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Abgeordnetengesetz

Das Abgeordnetengesetz regelt die speziellen Rechte und Pflichten der Parlamentarierinnen und Parlamentarier.

So heißt es gleich zu Beginn: „Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat im Bundestag zu bewerben, es zu erwerben, anzunehmen oder auszuüben“.

Schutz der Freiheit

„Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat im Bundestag zu bewerben, es zu erwerben, anzunehmen oder auszuüben“ – so steht es gleich zu Beginn des über 50 Paragrafen dicken Gesetzes. Und weiter: „Benachteiligungen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Bewerbung um ein Mandat sowie dem Erwerb, der Annahme und Ausübung eines Mandats sind unzulässig.“

Was verdienen Abgeordnete?

Im Gesetz steht auch zum Beispiel, wie viel Geld die Abgeordneten für die Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeiten bekommen. Fachleute sprechen von Entschädigung oder Diäten. Das Gesetz besagt auch, dass Abgeordnete neben ihrem Mandat andere Einkünfte haben dürfen. Diese müssen jedoch angezeigt und veröffentlicht werden, sollten sie „auf für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessenverknüpfungen hinweisen können“.

Woran müssen sich Fraktionen halten?

Das Gesetz regelt auch die Entstehung und den Status von Fraktionen. Es legt etwa fest, dass jede Fraktion eine eigene Geschäftsordnung braucht und dass sie über ihre Einnahmen und Ausgaben Buch führen muss. Angestellte einer Fraktion sind verpflichtet, geheime Informationen, die sie während ihrer Arbeit erfahren haben, auch über ihre Anstellung hinaus geheim zu halten.

Hier findet ihr den kompletten Gesetzestext.

Was machen Abgeordnete?