Petitionsausschuss

Bürger-Beschwerden über Cannabis, Tierversuche und Asylpolitik

19.06.2019 – Was waren die erfolgreichsten und brisantesten Petitionen des letzten Jahres? Tim hat für euch in den Jahresbericht 2018 des Petitionsausschusses geschaut.
Je mehr Unterschriften eine Petition erhält, desto größer sind die Erfolgsaussichten. © dpa/picture alliance/Britta Pedersen

Der Petitionsausschuss des Bundestags ist die Anlaufstelle für Bürger, die sich darüber beschweren wollen, dass etwas nicht so läuft, wie es laufen sollte. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht dazu, sich mit Bitten und Beschwerden (Petitionen) an den Bundestag zu wenden. Im letzten Jahr war das 13.189 Mal der Fall – so viele Petitionen wurden in 2018 beim Bundestag eingereicht. Das sind im Vergleich zum Vorjahr etwa 15 Prozent mehr. 

Auch wenn der Großteil der Petitionen immer noch ganz altmodisch per Post eingereicht wird, kamen inzwischen nahezu 36 Prozent der Petitionen über das eigene E-Petitionsportal des Bundestags an. 

Einzelprobleme und große Debatten

Die Petitionen, die den Deutschen Bundestag erreichen, sind so vielfältig wie Deutschland und seine Bürger. 67 Prozent der Petitionen waren persönliche Anliegen, bei denen es beispielsweise um Meinungsverschiedenheiten mit den Jobcentern oder Unzufriedenheit mit den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen ging. 

Doch der Petitionsausschuss beschäftigt sich nicht nur mit den Sorgen und Nöten einzelner Bürger, sondern auch mit den großen gesellschaftlichen und politischen Fragen. Bekommt eine öffentliche Petition innerhalb von vier Wochen mehr als 50.000 Mitzeichnungen und behandelt damit ein Thema, das viele Menschen in Deutschland beschäftigt, berät der Petitionsausschuss diese Petition in einer öffentlichen Anhörung, zu der der Petent (der Verfasser der Petition) und Vertreter der zuständigen Ministerien der Bundesregierung eingeladen werden. 

Cannabis, Migration, Umwelt und Gesundheit

In insgesamt drei öffentlichen Sitzungen hat der Petitionsausschuss im Jahr 2018 sieben Petitionen beraten. Darunter befand sich unter anderem eine Eingabe, die die Legalisierung von Cannabis forderte, eine, die sich gegen schwere Tierversuche aussprach, und eine, die sich für mehr biologisch-abbaubare Verpackungen in Deutschland einsetzte. Auch die Migrationspolitik der Bundesregierung wurde mit einer Petition kritisiert – eine weitere beschäftigte sich mit dem Einsatz von Methadon in der Behandlung von Krebspatienten

Die Deutschen machen sich Sorgen um die Welt

Die eingereichten Petitionen sind oft ein guter Indikator dafür, was die Menschen im Land beschäftigt. Die meisten Petitionen (16 Prozent) sind dem Bereich Arbeit und Soziales zuzuordnen. Danach kommen die Bereiche Inneres, Justiz und Gesundheit. Auffällig im Jahr 2018 ist vor allem der starke Anstieg im Bereich des Auswärtigen Amts. Im Vergleich zu 2017 gab es 2018 eine Verdreifachung der eingebrachten Petitionen zum Thema Außenpolitik. In vielen davon ging es um die Sorgen von Bürgern zu den aktuellen Entwicklungen in Konfliktgebieten wie Syrien oder Afghanistan und den damit einhergehenden Flüchtlingsbewegungen. Aber auch EU, NATO, Russland und die Türkei waren außenpolitische Themen, die die Deutschen 2018 sehr beschäftigten.  

Der Petitionsausschuss kümmert sich

Job des Petitionsausschusses ist es nicht nur, öffentliche Anhörungen durchzuführen oder Stellungnahmen zu verfassen. Manchmal ist der Petitionsausschuss auch ganz nah an den Bürgern und besucht sie, um sich ein Bild von der Lage vor Ort zu machen. Im Jahr 2018 haben Mitglieder des Petitionsausschusses deshalb die Gemeinde Albbruck nahe der schweizerischen Grenze besucht, wo eine historische Eisbahnbrücke von 1856 abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden sollte. Die Abgeordneten sprachen direkt mit der Bürgerinitiative gegen den Abriss.

Wenn ein Anliegen eines Bürgers wichtig erscheint, führt der Petitionsausschuss außerdem sogenannte Berichterstattergespräche durch, bei denen sich der Ausschuss mit zuständigen Vertretern der Ministerien und Behörden trifft, um sich für die Anliegen der Bürger einzusetzen. 

Petition, was nun?

Im letzten Jahr konnten in parlamentarischer Beratung etwa 11 Prozent der Anliegen entsprochen werden. Das bedeutet, die Petitionen wurden umgesetzt, wobei sich der Petitionsausschuss das Anliegen ansieht und eine Empfehlung erarbeitet, die der Deutsche Bundestag beschließt. In circa 28 Prozent der Fälle wurde die Petition nicht angenommen, das bedeutet, dem Anliegen wurde in der parlamentarischen Beratung nicht entsprochen. Zu den übrigen Petitionen gab es gar keine parlamentarische Beratung. Denn viele Petitionen werden entweder an das zuständige Bundesland weitergereicht oder eine Lösung des Problems kann bereits durch eine Stellungnahme des Ausschusses oder der Bundesregierung erfolgen. 

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