Serie: Zahl des Tages (25) 736 Volksvertreter
Manchmal sagen Zahlen mehr als Worte: Die mitmischen.de-Zahl des Tages zeigt euch den Bundestag aus einem ganz anderen Blickwinkel – und nebenbei erfahrt ihr interessantes Schlaumeier-Wissen. Heute geht’s um die Menschen, die uns im Bundestag vertreten.
736 Mitglieder hat der 20. Deutsche Bundestag. © DBT, Grafik: Ronny Pietsch
Eines der größten Parlamente weltweit
736 Politiker sitzen derzeit im Deutschen Bundestag. Sie vertreten alle Bürger in Deutschland, daher werden sie auch Volksvertreter genannt. Oder: Abgeordnete.
Eigentlich sind gesetzlich 598 Bundestagsabgeordnete vorgesehen, also deutlich weniger als die aktuellen 736. Der Grund für die Differenz liegt in den sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandaten – dazu später mehr. Damit ist der Bundestag eines der größten Parlamente der Welt.
Wie werden die Abgeordneten gewählt?
An der Bundestagswahl darf teilnehmen, wer über 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen. Mit der sogenannten Erststimme wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus dem eigenen Wahlkreis. Ganz Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Mit der Erststimme wählt man also eine Person, die die eigene Heimat im Parlament in Berlin vertritt. Wer in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht automatisch in den Bundestag ein.
Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Um aber überhaupt in den Bundestag einziehen zu können, muss eine Partei mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder aber drei Wahlkreise direkt gewonnen haben.
Video „Wie funktioniert die Bundestagswahl?“
Sitzverteilung: Überhangs- und Ausgleichsmandate
Kommen wir zurück zu der Frage, warum derzeit 736 und nicht 598 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Zur Erinnerung: Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Die Ergebnisse der Zweitstimmen sind ausschlaggebend für die Zusammensetzung des Parlaments. Das sind jene Prozente, über die am Wahlabend in den Medien ausführlich berichtet wird. Da heißt es dann: Partei x bekommt soundsoviel Prozent der Stimmen im Bundestag, Partei z kommt auf soundsoviel Prozent, und so weiter.
Wenn nun eine Partei durch die Erststimmen mehr Bundestagssitze errungen hat, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen, dann entstehen sogenannte Überhangmandate: Die Partei bekommt zusätzliche Sitze.
Durch die Überhangmandate werden die Prozente jedoch verschoben, die Mehrheitsverhältnisse werden nicht mehr korrekt abgebildet. Um dies zu korrigieren, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Das sind also noch mehr Sitze. So kommt es, dass die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag steigt.
Wie kann der Bundestag kleiner werden?
Schon in der letzten Legislaturperiode gab es Kritik daran, dass der Bundestag immer größer wird. Denn natürlich brauchen die vielen Abgeordneten Büros, Mitarbeiter und so weiter – das Ganze wird also immer teurer. Und effiktiver wird die Arbeit im Parlament mit immer mehr Mitgliedern auch nicht.
Deshalb beschäftigt sich aktuell eine sogenannte Wahlrechtskommission mit der Frage, wie man dafür sorgen könnte, dass der Bundestag kleiner wird. Übrigens befasst die Kommission sich auch mit anderen Themen, etwa der Frage, ob genug Frauen im Parlament sitzen, oder mit der Idee, das Wahlalter auf 16 zu senken.
Was tun die 736 Mitglieder des Bundestages?
Die Aufgaben der Abgeordneten des Bundestags sind vielfältig. Sie vertreten die Interessen ihrer Wählerschaft im Bundestag, indem sie etwa über Gesetze oder den jährlichen Bundeshaushalt beraten und abstimmen. Im Haushaltsplan des Bundes steht, wofür die Regierung Geld ausgeben darf und wieviel genau.
Bevor es zu Abstimmungen und Entscheidungen kommt, wird viel diskutiert, mit Experten in den Ausschüssen und in der großen Versammlung aller Abgeordneten im Plenarsaal. Die Abgeordneten bereiten sich auf Sitzungen und Reden vor. Alle haben spezielle Fachgebiete, in die sie sich intensiv einarbeiten müssen.
Video "Was tun die Bundestagsabgeordneten?"
(jk)