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Abgeordneten-Interview „Ohne, dass man zehnmal klicken muss“

Laura Heyer

Was haben Influencer, Vergleichsportale und Nutella gemeinsam? Auf alle warten neue Regeln. Was das genau bedeutet und warum es uns im Internet helfen soll, erklärt der CDU-Abgeordnete Sebastian Steineke im Interview.

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„Sind die 4,5 Sterne bei der Bewertung echt?“, diese Frage muss der Verbraucher besser beantworten können, findet Sebastian Steineke (CDU)© Tobias Koch

Die Bundesregierung will, dass Verbraucher besser durchblicken, wenn sie online etwas kaufen. Wo liegt denn aktuell das Problem?

Das Problem ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aktuell manchmal nicht genau wissen, von wem die Sachen genau stammen, die sie online kaufen. Denn es ist etwas anderes, ob ich in den entsprechenden Laden gehe, mir dort Produkte ansehen, vielleicht auch ausprobieren und den Verkäufer fragen kann, woher sie stammen. Deshalb braucht es auch online entsprechende Informationspflichten.

Das deutsche Recht wird nun an EU-Vorgaben angepasst werden. Was bedeutet das?

Bei vielen Themen im Bereich Verbraucherschutz bringt die Europäische Union Richtlinien auf den Weg, die das Recht international vereinheitlichen sollen. Das macht es leichter, auch länderübergreifend zum Beispiel Betrug nachzuvollziehen. Daher muss Deutschland seine eigenen Gesetze nun leicht nachbessern, da der EU-Standard höher ist.

Ein gutes Bespiel sind die Produktbewertungen auf Onlineportalen. Aktuell kann man in Deutschland oft nicht genau nachvollziehen, wer diese Bewertungen verfasst hat. Also sind die 4,5 Sterne bei Amazon das Ergebnis von echten Bewertungen, oder wurden die Tester zum Beispiel vom Unternehmen bezahlt? Ähnlich ist es auch bei Vergleichsportalen, zum Beispiel für Handyverträge. Dort muss nun deutlich gemacht werden, ob beispielsweise hinter der Plattform ein Handyanbieter steht oder ein unabhängiges Unternehmen.

Wie sollen diese Informationen aussehen und wo soll ich das nachschauen können?

Diese sogenannten Transparenzpflichten wird man dann auf der Homepage der Anbieter einsehen können. Es muss deutlich ersichtlich sein, wer Bewertungen wie abgibt und wem die Seite gehört. Und das soll möglich sein, ohne dass man zehnmal klicken muss.

Es geht auch um Schadensersatz. Was ist das und was soll sich ändern?

Bisher haftet der Verbraucher selber, wenn er durch ein Unternehmen geschädigt wurde – also zum Beispiel ein defektes oder falsches Produkt bekommt, weil er durch die Bewertungen getäuscht wurde. Dazu wird nun das sogenannte „Lauterkeitsrecht“ angepasst: Informiert ein Unternehmen den Verbraucher nicht ausreichend, kann dieser nun Schadensersatz verlangen. Dieser Schritt soll auch die Firmen motivieren, sich an die Regeln zu halten, weil sie eben sonst zahlen müssen.

Im Gesetz spielt das Thema Influencermarketing eine Rolle. Was ist das und was soll sich ändern?

Das lässt sich kurz so zusammenfassen: Nun muss eindeutig gekennzeichnet werden, bei welchen Produkten es sich um Werbung handelt und bei welchen nicht. Wer dafür Geld bekommt, dass er ein Produkt erwähnt oder zeigt, muss das nun auch deutlich in seinen Posts und Stories kennzeichnen. Das schafft nun einerseits für die Influencer Sicherheit, aber eben auch für die Verbraucher, denn bisher war das nicht so klar geregelt.

Änderungen gibt es auch beim Ticketkauf für Konzerte. Was bedeutet das für mich?

Man soll nun auf allen Plattformen nachvollziehen können, was das Ticket im Original kostet. Denn oft werden Tickets auf anderen Plattformen für deutlich höhere Preise zum Verkauf angeboten. Ein Beispiel sind die Tickets für die Konzerte der Band „Die Ärzte“ im Jahr 2022. Nachdem alle Tickets rasch ausverkauft waren, wurden sie teilweise für vierstellige Summen weiterverkauft. Wenn die Leute auch bereit sind, so viel Geld auszugeben, sollten sie trotzdem wissen, wie viel die Tickets im Original kosten.

Gibt es noch weitere Punkte, die insbesondere für junge Menschen interessant sind?

Interessant ist eine weitere Änderung, die zwar nichts mit Online-Käufen zu tun hat, aber mit Verbraucherschutz generell. Sie wird umgangssprachlich als „Nutella-Klausel“ bezeichnet. Einige Produkte, wie zum Beispiel Schokocreme, werden in verschiedenen Ländern der EU mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen verkauft. Nun muss deutlich gekennzeichnet werden, wenn das Produkt anders zusammengesetzt ist, als – um im Beispiel zu bleiben – das Nutella in Deutschland oder Frankreich. Das soll in Zukunft auf dem Etikett nachvollziehbar sein.

Mehr über Sebastian Steineke

Sebastian Steineke ist Rechtsanwalt und 47 Jahre alt. Der Brandenburger ist Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Mehr zu Sebastian Steineke könnt ihr auch in seinem Profil auf bundestag.de nachlesen.

(lh)

Zur Person

mitmischen-Autorin

Laura Heyer

hat in Heidelberg Geschichte studiert, in Berlin eine Ausbildung zur Journalistin gemacht und ist dann für ihre erste Stelle als Redakteurin nach Hamburg gegangen. Dort knüpft sie nun Netzwerke für Frauen. Aber egal wo sie wohnt – sie kennt immer die besten Plätze zum Frühstücken.

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