Zum Inhalt springen

Fonds, Start-ups und Co Bundestag will Unternehmen fördern

Laura Heyer

Der Bundestag hat beschlossen, Deutschland als Standort für Fonds zu stärken. Dabei geht es um Steuern, Aktien und Start-ups. Die Idee finden alle Fraktionen gut – aber an der Umsetzung gibt es Kritik.

Arbeitstreffen

Gründen und Geld für ein junges Unternehmen zu bekommen, soll in Deutschland einfacher werden. © shutterstock/VGstockstudio

Manchmal geht es im Bundestag um wirklich komplizierte Themen. Im April beschlossen die Abgeordneten ein Gesetz, dass Deutschland als „Fondsstandort“ stärken soll. Aber was bedeutet das genau und wer soll hier gestärkt werden?

Das sogenannte „Fondsstandortgesetz“ beschäftigt sich mit einem Thema, das uns alle betrifft: Geld und Finanzen. Die Idee dahinter ist, dass „Innovations- und Wachstumspotential der deutschen Wirtschaft nachhaltig zu steigern“, heißt es im Gesetzentwurf. Dazu soll vor allem das Steuerrecht geändert werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetz Startups, also gerade neu gegründete Unternehmen mit innovativen Ideen, stärker fördern.

Wo die Fonds wohnen

Wie der Name „Fondsstandortgesetz“ schon vermuten lässt, geht es in dem Gesetz um sogenannte Fonds und ihre Rolle in und für Deutschland. Ein Fonds ist im Prinzip ein großer Topf, in den Menschen Geld einzahlen. Dieses Geld investiert der Fonds zum Beispiel in Aktien von Unternehmen. Jeder Anleger besitzt also einen Teil an diesem Fonds. Machen die Unternehmen im Durchschnitt Gewinn, steigt auch der Gewinn der Anleger.

In Deutschland wird aktuell viel in Fonds investiert. Doch viele der Unternehmen, die Fonds aufsetzen, haben ihren Sitz in anderen Ländern. Das liegt an den Steuern, die sie hier zahlen müssen. Denn in anderen Ländern der EU, wie in Irland, sind die Steuern niedriger. „Der Fondsstandort Deutschland hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt, liegt im europäischen Vergleich aber immer noch zurück und schöpft sein Potential nicht aus", schreibt die Regierung. Deshalb sollten noch vorhandene Barrieren weiter abgebaut werden.

Teil eines Start-ups

Ein zweites wichtiges Thema des geplanten Gesetzes ist die Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups. Wer ein neues Unternehmen gründet, braucht Geld. Das kann man sich zum Beispiel über einen Kredit leihen. Ein anderer Weg ist, die eigenen Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen. Das heißt, sie kaufen einen kleinen Teil des Unternehmens und geben dafür Geld.

Dafür bekommen sie auf der anderen Seite Mitspracherecht bei gewissen Entscheidungen. Dieses System ist momentan in Deutschland sehr komplex und lohnt sich oft für Mitarbeiter aus steuerlichen Gründen nicht. Damit es aber für junge Unternehmer interessanter wird, in Deutschland zu gründen, will die Bundesregierung auch hier neue Regelungen treffen.

SPD und CDU/CSU: Neue Potenziale

„Wir beraten heute das Fondsstandortgesetz, das zwei wichtige Punkte regelt: Zum einen geht es um die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Fondsstandort Deutschland und zum anderen um die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Mitarbeiterbeteiligung“, fasste Fritz Güntzler (CDU/CSU) die Bemühungen der Regierung in der Aussprache zusammen. Deutschland habe sich als Fondsstandort in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt. Aber es gebe noch „Potenziale, die wir heben möchten“.

Wiebke Esdar von der SPD-Fraktion stimmte dem zu. Man habe ein „sehr starkes Gesetzespaket zur Erhöhung der Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und damit für den Start-up-Standort Deutschland geschnürt“, sagte sie.

Opposition kritisch

Die Fraktionen der Opposition begrüßten den Vorstoß der Regierung, kritisierten aber die Umsetzung. Albrecht Glaser von der AfD-Fraktion sagte, die Umsetzung hätte „handwerklich und inhaltlich besser sein können“.

Auch Bettina Stark-Watzinger (FDP) kritisierte, dass auf „große Ankündigungen nur ein kleines Gesetz“ gefolgt sei. „Wir sind sehr stolz auf unsere heute starke Wirtschaft. Aber viel mehr als das Heute sollte uns die Zukunft interessieren“, sagte sie in der Aussprache.

Der Versuch, mit Steueroasen oder Luxemburg oder Irland in einen Wettbewerb zu treten, verstärkte bestehende Risiken an den Finanzmärkten, warnte Jörg Cezanne von der Linken.

„Deutschland landet derzeit bekanntermaßen im internationalen Vergleich auf den hinteren Plätzen. Das vorliegende Gesetz, vor allem mit den in letzter Minute beschlossenen Änderungen in Sachen Mitarbeiterbeteiligung, ändert das jetzt ein wenig“, betonte Lisa Paus von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Abschluss der Debatte.

Die ganze Debatte könnt ihr euch auf bundestag.de durchlesen oder hier im Video anschauen.

(lh)

Zur Person

mitmischen-Autorin

Laura Heyer

hat in Heidelberg Geschichte studiert, in Berlin eine Ausbildung zur Journalistin gemacht und ist dann für ihre erste Stelle als Redakteurin nach Hamburg gegangen. Dort knüpft sie nun Netzwerke für Frauen. Aber egal wo sie wohnt – sie kennt immer die besten Plätze zum Frühstücken.

Mehr zum Thema