Serie: Zahl des Tages (20) 6 Fraktionen
Yannick Werner
Manchmal sagen Zahlen mehr als Worte: Die mitmischen.de-Zahl des Tages zeigt euch den Bundestag aus einem ganz anderen Blickwinkel – und nebenbei erfahrt ihr interessantes Schlaumeier-Wissen. Heute geht’s um die Fraktionen des Bundestages.
Derzeit gibt es sechs Fraktionen im Deutschen Bundestag. © DBT, Grafik: Ronny Pietsch
Hast du schon einmal eine Grafik des Plenarsaals gesehen, die zeigen soll, welche Partei wie stark im Bundestag vertreten ist? Meist sind dort Kästchen oder Punkte im Halbkreis angeordnet und zu Farben gruppiert. Die Bundestagsabgeordneten sitzen immer in Gruppen zusammen, das sind die sogenannten Fraktionen. Im aktuellen Bundestag gibt es davon 6 – unsere Zahl des Tages. Aber was ist eine Fraktion eigentlich genau?
© DBT
Fraktionen – was sie können
Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss mehrerer Abgeordneter im Bundestag, die gleiche oder ähnliche Meinungen und Ideen haben, wie wir in Deutschland zusammenleben sollen. Politikerinnen und Politiker einer Fraktion wollen gemeinsam ihre politischen Ziele durchsetzen. Um eine Fraktion im Bundestag bilden zu können, müssen sich mindestens fünf Prozent der Abgeordneten zusammenschließen. Aktuell gibt es 709 Abgeordnete, da sind es also mindestens 35.
Derzeit gibt es, wie die Überschrift schon verrät, 6 Fraktionen: Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Wie man unschwer erkennen kann, sind das die Namen der im Bundestag vertretenen Parteien. Theoretisch könnte sich jedoch auch eine ganz andere Fraktion bilden.
Die Zusammenarbeit in einer Fraktion hat viele Vorteile. Fraktionen können etwa Gesetzentwürfe einbringen, Große und Kleine Anfragen stellen oder eine Aktuelle Stunde beantragen – alles Dinge, die einzelne Abgeordnete nicht können bzw. nur, wenn sie dafür Mitstreiter in Fraktionsstärke, also mindestens fünf Prozent, finden.
Video: „Was ist eine Fraktion?“
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Neun Abgeordnete ohne Fraktion
Von diesen sogenannten „fraktionslosen Abgeordneten“ gibt es im gesamten Bundestag zurzeit neun. Diese gehören entweder keiner Partei an oder wollen nicht (mehr) Mitglied der entsprechenden Fraktion sein.
Die stärkste Fraktion im Bundestag ist zurzeit die CDU/CSU-Fraktion mit insgesamt 245 Sitzen. Das Besondere: Hier haben sich zwei Parteien zusammengetan, da sie ähnliche Ziele verfolgen: die Abgeordneten der CDU und die Abgeordneten der bayerischen Schwesterpartei CSU. Die Fraktion wird oft auch als Union oder Unionsfraktion bezeichnet.
Wer sitzt wo? Die Sitzordnung
Die Sitzverteilung im Bundestag handeln die Fraktionen untereinander aus. Aus Sicht des Präsidiums, also dort, wo der Bundestagspräsident sitzt, ist sie wie folgt: Ganz links sitzen die Abgeordneten der Linken, dann die der SPD-Fraktion, daneben die der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dann die Abgeordneten der CDU/CSU, daneben die der FDP-Fraktion und ganz rechts sitzen die Abgeordneten der AfD-Fraktion.
Die Anordnung hat historische Bezüge: In der Zeit nach der Französischen Revolution, also zu Beginn des 19. Jahrhunderts, saßen rechts vom Präsidenten die Adeligen und ganz links die Arbeitenden. In diesem klassischen "Rechts-links-Schema" finden sich heutzutage viele Parteien und Abgeordnete jedoch nicht mehr wieder, gleichwohl müssen sie sich nach einer Wahl auf irgendeine Sitzordnung einigen.
Innerhalb einer Fraktion können sich die Abgeordneten dann hinsetzen, wo sie wollen. Einzig die Fraktionsführung hat feste Plätze in den ersten Reihen.
Wer noch genauer wissen will, wo der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter sitzen, wo jedes einzelne Regierungsmitglied sitzt oder wo die Stenografen ihren Platz haben, schaut mal auf Seite zwei der Bundestagsbroschüre „Auf einen Blick“.
Einheitlich abstimmen – die Fraktionsdisziplin
In den Fraktionen gilt die sogenannte Fraktionsdisziplin. Sie garantiert, dass die gesamte Fraktion möglichst geschlossen (also gleich) abstimmt. Soll heißen: Alle stimmten für einen Gesetzentwurf, alle stimmen für einen Antrag oder eben dagegen. Beschlossen wird das Abstimmverhalten in den Fraktionssitzungen.
Die Fraktionsspitzen heben die Fraktionsdisziplin in seltenen Fällen intern auf – zum Beispiel bei Entscheidungen, bei denen ethische oder moralische Gesichtspunkte eine große Rolle spielen. Ein Beispiel sind Gesetze zur Sterbehilfe.
Aber: Die Fraktionsdisziplin ist keine gesetzliche Vorschrift, Abgeordnete dürften rein rechtlich auch anders als ihre Fraktion abstimmen. Denn sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet, heißt es im Grundgesetz Artikel 38, Absatz 1. Es gilt das freie Mandat.
Wie könnte der nächste Bundestag aussehen?
Bei der Bundestagswahl am 26. September wird der Bundestag neu zusammengewürfelt. Es wird ausgerechnet werden, welche Partei wie viele Abgeordnete ins Parlament schicken kann. Dadurch werden sich auch die Fraktionen verändern: Je nach Wahlergebnis könnten die Fraktionen größer oder kleiner werden, ganz aus dem Bundestag verschwinden oder es könnten sich auch neue bilden.
Erreicht eine der aktuell vertretenen Parteien bei der Wahl nicht die Fünfprozenthürde, könnte aus unserer Zahl des Tages schnell eine „5“ oder „4“ werden. Nach den Wahlen 2013 gab es beispielsweise lediglich 4 Fraktionen, die AfD war noch nicht im Bundestag vertreten, die FDP verpasste damals knapp den Einzug. Denkbar wäre natürlich auch, dass es im nächsten Bundestag mehr als sechs Fraktionen gibt.
Zur Person
Yannick Werner
... ist 20 Jahre alt und studiert Soziologie und Politik. Als Jugendrat interessiert er sich sehr für jugendpolitische Themen und die Beteiligung junger Menschen an politischen Prozessen.