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Der Bundestag

Die Abgeordneten sprechen öffentlich. © DBT/Stefan Albers

Was macht der Bundestag?

Das Bundestags-Gebäude ist ein großes Haus in Berlin.

Bundestag ist der Name

für eine Gruppe von Menschen,

die in diesem Haus arbeiten.

Das Reichstags-Gebäude wird auch Bundestag genannt. © DBT / Inga Haar

Die Menschen in dieser Gruppe nennt man auch:

Abgeordnete.

Es gibt 734 Abgeordnete.

Es sind Frauen und Männer.

Ein Abgeordneter spricht im Plenarsaal. © DBT / Stefan Albers

Die Abgeordneten sprechen über die Gesetze

im Plenar-Saal.

Wer über 18 Jahre alt ist,

darf die Abgeordneten wählen.

Die Abgeordneten dürfen

für alle anderen Menschen in Deutschland

Entscheidungen treffen.

Sie bestimmen die Gesetze in Deutschland.

Die nächste Wahl ist im Jahr 2025. © DBT / Stefan Albers

Die Abgeordneten werden alle 4 Jahre gewählt.

Das nennt man: Bundestags-Wahl.

Die letzte Wahl war im Jahr 2021.

Die nächste Wahl ist im Jahr 2025.

Die Sitzungen im Bundestag sind öffenlich. © DBT / Stefan Albers

Man kann auch zu den Sitzungen hingehen.

Die Sitzungen im Bundestag sind öffentlich.

Wer arbeitet im Bundestag?

Abgeordnete stimmen für oder gegen das Gesetz. © DBT / Stefan Albers

Im Bundestag arbeiten ungefähr 6 000 Menschen.

Fast die Hälfte davon arbeitet in der Bundestags-Verwaltung.

Die Bundestags-Verwaltung arbeitet für die 734 Abgeordneten.

Die Verwaltungs-Mitarbeiter bereiten unter anderem die Sitzungen vor:

Vom Bundestag und von den Aus-schüssen.

Die Verwaltung berät auch die Abgeordneten.

Und sie geben auch wissenschaftliche Auskünfte.

Die Bundestags-Verwaltung gibt wissenschaftliche Infos. © DBT / Stefan Albers

Sie sind auch für die Bürger und Bürgerinnen da:

Dafür gibt es die Öffentlichkeits-Arbeit und den Besucher-Dienst.

Eine eigene Polizei schützt die Abgeordneten

und die Häuser vom Bundestag.

Zum Beispiel das Reichstags-Gebäude.

Die 734 Abgeordneten wählen den Präsidenten

und seine Vertreter und Vertreterinnen.

Das ist das Bundestags-Präsidium.

Wo ist der Bundestag?

Das Reichstagsgebäude in Berlin. © DBT / Stefan Albers

Der Bundestag ist im Reichstags-Gebäude in Berlin.

Das Haus wurde vor mehr als 100 Jahren von Paul Wallot gebaut.

Das war im Jahr 1894.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war es sehr kaputt.

Es stand nur noch eine Ruine.

Das Haus wurde ab 1961 wieder aufgebaut.

Aber es wurde nicht für die Politik genutzt. Also war dort auch kein Parlament. 

Im Jahr 1991 war Bonn die Haupt-Stadt von Deutschland.

Berlin sollte aber nun wieder die Haupt-Stadt sein.

Darum brauchte der Bundestag ein Gebäude in Berlin. 

Baumeister Lord Norman Foster hat 1994 die Pläne für den Umbau fertig.

Nach diesen Plänen wurde das Reichstags-Gebäude umgebaut.

1999 war es fertig.

Nun ist es ein modernes Parlaments-Gebäude für den Bundestag.

Es hat nun eine große Glas-Kuppel.

In die große Glas-Kuppel kann man als Besucher gehen.

Man kann sich für einen Besuch in der Kuppel und im Bundestag anmelden. © DBT / Stefan Albers

Dafür muss man sich beim Besucher-Dienst anmelden.

Das geht per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch. 

Plenar-Saal

Der Plenar-Saal ist

in der Mitte des Reichstags-Gebäudes.

Dort sitzen oft die Abgeordneten.

Die Abgeordneten sind vom Volk gewählt.

Im Plenar-Saal sprechen sie über Gesetze

und entscheiden über Gesetze.

Die Sitzungen sind öffentlich.

Jeder kann die Sitzungen im Fernsehen und im Internet sehen. 

Die Sitzungen werden im Fernsehen und im Internet übertragen. © DBT / Stefan Albers

Man kann auch als Besucher auf einer Tribüne

bei den Sitzungen dabei sein.

