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Geheime Informationen

Was machen die Nachrichtendienste des Bundes?

Mann schaut mit Fernrohr auf den Globus

Die drei Nachrichtendienste

Die drei Nachrichtendienste:

BND – Bundesnachrichtendienst: ziviler und militärischer Auslandsnachrichtendienst, sammelt Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung

BfV – Bundesamt für Verfassungsschutz: Inlandsnachrichtendienst, sorgt für innere Sicherheit und schützt die Demokratie vor extremistischen, terroristischen und anderen Gefahren

MAD – Militärischer Abschirmdienst: zuständig für die Bundeswehr, verhindert verfassungsfeindliche Bestrebungen, Spionage- und Sabotage-Aktivitäten innerhalb der Bundeswehr

Der Bundesnachrichtendienst (BND)

Der Bundesnachrichtendienst (BND): 

Verantwortlich ist der Chef des Bundeskanzleramts (Bild: Grafik zeigt den Torso einer Person im Anzug)

Geleitet von einem Präsidenten und drei Vizepräsidenten (Bild: Grafik zeigt Torsos von vier Personen im Anzug)

Unterteilt in 11 Fachabteilungen, z. B. Terrorismus, ABC-Waffen, Technische Aufklärung (Bild: Grafik ist eine Gasmaske)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)

Das Bundesamt für den Verfassungsschutz (BfV): 

Verantwortlich ist das Bundesinnenministerium (Bild: Grafik zeigt den Umriss von Deutschtschland)

Geleitet von einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten sowie einem Chief Technology Officer (Bild: Grafik zeigt Torsos von vier Personen im Anzug)

Unterteilt in 6 Abteilungen, z. B. Cyberabwehr, Rechtsextremismus, Spionageabwehr (Bild: Grafik zeigt einen Computerbildschirm mit Radarzeichen drauf)

Militärischer Abschirmdienst (MAD)

Militärischer Abschirmdienst (MAD):

Verantwortlich ist das Bundesverteidigungsministerium (Bild: Grafik zeigt einen Schutzschild)

Geleitet von einem Präsidenten sowie einem militärischen und einem zivilen Vizepräsidenten (Bild: Grafik zeigt Torsos von drei Personen im Anzug)

Unterteilt in 8 Abteilungen, z. B. Extremismus-Abwehr, Spionage-Abwehr, Einsatzabschirmung (Bild: Grafik zeigt ein Fernglas)

So kontrolliert der Bundestag die Nachrichtendienste

So kontrolliert der Bundestag die Nachrichtendienste:

Parlamentarisches Kontrollgremium: kann Akten einsehen, Dienststellen besuchen, Mitarbeiter befragen (Bild: Grafik zeigt ein Auge)

Vertrauensgremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses: beschließt Wirtschaftspläne und kontrolliert sie (Bild: Grafik zeigt das Euro-Zeichen)

G10-Kommission: entscheidet über Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Bild: Grafik zeigt einen Telefonhörer und einen Briefumschlag)

Quellen: bnd.bund.de, verfassungsschutz.de, mad.bundeswehr.de, bundestag.de (Stand: August 2020) © mitmischen.de