungen gut arbeiten können?
In der Bundestagsverwaltung werden alle Hilfsmittel, die schwerbehinderte Mitarbeiter am Arbeitsplatz benötigen, zur Verfügung gestellt. Dazu gehören unter Umständen auch Umbauten, die das Umfeld barrierefrei machen, sodass ein Mitarbeiter, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, überall gut hinkommen kann.
Wenn sich Menschen mit Behinderung bewerben, müssen die Bewerbungen der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen – also beispielsweise mir – gemeldet und vorgelegt werden. Gemeinsam entscheiden wir dann, ob die Person zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird und im Anschluss auch darüber, ob sie eingestellt wird oder nicht. So achten wir unter anderem darauf, dass niemand aufgrund einer Behinderung benachteiligt wird.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu besetzen. Wie viel Prozent sind es in der Bundestagsverwaltung?
In der Bundestagsverwaltung arbeiten insgesamt ungefähr 3000 Beschäftigte, davon sind circa 10,5 Prozent, also 315, schwerbehinderte Menschen.
Auf welche Herausforderungen treffen Menschen mit Behinderungen im beruflichen Alltag besonders häufig?
Tatsächlich kommen Mitarbeiter häufig zu mir, wenn es um fehlende Barrierefreiheit geht. Oder wenn es um konkrete Anliegen geht, die mit den jeweiligen Einschränkungen der Personen zu tun haben. Dann geht es beispielsweise darum, dass jemand weniger arbeiten kann, weil er oder sie die Hände nur eingeschränkt bewegen kann.
Zur Person
Sabine Laudahn ist in Niedersachsen geboren. In ihrer beruflichen Laufbahn war sie im medizinischen und pharmazeutischen Bereich tätig. Seit 2000 arbeitet sie in der Bundestagsverwaltung. Seit 2006 ist sie dort die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.
(Mira Knauf)