Es sind nicht immer Sitzungen.

Wenn keine Sitzungen sind, erzählt der Besucher-Dienst

auf einer Tribüne, was im Bundestag gemacht wird.

Man kann als Besucher auch mit dem Besucher-Dienst

in das Bundestags-Gebäude gehen.

Der Besucher-Dienst zeigt dann, was im Gebäude alles ist.

Die Sitzungen im Bundestag sind öffenlich. © DBT / Stefan Albers

Auch dafür muss man sich vorher beim Besucher-Dienst anmelden.

Das geht per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch. 

Was ist noch im Reichstags-Gebäude?

In der zweiten Etage sind Büros.

Und der Bundestags-Präsident hat Räume,

wo er Besuch bekommen kann.

Ein Reporter befragt eine Abgeordnete. © DBT / Stefan Albers

In der dritten Etage sind die Fraktionen:

die Büros und Räume für Sitzungen.

Dort sind auch die Plätze für die Presse.

Hier befragen die Reporter die Abgeordneten.

Die Presse schreibt oder erzählt über die Sitzungen im Bundestag. 

Besuch im Bundestag

Besucher werden durch den Bundestag geführt. © DBT / Stefan Albers

Man kann als Besucher mit dem Besucher-Dienst 

in das Reichstags-Gebäude gehen.

Der Besucher-Dienst zeigt dann, was im Gebäude alles ist.

Dafür muss man sich vorher anmelden.

Das geht per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch.

Man kann auch zu den Sitzungen hingehen.

Die Sitzungen im Bundestag sind öffentlich.

Die Sitzungen im Bundestag sind öffenlich. © DBT / Stefan Albers

Man kann dann als Besucher auf einer Tribüne 

bei den Sitzungen dabei sein.

Auch dafür muss man sich vorher anmelden. 

Es sind nicht immer Sitzungen.

Wenn keine Sitzungen sind, 

erzählt der Besucher-Dienst auf einer Tribüne, 

was im Bundestag gemacht wird.

Man kann sich für einen Besuch in der Kuppel und im Bundestag anmelden. © DBT / Stefan Albers

Hier sind Sie alle Infos für die Anmeldung für einen Besuch im Bundestag:

Sie können einen Brief schicken.

Das ist die Adresse:

Deutscher Bundestag
- Besucherdienst -
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Hier können Sie anrufen:
Die Telefon-Nummer ist:
030 – 227 – 32152

Sie können ein Fax schicken:
Die Fax-Nummer ist:
030 – 227 – 30027

Sie können eine E-Mail schicken:
Die E-Mail-Adresse ist:
besucherdienst@bundestag.de

Die Bundestags-Wahl

Eine Bundestags-Wahl

findet alle vier Jahre statt.

Bei der Bundestags-Wahl

wählt das Volk die Abgeordneten.

Die nächste Wahl ist im Jahr 2025. © DBT / Stefan Albers

Das Volk sind alle Bürger

und Bürgerinnen in Deutschland,

wenn sie 18 Jahre oder älter sind.

Und wenn sie einen deutschen Pass haben.

Die Menschen in Deutschland dürfen wählen. © DBT / Stefan Albers

So steht es im wichtigsten Gesetz,

dem Grund-Gesetz:

Das Volk wählt die Abgeordneten in

allgemeiner,
unmittelbarer,
freier,
gleicher und
geheimer
Wahl. 

Was bedeuten diese Wörter?

Allgemein bedeutet,

dass jeder Bürger und jede Bürgerin wählen darf.

Man muss dafür

die deutsche Staats-Angehörigkeit besitzen.

Das bedeutet,

dass man einen deutschen Ausweis hat.

Und man muss 18 Jahre alt oder älter sein.

Man muss die deutsche Staats-Angehörigkeit besitzen. © DBT / Stefan Albers

Unmittelbar sind die Wahlen,

weil die Abgeordneten direkt von den Bürgern bestimmt werden. 

Freie Wahlen bedeutet,

dass jeder Wähler selbst entscheidet.

Jeder darf selbst entscheiden, wen er wählt. 

Das Volk wählt die Abgeordneten in freier Wahl. © DBT / Stefan Albers

Gleich bedeutet,

dass jede Stimme gleich viel wert ist. 

Geheim heißt:

Jeder kann so wählen,

dass kein Anderer weiß, wen er wählt.

Die Wahlen sind geheim © DBT / Stefan Albers

Im Deutschen Bundestag

sitzen zur Zeit 734 Abgeordnete.

Die letzte Bundestags-Wahl

war im Jahr 2021.

Die nächste Bundestags-Wahl

ist im Jahr 2025.

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